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ampelixx  Sponsor
Anmeldungsdatum: 02.05.2008 Beiträge insgesamt: 1703
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 18:19 Titel: Mal ne Frage zur StVO |
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Mal eine doofe Frage zur StVO:
Gibt es irgendwo im Gesetzestext eine Aussage oder irgendeine rechtliche Grundlage, die einem verbietet unter Einhaltung aller Verkehrsregeln auf öffentlichen Strasse stehend Motorrad zu fahren? Beide Hände fest am Lenker und mit den Füssen sicheren Stand auf den Rasten vorausgesetzt.
Die Frage ist jetzt durchaus ernst gemeint, auch wenn ich den Auslöser selber zum Kopfschütteln finde. Mich hat heute Nachmittag unser Werkschutzleiter persönlich vom Motorrad geholt, meinen Werksausweis sehen wollen und mir eine mündliche Verwarnung gegeben, da ich stehend ausm Parkhaus gefahren bin, weil die 90° Kurve nach der Ausfahrt voller Kies und entsprechend rutschig ist. Und mei, sowas fahr ich halt stehend...
Einzige Aussage von ihm war: Stehend fahren ist nicht!
Ich bin dabei ja noch nicht einmal schneller als 20 km/h gefahren...  _________________ Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung. (Zitat Walter Röhrl)
Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her??? |
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Stephan_Harz  Sponsor
Anmeldungsdatum: 06.03.2007 Beiträge insgesamt: 1499 zweiradlos
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 18:50 Titel: |
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Soviel ich weiß, gibt es da in der STVO nichts, was das verbietet ... aber man könnte das ganze von einem anderen Blickwinkel betrachten:
Jemand könnte das stehend fahren so auslegen, dass er den Eindruck hat, dass Du nicht geeignet bist, das Motorrad/KfZ ordentlich/verantwortungsvoll zu führen und u.U. sogar die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sieht. Das hört sich jetzt vielleicht etwas übertrieben an, doch in unserem Lande ist soetwas sicherlich möglich. Das ist jetzt rein hypothetisch ! _________________ Motorradhotel im Harz |
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MÜTZE Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 13.08.2007 Beiträge insgesamt: 1421 BMW S 1000 XR 2018 → 15.000 km Suzuki B King → 15.000 km
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 19:13 Titel: |
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Werkschutz Die meinen auch die hätten was zu sagen  _________________ 1190 Adventure T , BMW S1000XR |
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Lotse  Sponsor Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge insgesamt: 1867
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 19:29 Titel: |
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Ich rate mal: Wenn du stehend fährst, kannst du den rückwärtigen Verkehr nicht mehr in den beiden Rückspiegeln beobachten. |
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gschimmy Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.05.2003 Beiträge insgesamt: 3608 KTM LC8 Adv 950, 2003 → 80.000 km
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 19:48 Titel: |
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MÜTZE @ Do, 16. Jul 2009, 19:13 hat folgendes geschrieben: | Werkschutz Die meinen auch die hätten was zu sagen  |
Das haben sie...zumindest solange Du Dich auf dem Gelände des betreffenden Unternehmens bewegst....also sind sie manchmal kleine Götter...besser nicht als Spinner abtun...
Es gibt Unternehmen, da werden durch den Werkschutz auf dem Unternehmensgelände sogar Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt....Falschparker notiert, usw.
Das geht dann bei Verstoß von mündlicher Verwarnung bis zum Verbot des Betretens des Werksgeländes....
Für Fremdfirmen äusserst unangenehm...dann muß nämlich ein Kollege Deine Arbeit machen...kann auch doof für Dich enden...
Für Mitarbeiter kann das Einfahrverbot u.U. einen Fußweg von mehreren Km bedeuten....bevor sie am Arbeitsplatz ankommen, oder auch ne Abmahnung, keinen Stapler mehr fahren dürfen , usw., usw..
Aber in der SVO bzw. den Bußgeldvorschriften habe ich da keinen passenden Text gefunden.
