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macrums
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Verfasst am : Di, 21. Jul 2009, 6:58 Titel: Fahrverbot - ab wann kann ich den Schein abgeben? |
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Hallo Leute,
wie in meiner Signatur steht, war ich kürzlifch mal der Schnellste.
Nun habe ich am Samstag den Bescheid bekommen und muss für 4 Wochen meinen Lappen abgeben.
Jetzt kommt die Frage:
Hier steht, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn ich innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch einlege. Ich lege keinen Einspruch ein.
Aber, ich will den Schein kommende Woche abgeben, also vor der Rechtskräftigkeit. Zählt das dann schon zu den 4 Wochen?
Auf der Polizei konnte man mir das nicht sagen.
Oder muss ich die Frist abwarten?
Ich habe auch schon gelesen, dass man mit Abgabe des Scheins, den Besacheid an nimmt.
Es wäre prima, wenn jemand was "fundiertes" dazu sagen könnte.
Danke vorab. |
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pezimann  Sponsor
Anmeldungsdatum: 06.09.2007 Beiträge insgesamt: 653 KTM LC8 Adv 950 S, 2004 → 64.000 km
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Verfasst am : Di, 21. Jul 2009, 7:03 Titel: |
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griaß di,
tut mir leid für dich, soweit ich weiß bekommst du bei der abgabe des lappens eine Bestätigung und ab dann gilts.
wünsch dir nach den 4 Wochen mehr glück mit den Radars _________________ lg pezimann GO!!!!!
solange ich noch guten Sex habe, gibts keine BMW ! Basta !!  |
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to.we  Sponsor Anmeldungsdatum: 30.07.2007 Beiträge insgesamt: 2189 KTM LC8 SE 950, 2006 → 21.000 km KTM LC4 Adv 640, 2003 → 32.000 km KTM LC4 690 Enduro Mod.2019 → 10.000 km
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Verfasst am : Di, 21. Jul 2009, 8:59 Titel: |
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Das was du vorhast sollte möglich sein, am besten mit der den Bescheid erlassenden Stelle (Zentrale Bußgeldstelle etc.) abklären....
Wenn es deine erste "Zwangspause" ist müssten sie eigentlich zustimmen. _________________ Gruß
to.we |
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fr.jazbec  Sponsor
Anmeldungsdatum: 11.04.2006 Beiträge insgesamt: 1670 BMW 318i Cabrio Bj.92 → 95.000 km BMW Z3 Coupe 2,8 → 165.000 km
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Verfasst am : Di, 21. Jul 2009, 14:31 Titel: |
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Ich glaube nicht,dass du VOR der Rechtskräftigkeit den Schein abgeben kannst.Beim ersten mal hast du allerdings die Möglichkeit den Zeitraum der Abgabe innerhalb eines halben Jahres zu wählen,beim nächten mal wird es vom StVA festgelegt.
Wundert mich übrigens,dass bei 64 zu viel nur 4 Wochen verhängt werden.Dachte da sind schon 8 Wochen drin. |
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Arthos  Sponsor
Anmeldungsdatum: 09.11.2007 Beiträge insgesamt: 2392 KTM LC4-E 640 Enduro 2000 → 75.000 km KTM LC8 950 Adventure S 2003 → 55.000 km
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Verfasst am : Di, 21. Jul 2009, 14:42 Titel: |
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fr.jazbec @ Di, 21. Jul 2009, 14:31 hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht,dass du VOR der Rechtskräftigkeit den Schein abgeben kannst.Beim ersten mal hast du allerdings die Möglichkeit den Zeitraum der Abgabe innerhalb eines halben Jahres zu wählen,beim nächten mal wird es vom StVA festgelegt.
Wundert mich übrigens,dass bei 64 zu viel nur 4 Wochen verhängt werden.Dachte da sind schon 8 Wochen drin. |
bei mir hies es laut tel. Auskunft vom Ordungsamt: innerhalb 4 Monaten, aber das nur am Rande, war ja nich gefragt. _________________ Ja, ich spiele ein Instrument, eine LC4 MittelstreckenReiseHardEnduro und eine LC8 Adventure S Neunfuffdscher. www.sonnenberghof-dittersdorf.com |
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gschimmy Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.05.2003 Beiträge insgesamt: 3608 KTM LC8 Adv 950, 2003 → 80.000 km
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Verfasst am : Di, 21. Jul 2009, 14:46 Titel: |
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mal so von der Logik her...
wenn Du Deinen Lappen sofort abgibst, dann erkennst Du den Bescheid ja an.
Das heißt im Umkehrschluß, keinen Einspruch deinerseits...
damit ist der Bescheid rechskräftig.
So wäre mein Verständnis.....
Aber frag zur Sicherheit bei der Behörde mal nach.
