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Mal ne Frage zur StVO
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ampelixxOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 18:19    Titel: Mal ne Frage zur StVO Antworten mit Zitat

Mal eine doofe Frage zur StVO:
Gibt es irgendwo im Gesetzestext eine Aussage oder irgendeine rechtliche Grundlage, die einem verbietet unter Einhaltung aller Verkehrsregeln auf öffentlichen Strasse stehend Motorrad zu fahren? Beide Hände fest am Lenker und mit den Füssen sicheren Stand auf den Rasten vorausgesetzt.

Die Frage ist jetzt durchaus ernst gemeint, auch wenn ich den Auslöser selber zum Kopfschütteln finde. Mich hat heute Nachmittag unser Werkschutzleiter persönlich vom Motorrad geholt, meinen Werksausweis sehen wollen und mir eine mündliche Verwarnung gegeben, da ich stehend ausm Parkhaus gefahren bin, weil die 90° Kurve nach der Ausfahrt voller Kies und entsprechend rutschig ist. Und mei, sowas fahr ich halt stehend...
Einzige Aussage von ihm war: Stehend fahren ist nicht!
Ich bin dabei ja noch nicht einmal schneller als 20 km/h gefahren...

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Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her???
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Stephan_HarzOffline
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zweiradlos

BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel ich weiß, gibt es da in der STVO nichts, was das verbietet ... aber man könnte das ganze von einem anderen Blickwinkel betrachten:

Jemand könnte das stehend fahren so auslegen, dass er den Eindruck hat, dass Du nicht geeignet bist, das Motorrad/KfZ ordentlich/verantwortungsvoll zu führen und u.U. sogar die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sieht. Das hört sich jetzt vielleicht etwas übertrieben an, doch in unserem Lande ist soetwas sicherlich möglich. Das ist jetzt rein hypothetisch !

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MÜTZEOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Werkschutz Die meinen auch die hätten was zu sagen
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LotseOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rate mal: Wenn du stehend fährst, kannst du den rückwärtigen Verkehr nicht mehr in den beiden Rückspiegeln beobachten.
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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

MÜTZE @ Do, 16. Jul 2009, 19:13 hat folgendes geschrieben:
Werkschutz Die meinen auch die hätten was zu sagen


Das haben sie...zumindest solange Du Dich auf dem Gelände des betreffenden Unternehmens bewegst....also sind sie manchmal kleine Götter...besser nicht als Spinner abtun... Wink

Es gibt Unternehmen, da werden durch den Werkschutz auf dem Unternehmensgelände sogar Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt....Falschparker notiert, usw.

Das geht dann bei Verstoß von mündlicher Verwarnung bis zum Verbot des Betretens des Werksgeländes....
Für Fremdfirmen äusserst unangenehm...dann muß nämlich ein Kollege Deine Arbeit machen...kann auch doof für Dich enden...

Für Mitarbeiter kann das Einfahrverbot u.U. einen Fußweg von mehreren Km bedeuten....bevor sie am Arbeitsplatz ankommen, oder auch ne Abmahnung, keinen Stapler mehr fahren dürfen , usw., usw..

Aber in der SVO bzw. den Bußgeldvorschriften habe ich da keinen passenden Text gefunden.
Im Zweifel von dem Herren mal die entsprechende Stelle zeigen lassen...

Klar... § 1 der STVO kann fast immer so gebeugt werden, das er greift wacko


Ein Verbot im stehen zu fahren gibt es meines wissens nur in Italien.

VG Schimmi

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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Du sag mal gschimmy

Ich dachte immer du wärst freiwilliger bei den Johaniter?

Ich stelle aber zunehmend fest, dass du irgendwie zu den "das darfst du nicht"
Onkels abdriftest, kann es sein das du zuviel in deinen 4 Wänden hockst?

Melde dich einmal, gerne auch per PN

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NoCarrierOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 20:51    Titel: Re: Mal ne Frage zur StVO Antworten mit Zitat

apmxxl @ Do, 16. Jul 2009, 18:19 hat folgendes geschrieben:
Einzige Aussage von ihm war: Stehend fahren ist nicht!

