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Fahrverbot - ab wann kann ich den Schein abgeben?
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macrums
BeitragVerfasst am : Di, 21. Jul 2009, 6:58    Titel: Fahrverbot - ab wann kann ich den Schein abgeben? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
wie in meiner Signatur steht, war ich kürzlifch mal der Schnellste.
Nun habe ich am Samstag den Bescheid bekommen und muss für 4 Wochen meinen Lappen abgeben.

Jetzt kommt die Frage:
Hier steht, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn ich innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch einlege. Ich lege keinen Einspruch ein.
Aber, ich will den Schein kommende Woche abgeben, also vor der Rechtskräftigkeit. Zählt das dann schon zu den 4 Wochen?

Auf der Polizei konnte man mir das nicht sagen. Mad
Oder muss ich die Frist abwarten?
Ich habe auch schon gelesen, dass man mit Abgabe des Scheins, den Besacheid an nimmt.

Es wäre prima, wenn jemand was "fundiertes" dazu sagen könnte.

Danke vorab.
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pezimannOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 21. Jul 2009, 7:03    Titel: Antworten mit Zitat

griaß di,

tut mir leid für dich, soweit ich weiß bekommst du bei der abgabe des lappens eine Bestätigung und ab dann gilts.

wünsch dir nach den 4 Wochen mehr glück mit den Radars

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lg pezimann GO!!!!! Razz
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to.weOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 21. Jul 2009, 8:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das was du vorhast sollte möglich sein, am besten mit der den Bescheid erlassenden Stelle (Zentrale Bußgeldstelle etc.) abklären....
Wenn es deine erste "Zwangspause" ist müssten sie eigentlich zustimmen.

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Gruß
to.we
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fr.jazbecOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 21. Jul 2009, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht,dass du VOR der Rechtskräftigkeit den Schein abgeben kannst.Beim ersten mal hast du allerdings die Möglichkeit den Zeitraum der Abgabe innerhalb eines halben Jahres zu wählen,beim nächten mal wird es vom StVA festgelegt.
Wundert mich übrigens,dass bei 64 zu viel nur 4 Wochen verhängt werden.Dachte da sind schon 8 Wochen drin.
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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 21. Jul 2009, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

fr.jazbec @ Di, 21. Jul 2009, 14:31 hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht,dass du VOR der Rechtskräftigkeit den Schein abgeben kannst.Beim ersten mal hast du allerdings die Möglichkeit den Zeitraum der Abgabe innerhalb eines halben Jahres zu wählen,beim nächten mal wird es vom StVA festgelegt.
Wundert mich übrigens,dass bei 64 zu viel nur 4 Wochen verhängt werden.Dachte da sind schon 8 Wochen drin.


bei mir hies es laut tel. Auskunft vom Ordungsamt: innerhalb 4 Monaten, aber das nur am Rande, war ja nich gefragt.

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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 21. Jul 2009, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

mal so von der Logik her...

wenn Du Deinen Lappen sofort abgibst, dann erkennst Du den Bescheid ja an.
Das heißt im Umkehrschluß, keinen Einspruch deinerseits...
damit ist der Bescheid rechskräftig.
So wäre mein Verständnis.....

Aber frag zur Sicherheit bei der Behörde mal nach.

VG Schimmi

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kateraOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 21. Jul 2009, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jetzt kommt die Frage:
Hier steht, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn ich innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch einlege. Ich lege keinen Einspruch ein.
Aber, ich will den Schein kommende Woche abgeben, also vor der Rechtskräftigkeit. Zählt das dann schon zu den 4 Wochen?


Verstehe ich richtig, dass Du den Verstoß gegen die STVO einräumst, also der Bescheid begründet erging und Du sachlich wie inhaltlich keine Einwände erhebst ? Somit würde der Widerspruch entfallen und selbstverständlich wird der Bescheid mit Verzicht auf Widerspruch rechtsgültig, kannst also den Lappen abgeben.
Meine Kenntnisse sind veraltet, aber sobald Du Deine Fahrerlaubnis abgibst, sie eingezogen wird, beginnt "Deine Frist" zu laufen.

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macrums
BeitragVerfasst am : Di, 21. Jul 2009, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Offizielle Seite:

Mit Abgabe nimmt man den Bescheid an. Ich kann den Lappen also sofort abgeben.

64km/h minus 5 km/h Toleranz sind 59 km/h-
soviel dazu.

Danke an alle.-
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duke09Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 8:52    Titel: Antworten mit Zitat

hi,
kannst du den lappen jederzeit abgeben oder immer am ersten des monats und dann bis zum letzen des monats?
so habe ich es gehört.es heist ja einen monat und nicht vier wochen.mir geht es zur zeit auch so und die dame bei der stadt hat mir gesagt das gilt vom ersten bis letzten des monats.also kann ihn nicht heute abgeben und bekomme ihn nach 4 oder 5 wochen wieder.

gruß
thomas

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to.weOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 9:32    Titel: Antworten mit Zitat

@duke09
Das geht nach meinem Kenntnisstand (zum Glück nicht aus eigener Erfahrung Wink, es hat Kollegen betroffen )an jedem Tag des Monats, halt dann bis zum gleichen Tag des Folgemonats.

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Gruß
to.we
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macrums
BeitragVerfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

geht jederzeit!
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und am Sonntag.
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d.j.bOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also beimir war der Tag egal, aber ein Monat war nicht ein Monat. Hatte den Lappen im Febr. abgegeben und 28 Tage war dehnen zu kurz. Waren glaube ich 30 Tage.

Beste Grüße
d.j.b
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macrums
BeitragVerfasst am : Mi, 22. Jul 2009, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Very Happy Du Schlingel!
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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 27. Jul 2009, 8:27    Titel: Antworten mit Zitat

hier ist der amtliche Text dazu: Nach § 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass angeordnete Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben worden ist. Die Abgabe des Führerscheins kann sofort mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten erfolgen.
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Ich will meinen Monat Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe wandeln lassen, hat sowas schon mal jemand gemacht, wäre für Tipps dankbar. Man muß gegen den Bescheid in Einspruch gehen, braucht gute Gründe und eine gute Flensburger Vorgeschichte, es besteht kein Rechtsanspruch soweit ich weis.

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macrums
BeitragVerfasst am : Mo, 27. Jul 2009, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Habe den Schein bereits abgeben, dabei unterschreibt man, dass man den Bußgeldbescheid anerkennt.
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