VG Schimmi _________________ endlich wieder ne 950ziger im Stall
remember...G-Force is always with us |
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katera Speichenputzer
Anmeldungsdatum: 25.07.2008 Beiträge insgesamt: 26 KTM LC8 Adv 990 R, 2010 → 12.000 km
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Verfasst am : Di, 21. Jul 2009, 16:00 Titel: |
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Zitat: | Jetzt kommt die Frage:
Hier steht, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn ich innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch einlege. Ich lege keinen Einspruch ein.
Aber, ich will den Schein kommende Woche abgeben, also vor der Rechtskräftigkeit. Zählt das dann schon zu den 4 Wochen? |
Verstehe ich richtig, dass Du den Verstoß gegen die STVO einräumst, also der Bescheid begründet erging und Du sachlich wie inhaltlich keine Einwände erhebst ? Somit würde der Widerspruch entfallen und selbstverständlich wird der Bescheid mit Verzicht auf Widerspruch rechtsgültig, kannst also den Lappen abgeben.
Meine Kenntnisse sind veraltet, aber sobald Du Deine Fahrerlaubnis abgibst, sie eingezogen wird, beginnt "Deine Frist" zu laufen. _________________ WARNING
This bow is a deadly weapon.
Always abide by all safety advisements.
Children must be supervised by an adult. |
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macrums
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Verfasst am : Di, 21. Jul 2009, 22:03 Titel: |
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Offizielle Seite:
Mit Abgabe nimmt man den Bescheid an. Ich kann den Lappen also sofort abgeben.
64km/h minus 5 km/h Toleranz sind 59 km/h-
soviel dazu.
Danke an alle.- |
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duke09 Fahrschüler
Anmeldungsdatum: 23.02.2009 Beiträge insgesamt: 19 KTM LC8 Adv 990, 2008 Yamaha TT600R → 9.000 km
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Verfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 8:52 Titel: |
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hi,
kannst du den lappen jederzeit abgeben oder immer am ersten des monats und dann bis zum letzen des monats?
so habe ich es gehört.es heist ja einen monat und nicht vier wochen.mir geht es zur zeit auch so und die dame bei der stadt hat mir gesagt das gilt vom ersten bis letzten des monats.also kann ihn nicht heute abgeben und bekomme ihn nach 4 oder 5 wochen wieder.
gruß
thomas _________________ Der Asphaltboden zitterte, es wummerte im Ohr, als ich mein junges Herz an eine KTM verlor ....  |
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to.we  Sponsor Anmeldungsdatum: 30.07.2007 Beiträge insgesamt: 2189 KTM LC8 SE 950, 2006 → 21.000 km KTM LC4 Adv 640, 2003 → 32.000 km KTM LC4 690 Enduro Mod.2019 → 10.000 km
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Verfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 9:32 Titel: |
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@duke09
Das geht nach meinem Kenntnisstand (zum Glück nicht aus eigener Erfahrung , es hat Kollegen betroffen )an jedem Tag des Monats, halt dann bis zum gleichen Tag des Folgemonats. _________________ Gruß
to.we |
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macrums
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Verfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 12:46 Titel: |
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geht jederzeit!
Sogar nachts!
und am Sonntag. |
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d.j.b Schlammspringer
Anmeldungsdatum: 04.12.2007 Beiträge insgesamt: 135 KTM LC8 Adv 950, 2004
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Verfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 22:09 Titel: |
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Also beimir war der Tag egal, aber ein Monat war nicht ein Monat. Hatte den Lappen im Febr. abgegeben und 28 Tage war dehnen zu kurz. Waren glaube ich 30 Tage.
Beste Grüße
d.j.b |
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macrums
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Verfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 22:21 Titel: |
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Du Schlingel! |
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Arthos  Sponsor
Anmeldungsdatum: 09.11.2007 Beiträge insgesamt: 2392 KTM LC4-E 640 Enduro 2000 → 75.000 km KTM LC8 950 Adventure S 2003 → 55.000 km
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Verfasst am : Mo, 27. Jul 2009, 8:27 Titel: |
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hier ist der amtliche Text dazu: Nach § 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass angeordnete Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben worden ist. Die Abgabe des Führerscheins kann sofort mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten erfolgen.
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Ich will meinen Monat Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe wandeln lassen, hat sowas schon mal jemand gemacht, wäre für Tipps dankbar. Man muß gegen den Bescheid in Einspruch gehen, braucht gute Gründe und eine gute Flensburger Vorgeschichte, es besteht kein Rechtsanspruch soweit ich weis. _________________ Ja, ich spiele ein Instrument, eine LC4 MittelstreckenReiseHardEnduro und eine LC8 Adventure S Neunfuffdscher. www.sonnenberghof-dittersdorf.com |
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macrums
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Verfasst am : Mo, 27. Jul 2009, 10:01 Titel: |
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Habe den Schein bereits abgeben, dabei unterschreibt man, dass man den Bußgeldbescheid anerkennt. |
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