Bist danach wenigstens Im Wheelie davongefahren, oder nen Burnout gemacht, oder wenigstens ne Bremsspur hingelegt?

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ampelixxOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 22:41    Titel: Re: Mal ne Frage zur StVO Antworten mit Zitat

NoCarrier @ Do, 16. Jul 2009, 20:51 hat folgendes geschrieben:
apmxxl @ Do, 16. Jul 2009, 18:19 hat folgendes geschrieben:
Einzige Aussage von ihm war: Stehend fahren ist nicht!

Bist danach wenigstens Im Wheelie davongefahren, oder nen Burnout gemacht, oder wenigstens ne Bremsspur hingelegt?

Nö. Ich hab ihm dann von daheim aus gleich eine Mail geschrieben, dass es doch in seinem Verantwortungsbereich liegt, für Ordnung und Sicherheit im Werk zu sorgen, sprich dafür, dass die Gefahrenquelle kieszugeschippte Strasse einmal angegangen werden sollte, damit sich dort keine eventuellen Wegeunfälle ereignen können. Da wird sich unser Oberstasi mit Sicherheit noch mehr drüber freuen, als wenn ich seine Vorurteile mittels Wheelie oder dergleichen noch gestärkt hätte... Mr. Green

Aber danke für das inhaltliche Feedback von euch schon einmal.
Und in Italien ist es echt verboten? blink

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NoCarrierOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 16. Jul 2009, 23:10    Titel: Re: Mal ne Frage zur StVO Antworten mit Zitat

apmxxl @ Do, 16. Jul 2009, 22:41 hat folgendes geschrieben:
Nö. Ich hab ihm dann von daheim aus gleich eine Mail geschrieben


Zitat:
Und in Italien ist es echt verboten? blink

ja. aber nur, wenn man dich erwischt

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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 7:39    Titel: Re: Mal ne Frage zur StVO Antworten mit Zitat

NoCarrier @ Do, 16. Jul 2009, 23:10 hat folgendes geschrieben:
apmxxl @ Do, 16. Jul 2009, 22:41 hat folgendes geschrieben:
Nö. Ich hab ihm dann von daheim aus gleich eine Mail geschrieben


Zitat:
Und in Italien ist es echt verboten? blink

ja. aber nur, wenn man dich erwischt


Coole Sache mt der Mail.....nur so bekommt man sie Mr. Green

und mit Italien, das hat man mir mal so erklärt, dass dort viele Handtaschendiebe mit Zweirädern unterwegs waren / sind und der / die Sozia dann aufstand und im vorbei fahren die Tasche griff und vom Opfer riß. Deshalb wurde das "im stehen fahren" verboten.

Wir sind also alle potentielle Handtaschendiebe .... Wink zumindest in Italien


VG Schimmi

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BeitragVerfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Um mich mal kurz in diese Diskussion als Kraftverkehrsmeister ein zubringen :

In der StVO steht nichts über das Verbot des stehend Fahrens wie in Italien.
Allerdings steht im § 3 StVO , das jeder Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen muß und eine eigen bzw. Fremdgefährdung ausschließen kann und muß.
In der Bußgeldtabelle steht für stehend Fahren auch nix drin. Sollte es denoch zu einer Gefährdung oder gar Fremdschädigung eines Dritten, heißt Körperverletzung, kommen, so bist du ganz schnell im Bereich der Straftaten unterwegs. Und da liegen die Geldstrafen von derzeit 5000 € aufwärts oder alternativ Haftstrafe empfimdlich hoch.

Zum Thema Werkschutz :

Da ist genug geschrieben worden. Bedauerlicher Weise haben diese "Halbgötter" ein ganz gefährliches Halbwissen.
Problem an der Sache ist, die sind von einem Werkbetreiber beauftragt, für Recht, Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Und genau da liegt das Problem.
Situationen, die sich evtl. völlig harmlos abgespielt haben, werden durch dieses Halbwissen zu dramatischen Ereignissen. Und zeigen im Gesetztestext, kann dir das von den Werkschützern auch keiner, denn sie wissen nicht wo´s steht.

