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hell, heller, Hella
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ice tea-eddiOffline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : Mo, 7. Nov 2005, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Perseus @ Mo, 7. Nov 2005, 19:54 hat folgendes geschrieben:
Danke für die Antworten!
Jetzt habe ich die passende Idee:
Schlüsselschalter in das Schminkkästchen mit dem ich zwischen StVo/Rally-Modus umschalten kann. Da wird auch der Herr TÜV nix dagegen sagen können.

Und den Rally-Modus durch einen Schalter am Amaturenblock aktivieren: Dann brennt alles was geht Mr. Green

Und separat noch einen Schalter für den Nebelscheinwerfer

Was TT kann, kann ich auch



Servus

Da wäre ich nicht so sicher. Lt. § 49 a StVZO "dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen" an einem Kraftfahrzeug angebracht werden. Das wird wohl an einem zugelassenen Kfz keine sonstigen Einrichtungen wie zusätzliche Ralleyscheinwerfer erlauben.
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fenek70Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 7. Nov 2005, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schradt @ Mo, 7. Nov 2005, 13:20 hat folgendes geschrieben:
Lat dem Tüvler der mir die Excel Felgen eingetragen hat, sind Xenon Scheinwerfer, egal ob Fern, oder Abblendlicht nicht zulässig ...

In der StVZO hab ich auch keine Erlaubnis gefunden... Kann sich da vielleicht mal jemand schlau machen?

...


Ich habe ebenfalls die Scheinwerfer von TT dran. Auf dem Xenon-Scheinwerfer ist ein E-Prüfzeichen (E13 steht für Luxemburg):
Hab ich im Internet gefunden:
Zitat:
Auszug von Uni Karlsruhe:

Etliche Staaten beteiligen sich an der Fortentwicklung der ECE-Regelungen, denn neue Technologien der Fahrzeugtechnik erfordern fortlaufend eine Anpassung der Regelungen. Weitere Staaten erkennen die Regelungen an und prüfen auf deren Grundlage Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Eine positive Prüfung stellt die Grundlage der Zulassung des Fahrzeugteils oder Fahrzeugs zum Straßenverkehr dar. Das Fahrzeug ist dann für alle Staaten, die Vertragspartner sind, zugelassen.

Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.


Darauf bezieht sich wohl TT...

Allerdings habe ich auch nirgends eindeutig gelesen, dass Xenon-Zusatzscheinwerfer jetzt für Motorräder zulässig sind.

Ich weiss von BMW, dass die schon länger dran sind, Xenon-Scheinwerfer in Motorräder einzubauen. Schwierigkeit war aber wohl bisher immer die vom Gesetzgeber geforderte automatische Leuchtweitenregulierung und die Waschanlage... Allerdings hört man, dass die neue LT wohl Xenon haben soll... Wobei sich dies (autom. Leuchtw.reg. + Waschan.) wohl eher nur auf's Abblendlicht bezieht. Dürfte für einen Fernzusatzscheinwerfer keine Rolle spielen...

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Harry
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PerseusOffline
Fußrastenkratzer
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BeitragVerfasst am : Di, 8. Nov 2005, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Laut TT Katalog mit TÜV ...
Mit E Prüfzeichen ...
Als Zusatzscheinwerfer (nicht Fahrlicht oder Fernlicht) ...
Ich werde nicht warten bis jemand schreibt dass Xenon auf Motorrädern zugelassen ist. Das müsste schon jemand ausdrücklich verbieten ...

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Perseus
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fenek70Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 8. Nov 2005, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Perseus @ Di, 8. Nov 2005, 10:11 hat folgendes geschrieben:
...
Ich werde nicht warten bis jemand schreibt dass Xenon auf Motorrädern zugelassen ist. Das müsste schon jemand ausdrücklich verbieten ...



Genau so ist es!!

Deshalb sehe ich jetzt auch mehr in der Nacht!