Im Zweifel von dem Herren mal die entsprechende Stelle zeigen lassen...
Klar... § 1 der STVO kann fast immer so gebeugt werden, das er greift
Ein Verbot im stehen zu fahren gibt es meines wissens nur in Italien.
VG Schimmi _________________ endlich wieder ne 950ziger im Stall
remember...G-Force is always with us |
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Bruggma  Sponsor
Anmeldungsdatum: 24.03.2003 Beiträge insgesamt: 7561 Aprilia 660 Tuareg → 7.000 km Honda VF 750 SC 1982 → 102.000 km
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 20:17 Titel: |
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Du sag mal gschimmy
Ich dachte immer du wärst freiwilliger bei den Johaniter?
Ich stelle aber zunehmend fest, dass du irgendwie zu den "das darfst du nicht"
Onkels abdriftest, kann es sein das du zuviel in deinen 4 Wänden hockst?
Melde dich einmal, gerne auch per PN _________________ Peter
www.bbshome.ch |
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NoCarrier  Moderator
Anmeldungsdatum: 06.08.2004 Beiträge insgesamt: 5255 KTM LC8 Adv 950 S, 2003 KTM 625 SXC, 2005
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 20:51 Titel: Re: Mal ne Frage zur StVO |
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apmxxl @ Do, 16. Jul 2009, 18:19 hat folgendes geschrieben: | Einzige Aussage von ihm war: Stehend fahren ist nicht! |
Bist danach wenigstens Im Wheelie davongefahren, oder nen Burnout gemacht, oder wenigstens ne Bremsspur hingelegt?  _________________ better a rainy day in the hills than a sunny in the office... |
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ampelixx  Sponsor
Anmeldungsdatum: 02.05.2008 Beiträge insgesamt: 1703
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 22:41 Titel: Re: Mal ne Frage zur StVO |
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NoCarrier @ Do, 16. Jul 2009, 20:51 hat folgendes geschrieben: | apmxxl @ Do, 16. Jul 2009, 18:19 hat folgendes geschrieben: | Einzige Aussage von ihm war: Stehend fahren ist nicht! |
Bist danach wenigstens Im Wheelie davongefahren, oder nen Burnout gemacht, oder wenigstens ne Bremsspur hingelegt?  |
Nö. Ich hab ihm dann von daheim aus gleich eine Mail geschrieben, dass es doch in seinem Verantwortungsbereich liegt, für Ordnung und Sicherheit im Werk zu sorgen, sprich dafür, dass die Gefahrenquelle kieszugeschippte Strasse einmal angegangen werden sollte, damit sich dort keine eventuellen Wegeunfälle ereignen können. Da wird sich unser Oberstasi mit Sicherheit noch mehr drüber freuen, als wenn ich seine Vorurteile mittels Wheelie oder dergleichen noch gestärkt hätte...
Aber danke für das inhaltliche Feedback von euch schon einmal.
Und in Italien ist es echt verboten?  _________________ Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung. (Zitat Walter Röhrl)
Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her??? |
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NoCarrier  Moderator
Anmeldungsdatum: 06.08.2004 Beiträge insgesamt: 5255 KTM LC8 Adv 950 S, 2003 KTM 625 SXC, 2005
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Verfasst am : Do, 16. Jul 2009, 23:10 Titel: Re: Mal ne Frage zur StVO |
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apmxxl @ Do, 16. Jul 2009, 22:41 hat folgendes geschrieben: | Nö. Ich hab ihm dann von daheim aus gleich eine Mail geschrieben |
Zitat: | Und in Italien ist es echt verboten?  |
ja. aber nur, wenn man dich erwischt  _________________ better a rainy day in the hills than a sunny in the office... |
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gschimmy Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.05.2003 Beiträge insgesamt: 3608 KTM LC8 Adv 950, 2003 → 80.000 km
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Verfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 7:39 Titel: Re: Mal ne Frage zur StVO |
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NoCarrier @ Do, 16. Jul 2009, 23:10 hat folgendes geschrieben: | apmxxl @ Do, 16. Jul 2009, 22:41 hat folgendes geschrieben: | Nö. Ich hab ihm dann von daheim aus gleich eine Mail geschrieben |
Zitat: | Und in Italien ist es echt verboten?  |
ja. aber nur, wenn man dich erwischt  |
Coole Sache mt der Mail.....nur so bekommt man sie
und mit Italien, das hat man mir mal so erklärt, dass dort viele Handtaschendiebe mit Zweirädern unterwegs waren / sind und der / die Sozia dann aufstand und im vorbei fahren die Tasche griff und vom Opfer riß. Deshalb wurde das "im stehen fahren" verboten.