Was jetzt nicht heißen soll, daß alle Werkschützer Flachzangen sind. Es gibt einige Firmen, da sind diese Mitarbeiter wirklich gut ausgebildet.

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MutzeOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Moin;

§ 3 StVO befaßt sich ausschließlich mit der Geschwindigkeit eines Fzg.

Mit dem § 3 will mit man die schon bestehende Gefahr, die durch den reinen Betrieb eines Fzg entsteht, minimieren.
Was ja auch durchaus tagtäglich geschieht. Sad

Konkret geregelt ist die Sitzposition eines Zweiradfahrers nicht in der StVO.
Allerdings kann man durchaus davon ausgehen, daß ein stehender Zweiradfahrer, gerade ein Kradfahrer, der sich im normalen Straßenverkehr befindet, bestimmte Verkehrssituationen wesentlich später, gar nicht oder/ und nur mit einer erheblich höheren Eigengefährdung ausführen kann, als ein sitzender.

Zum Bsp.: Gefahrensituationen die ein Bremsen/Ausweichen oder gar eine Vollbremsung, sei es eine mit ABS oder ohne, nötig machen.
Mal eben, beim Erkennen, sich hinsetzen und dann die reaktion durchzuführen dürfte bei einer Notsituation kaum handelbar sein.

Das Handling/ die Kontrolle des Krades (wenn ich im Stehen fahre) sind wohl nur beim Endurowandern, besonderen Untergrundverhältnissen etc vom Vorteil.

Insofern würde ich als Streckenschutz auf den §23 I Satz 2 (sonstige Pflichten des Fzg.führers) zurückgreifen.

Und somit wär es mit nem Verwarngeld belegt.
Dagegen könnt der Kradfahrer Widerspruch einlegen und dann würd der SV richterlich geklärt werden.

Ohne Garantie!


Der Mutze
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BeitragVerfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mutze @ Fr, 17. Jul 2009, 10:51 hat folgendes geschrieben:

Allerdings kann man durchaus davon ausgehen, daß ein stehender Zweiradfahrer, gerade ein Kradfahrer, der sich im normalen Straßenverkehr befindet, bestimmte Verkehrssituationen wesentlich später, gar nicht oder/ und nur mit einer erheblich höheren Eigengefährdung ausführen kann, als ein sitzender.

Zum Bsp.: Gefahrensituationen die ein Bremsen/Ausweichen oder gar eine Vollbremsung, sei es eine mit ABS oder ohne, nötig machen.
Mal eben, beim Erkennen, sich hinsetzen und dann die reaktion durchzuführen dürfte bei einer Notsituation kaum handelbar sein.


Gibt es dazu Untersuchungen? Aus dem Bauch raus behaupte ich, daß es sehr wohl möglich ist, stehend eine Vollbremsung zu beginnen und gleichzeitig den Oberkörper nach hinten/unten zu bewegen, um die Bremsleistung zu verbessern. Ausweichen sollte erst recht gehen, denn die Idee des Aufstehens ist ja gerade verbessertes Handling bei subobtimalem Untergrund.

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Im Falle eines Falles ist richtig fallen alles.

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BeitragVerfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bruggma @ Do, 16. Jul 2009, 20:17 hat folgendes geschrieben:
Du sag mal gschimmy

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Ich find das gut, dass wenigstens einer mal sagt, wie es laut Gesetz richtig ist. Was ich da dann draus mache, ist doch meine Baustelle! Gschimmy hat die Gesetze gaaanz sicher nicht gemacht, er kennt sie nur gut.
Gruß-BRB
P.S.: ...der fast ausschließlich im Stehen mit nicht zugelassener Auspuffanlage und Bereifung, ungesetzlich hoher Leistung viel zu schnell und ohne Beleuchtung mit unleserlichem Nummernschild in verbotenem Gelände unterwegs ist.

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BeitragVerfasst am : Fr, 17. Jul 2009, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

@BRB(Blöder Rübenbauer)

Dein gschimmy hat sich schon gemeldet, das Bier dazu trinken wir auch noch.

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