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BeitragVerfasst am : Di, 8. Nov 2005, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Perseus @ Di, 8. Nov 2005, 10:11 hat folgendes geschrieben:
Laut TT Katalog mit TÜV ...
Mit E Prüfzeichen ...
Als Zusatzscheinwerfer (nicht Fahrlicht oder Fernlicht) ...
Ich werde nicht warten bis jemand schreibt dass Xenon auf Motorrädern zugelassen ist. Das müsste schon jemand ausdrücklich verbieten ...


Genau Cool Ich habe auch so einige "Seiten" gewälzt uns konnte keinen § finden der eine LWR und SWR für Zusatzfernscheinwerfer vorschreibt.
Schließlich gibt es ja bei Hella sogar spezielle Zusatzfernlichteinbaukits mit den MicroDE-Xenon´s für verschiedene PKW´s und da steht auch nirgends etwas von LWR und SWR.
Ich denke der freundliche aaS der die Excel´s einträgt ist auch nicht allwissend.

So muß jetzt noch ein bisschen Licht in die Nacht fahren

PS.: Allein ne extra Zuleitung zum Orginalscheinwerfer und ein Relais bringt wahrscheinlich schon eine höhere Lichausbeute. DeltaU war galube ich über 1V.

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BeitragVerfasst am : Di, 8. Nov 2005, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

ktm-pilot @ Di, 8. Nov 2005, 21:12 hat folgendes geschrieben:
DeltaU war galube ich über 1V.

Dann checke mal schnell die Hauptsicherung unten am Starterrelais, sowie den Schrumpfschlauch darüber, wo alle stromführenden Leitungen nach oben zum Sicherungskasten gehen...

Ich habe ne Spannungsanzeige im IMO (Originalkabelbaum) und am GPS (eigene Leitung), wenn diese unter Last um mehr als 0,2V Differieren, liegt irgendwo ein Kontaktproblem vor. Durch Einschalten des Original-Fernlichts darf die Spannung bei laufendem Motor über ca. 1800UpM niemals nicht um 1V abfallen. So 0,2-1V Änderung hab ich (je nach Drehzahl), wenn ich das Fernlicht anmache und das sind 190W mehr als das Abblendlicht (zzgl. Einschaltstrom für den Xenon)

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BeitragVerfasst am : Mi, 9. Nov 2005, 1:17    Titel: Antworten mit Zitat

Schradt @ Di, 8. Nov 2005, 21:54 hat folgendes geschrieben:
ktm-pilot @ Di, 8. Nov 2005, 21:12 hat folgendes geschrieben:
DeltaU war galube ich über 1V.

Dann checke mal schnell die Hauptsicherung unten am Starterrelais, sowie den Schrumpfschlauch darüber, wo alle stromführenden Leitungen nach oben zum Sicherungskasten gehen...

Ich habe ne Spannungsanzeige im IMO (Originalkabelbaum) und am GPS (eigene Leitung), wenn diese unter Last um mehr als 0,2V Differieren, liegt irgendwo ein Kontaktproblem vor. Durch Einschalten des Original-Fernlichts darf die Spannung bei laufendem Motor über ca. 1800UpM niemals nicht um 1V abfallen. So 0,2-1V Änderung hab ich (je nach Drehzahl), wenn ich das Fernlicht anmache und das sind 190W mehr als das Abblendlicht (zzgl. Einschaltstrom für den Xenon)


Dann muß ich die ganze Sache vielleicht nochmal genauer untersuchen... Question
Ich hatte einfach am Stecker des Orginalscheinwerfers (Fernlicht) und an meinem zusätzlichen 2,5mm² oben gemessen.

190W Question Das ist doch irgendetwas nicht nach StVZO

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BeitragVerfasst am : Di, 15. Nov 2005, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich möchte meine neuen Hella Micro DE Nebelscheinwerfer mit autoswitch ansteuern. Hat schon jemand den autoswitch an der KTM installiert. Für ein paar Tipps zum Einbau bin ich sehr dankbar.