Wir sind also alle potentielle Handtaschendiebe .... zumindest in Italien
VG Schimmi _________________ endlich wieder ne 950ziger im Stall
remember...G-Force is always with us |
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balu112 Tremalzobezwinger
Anmeldungsdatum: 01.02.2009 Beiträge insgesamt: 190 Alter: 52 KTM LC8 Adv 990, 2008
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Verfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 10:31 Titel: |
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Um mich mal kurz in diese Diskussion als Kraftverkehrsmeister ein zubringen :
In der StVO steht nichts über das Verbot des stehend Fahrens wie in Italien.
Allerdings steht im § 3 StVO , das jeder Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen muß und eine eigen bzw. Fremdgefährdung ausschließen kann und muß.
In der Bußgeldtabelle steht für stehend Fahren auch nix drin. Sollte es denoch zu einer Gefährdung oder gar Fremdschädigung eines Dritten, heißt Körperverletzung, kommen, so bist du ganz schnell im Bereich der Straftaten unterwegs. Und da liegen die Geldstrafen von derzeit 5000 € aufwärts oder alternativ Haftstrafe empfimdlich hoch.
Zum Thema Werkschutz :
Da ist genug geschrieben worden. Bedauerlicher Weise haben diese "Halbgötter" ein ganz gefährliches Halbwissen.
Problem an der Sache ist, die sind von einem Werkbetreiber beauftragt, für Recht, Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Und genau da liegt das Problem.
Situationen, die sich evtl. völlig harmlos abgespielt haben, werden durch dieses Halbwissen zu dramatischen Ereignissen. Und zeigen im Gesetztestext, kann dir das von den Werkschützern auch keiner, denn sie wissen nicht wo´s steht.
Was jetzt nicht heißen soll, daß alle Werkschützer Flachzangen sind. Es gibt einige Firmen, da sind diese Mitarbeiter wirklich gut ausgebildet. _________________ Andreas S. aus Rheinhessen
Geh auf die Autobahn und fange Lichter  |
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Mutze Speichenputzer Anmeldungsdatum: 18.05.2008 Beiträge insgesamt: 46 KTM LC8 Adv 990, 2007 → 10.000 km
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Verfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 10:51 Titel: |
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Moin;
§ 3 StVO befaßt sich ausschließlich mit der Geschwindigkeit eines Fzg.
Mit dem § 3 will mit man die schon bestehende Gefahr, die durch den reinen Betrieb eines Fzg entsteht, minimieren.
Was ja auch durchaus tagtäglich geschieht.
Konkret geregelt ist die Sitzposition eines Zweiradfahrers nicht in der StVO.
Allerdings kann man durchaus davon ausgehen, daß ein stehender Zweiradfahrer, gerade ein Kradfahrer, der sich im normalen Straßenverkehr befindet, bestimmte Verkehrssituationen wesentlich später, gar nicht oder/ und nur mit einer erheblich höheren Eigengefährdung ausführen kann, als ein sitzender.
Zum Bsp.: Gefahrensituationen die ein Bremsen/Ausweichen oder gar eine Vollbremsung, sei es eine mit ABS oder ohne, nötig machen.
