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Übersetzungsänderung
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patentpendingOffline
Fahrschüler
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Anmeldungsdatum: 15.07.2004
Beiträge insgesamt: 4

BeitragVerfasst am : Di, 21. Dez 2004, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!!

Es ist ja inzwischen sehr verbreitet, das Ritzel der Käte von 17 auf 16 Zähne zu ändern.
Manche ändern auch das Kettelblatt.

Nun meine Frage:
Ist das legal?

Im Fahrzeugbrief steht ja nix davon.
Ich erinnere mich da an meine LC4 Zeiten, wo dieses Thema (der Legalität)durchaus heiß diskutiert wurde.

Aber jetzt ist das scheinbar jedem absolut schnurz. wacko
Sind alle LC8 Treiber so reich, dass das kein Thema mehr ist?

Oder darf man die Übersetzung verkürzen aber nicht verlängern? -neeee

mit freundlichen Grüßen
Daniel


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SOMMER KTMOffline
Angstnippelbeschneider
Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge insgesamt: 702

BeitragVerfasst am : Di, 21. Dez 2004, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

patentpending hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen!!

Es ist ja inzwischen sehr verbreitet, das Ritzel der Käte von 17 auf 16 Zähne zu ändern.
Manche ändern auch das Kettelblatt.

Nun meine Frage:
Ist das legal?

Im Fahrzeugbrief steht ja nix davon.
Ich erinnere mich da an meine LC4 Zeiten, wo dieses Thema (der Legalität)durchaus heiß diskutiert wurde.

Aber jetzt ist das scheinbar jedem absolut schnurz.  wacko
Sind alle LC8 Treiber so reich, dass das kein Thema mehr ist? 

Oder darf man die Übersetzung verkürzen aber nicht verlängern? -neeee

mit freundlichen Grüßen
Daniel



Hallo,
die konkrete Info heist Nein.

Hintergrund ist ganz einfach, dass sich das Geräuschverhalten eines Fahrzeuges ändert, da im Rahmen der Prüfmethoden die Übersetzung eine grosse Rolle spielt.

Das ganze ist nicht KTM oder 950 spezifisch, sondern gilt für alle Motorräder. Letztendlich also eine formale Frage.

SORRY - leider keine besseren news.

PS: Änderungen sind letztendlich nicht einfach nachvollziehbar, da die Daten nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind...............

mit sportlichen Grüßen SOMMER KTM Rainer Kroll
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TurbodieselOffline
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Anmeldungsdatum: 12.12.2004
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BeitragVerfasst am : Di, 21. Dez 2004, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde Jein wacko sagen. Ist möglich, allerdings nur per Einzelgutachten mit erheblichen und kostenintensiven, aber dafür legalen Aufwand.

Habe die Geschichte schon mal bei einem Käfer-Umbau auf Motor Typ 4 (?) mit 45ern Vergaser von Weber mitgemacht > War damals nur über Einzelgutachten möglich. Es lag aber für diesen Motor bereits ein Gutachten mit 40er Vergaser von Weber vor. Also 45er gegen 40er getauscht,
schon konnten wir das Gutachten nutzen.

Würde also bereits ein Gutachten mit dem 16er Ritzel vorliegen, könntest Du es auch nützen. Allerdings müsste dein TÜV-Mensch sich erstmal in einer Art Verzeichnis auf die Suche machen, wenn Du nicht das Gutachten benennen kannst. Das kostet jede Menge Nerven und Zeit.

Bezüglich, daß die Übersetzung nicht in den Papieren steht, möchte ich nur anmerken, daß die Rennleitung bei uns in Bayern, speziell im Münchner-
und Voralpenraum bei Motorradkontrollen entsprechende Listen dabei haben, in welchen auch z.B. die Übersetzungen aufgeführt sind. Bei uns in München werden solche Kontrollen sogar per Tagespresse angesagt.
Nachdem der gute alte Spritzschutz bei Motorrädern mit EG-ABE ( Ez ab 2000 oder 2001 ) der Vergangenheit angehört und das Fehlen bei "älteren" Maschinen nur noch eine Ordnungswidrigkeit und kein Verlust de ABE ist, konzentriert sich die Rennleitung hauptsächlich auf Reifen, Profiltiefen und vorallem Geräuschmessungen.

Ich werde auf jeden Fall ein 16er montieren, vorallem wenns mal abseits gehen soll, auch wenn ich bei einer Kontrolle ein bißchen ins schwitzen wub kommen sollte.