Gruß
Thomas
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BeitragVerfasst am : Mi, 16. Nov 2005, 3:03    Titel: Antworten mit Zitat

Koeln @ Di, 15. Nov 2005, 19:50 hat folgendes geschrieben:
Hi,

ich möchte meine neuen Hella Micro DE Nebelscheinwerfer mit autoswitch ansteuern. Hat schon jemand den autoswitch an der KTM installiert. Für ein paar Tipps zum Einbau bin ich sehr dankbar.

Gruß
Thomas


What´s autoswitch?

Schaltet der automatisch wenn es neblig wird Question

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BeitragVerfasst am : Mi, 16. Nov 2005, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht was man alles darf:

http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/da ....... cht4303533ce5ecb.pdf

Jetzt alles klar? wacko
Interessant ist dass der Nebelscheinwerfer mit dem Fernscheinwerfer brennen darf. Das wusste ich noch nicht. blink
Und bei der Scheinwerferanordnung ist alles erlaubt was i.d.R. nicht machbar ist.

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BeitragVerfasst am : Mi, 16. Nov 2005, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Perseus @ Mi, 16. Nov 2005, 15:10 hat folgendes geschrieben:
Da steht was man alles darf:

Prima. Danke dir!

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BeitragVerfasst am : Mi, 16. Nov 2005, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

What´s autoswitch?

Schaltet der automatisch wenn es neblig wird Question[/quote]

Nicht ganz, erspart einem aber einen zusätzlichen Schalter für diverse Verbraucher. Siehe auch www.autoswitch.de.
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BeitragVerfasst am : Do, 17. Nov 2005, 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

Perseus @ Mi, 16. Nov 2005, 15:10 hat folgendes geschrieben:
Da steht was man alles darf:

http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/da ....... cht4303533ce5ecb.pdf

Jetzt alles klar? ...


Ähm, warum steht da unter Kraftrad folgendes:
Zitat:
2.5 Warnblinkanlage
(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)
Vorhandensein: Vorgeschrieben, ab EZ 17.06.2003
elektr. Schaltung: mittels eines besonderen Schalters zur
synchronen Funktion aller Fahrtrichtungsanzeiger
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; nach StVZO Kontrolleuchte für
rotes Licht


Hab ich da was verpasst? Habe ich noch nie gehört und hat sicher auch keine LC8... Mir fällt auf die Schnelle eh nur BMW ein, die haben sowas aber schon länger...

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BeitragVerfasst am : Do, 17. Nov 2005, 9:49    Titel: Antworten mit Zitat

fenek70 @ Do, 17. Nov 2005, 8:12 hat folgendes geschrieben:
Perseus @ Mi, 16. Nov 2005, 15:10 hat folgendes geschrieben:
Da steht was man alles darf:

http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/da ....... cht4303533ce5ecb.pdf

Jetzt alles klar? ...


Ähm, warum steht da unter Kraftrad folgendes:
Zitat:
2.5 Warnblinkanlage
(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)
Vorhandensein: Vorgeschrieben, ab EZ 17.06.2003
elektr. Schaltung: mittels eines besonderen Schalters zur
synchronen Funktion aller Fahrtrichtungsanzeiger
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; nach StVZO Kontrolleuchte für
rotes Licht


Hab ich da was verpasst? Habe ich noch nie gehört und hat sicher auch keine LC8... Mir fällt auf die Schnelle eh nur BMW ein, die haben sowas aber schon länger...


Stimmt, das steht dort wacko

Hab keine am Mopped gefunden, werde trotzdem weiter

Anscheinend machen auch TÜV, Dekra oder Moppedbauer Fehler

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BeitragVerfasst am : Do, 17. Nov 2005, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht es auch nochmal drin:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1993/de_1993L0092_do_001.pdf

Demnach ist eine Warnblinkanlage vorgeschrieben.
Eine EU-Betriebserlaubnis dürfte dann nicht möglich sein.
Aber sicher gibt es wieder ein Papier das das Gegenteil sagt.

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