Mal eben, beim Erkennen, sich hinsetzen und dann die reaktion durchzuführen dürfte bei einer Notsituation kaum handelbar sein.
Das Handling/ die Kontrolle des Krades (wenn ich im Stehen fahre) sind wohl nur beim Endurowandern, besonderen Untergrundverhältnissen etc vom Vorteil.
Insofern würde ich als Streckenschutz auf den §23 I Satz 2 (sonstige Pflichten des Fzg.führers) zurückgreifen.
Und somit wär es mit nem Verwarngeld belegt.
Dagegen könnt der Kradfahrer Widerspruch einlegen und dann würd der SV richterlich geklärt werden.
Ohne Garantie!
Der Mutze |
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FlameDance  Sponsor
Anmeldungsdatum: 04.10.2006 Beiträge insgesamt: 5523 KTM LC8 Adv 950, 2005 → 47.000 km KTM LC8 SE 950, 2006 → 50.000 km
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Verfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 12:08 Titel: |
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Mutze @ Fr, 17. Jul 2009, 10:51 hat folgendes geschrieben: |
Allerdings kann man durchaus davon ausgehen, daß ein stehender Zweiradfahrer, gerade ein Kradfahrer, der sich im normalen Straßenverkehr befindet, bestimmte Verkehrssituationen wesentlich später, gar nicht oder/ und nur mit einer erheblich höheren Eigengefährdung ausführen kann, als ein sitzender.
Zum Bsp.: Gefahrensituationen die ein Bremsen/Ausweichen oder gar eine Vollbremsung, sei es eine mit ABS oder ohne, nötig machen.
Mal eben, beim Erkennen, sich hinsetzen und dann die reaktion durchzuführen dürfte bei einer Notsituation kaum handelbar sein.
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Gibt es dazu Untersuchungen? Aus dem Bauch raus behaupte ich, daß es sehr wohl möglich ist, stehend eine Vollbremsung zu beginnen und gleichzeitig den Oberkörper nach hinten/unten zu bewegen, um die Bremsleistung zu verbessern. Ausweichen sollte erst recht gehen, denn die Idee des Aufstehens ist ja gerade verbessertes Handling bei subobtimalem Untergrund. _________________ Im Falle eines Falles ist richtig fallen alles.
Right of way is a trainable skill. (Do not apply in Europe.) |
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BRB(Blöder Rübenbauer)  Sponsor
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge insgesamt: 5530 HQV701ADV → 3.000 km
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Verfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 12:19 Titel: |
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Bruggma @ Do, 16. Jul 2009, 20:17 hat folgendes geschrieben: | Du sag mal gschimmy
Ich dachte immer du wärst freiwilliger bei den Johaniter?
Ich stelle aber zunehmend fest, dass du irgendwie zu den "das darfst du nicht"
Onkels abdriftest, kann es sein das du zuviel in deinen 4 Wänden hockst?
Melde dich einmal, gerne auch per PN |
Ich find das gut, dass wenigstens einer mal sagt, wie es laut Gesetz richtig ist. Was ich da dann draus mache, ist doch meine Baustelle! Gschimmy hat die Gesetze gaaanz sicher nicht gemacht, er kennt sie nur gut.
Gruß-BRB
P.S.: ...der fast ausschließlich im Stehen mit nicht zugelassener Auspuffanlage und Bereifung, ungesetzlich hoher Leistung viel zu schnell und ohne Beleuchtung mit unleserlichem Nummernschild in verbotenem Gelände unterwegs ist. _________________ Lieber arm dran als Arm ab! |
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Bruggma  Sponsor
Anmeldungsdatum: 24.03.2003 Beiträge insgesamt: 7561 Aprilia 660 Tuareg → 7.000 km Honda VF 750 SC 1982 → 102.000 km
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Verfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 17:36 Titel: |
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@BRB(Blöder Rübenbauer)
Dein gschimmy hat sich schon gemeldet, das Bier dazu trinken wir auch noch. _________________ Peter
www.bbshome.ch |
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