Heute ist nicht aller Tage, ich komme wieder, keine Frage

"Turbodiesel"

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Wenn es einen Weg gäbe, aus Pöbelei Strom zu machen, das Internet wäre die Rettung der Welt - Zitat Dieter Nuhr
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pretenderOffline
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Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge insgesamt: 734

BeitragVerfasst am : Mi, 22. Dez 2004, 0:04    Titel: Antworten mit Zitat

patentpending hat folgendes geschrieben:
Nun meine Frage:
Ist das legal?


Gab´s da nicht mal nen Grenzwert für erlaubte Übersetzungsänderungen +- 5%?
Weiß einer mehr darüber? blink
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KTM-MichiOffline
Tremalzobezwinger
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge insgesamt: 242

BeitragVerfasst am : Mi, 22. Dez 2004, 9:07    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel hat folgendes geschrieben:
Hallo,


Bezüglich, daß die Übersetzung nicht in den Papieren steht, möchte ich nur anmerken, daß die Rennleitung bei uns in Bayern, speziell im Münchner-
und Voralpenraum bei Motorradkontrollen entsprechende Listen dabei haben, in welchen auch z.B. die Übersetzungen aufgeführt sind. Bei uns in München werden solche Kontrollen sogar per Tagespresse angesagt.


"Turbodiesel" B)




Will und soll das nun heißen - wir sollen einen großen Bogen um Deutschlands größte Prallelgesellschaft machen?

ph34r

Salve

KTM-Michi

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Andere sind wach und vollbringen sie.

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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 22. Dez 2004, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ritzel fällt ja nicht auf ,weil abgedeckt -ich hab aber ein 45 er drauf wo auch gleich noch die Zahl eingestanzt ist ........ grrrrrrrrrrr
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pretenderOffline
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Beiträge insgesamt: 734

BeitragVerfasst am : Mi, 22. Dez 2004, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

ollo 950 hat folgendes geschrieben:
Ritzel fällt ja nicht auf ,weil abgedeckt -ich hab aber ein 45 er drauf wo auch gleich noch die Zahl eingestanzt ist ........ grrrrrrrrrrr


Na dann lass Dir nen Dremel zu Weihnachten schenken.
Ich glaub München quallifiziert sich damit im Wettbewerb "motorradfeindlichste Stadt Deutschlands" Mad
Wie groß ist der Aufwand die Übersetzung im Getriebe zu ändern? Da würd´s nicht gleich jeder sehen. Razz
Wie ist das beim Umbau auf 17"? Da ändert sich ja auch der Reifenumfang.


Zuletzt bearbeitet von pretender am Mi, 22. Dez 2004, 21:15, insgesamt einmal bearbeitet
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 22. Dez 2004, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Dremel hab ich doch schon (Scheibe 3,5 cm gekürzt)

Der 17 Zölller hinten ist nur etwas kleiner - da der Reifen eine höhere Flanke hat

Das hatte Lamberjack schon mal nicht verstanden bei dem moped von Andreas - es äußert sich nicht so stark wie ein 16 er oder 45er hinten.

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pretenderOffline
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Beiträge insgesamt: 734

BeitragVerfasst am : Mi, 22. Dez 2004, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

pretender hat folgendes geschrieben:
Na dann lass Dir nen Dremel zu Weihnachten schenken.

War nur ein Scherz
Zitat:
Wie ist das beim Umbau auf 17"? Da ändert sich ja auch der Reifenumfang.


Das hab ich ja gemeint, es muß doch einen Grenzbereich geben, in dem die Übersetzung geändert werden darf. +-
z.B. bei einer Änderung auf 17" wird ja auch die Übersetzung verändert (ja, nicht soviel wie bei nem 16er Ritzel aber doch ein wenig)
Kann das 16er nicht irgendwie Eingetragen werden?
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 23. Dez 2004, 1:14    Titel: Antworten mit Zitat

@ KTM-Michi
Dann must Du aber schon einen sehr weiten Bogen machen um in den Süden zu kommen. Am besten schon vor Frankfurt Richtung Westen
zu die Franzmänner, den wie ich von Kollegen gehört habe, ist es im Schwabenländle ( BW ) , dort wo sie alles können außer Hochdeutsch,
angeblich genauso schlimm. Müsste man Pretender mal fragen, kommt ja aus Stuttgart.

@Pretender
"Ich glaub München quallifiziert sich damit im Wettbewerb motorradfeindlichste Stadt Deutschlands" > So schlimm ist es auch nicht. Zumindestens
auch nicht schlimmer als in anderen Großstädten, oder ? Aber vielleicht liegt es ja auch an den Kaffee-Terroristen und Flachländlern die bei uns
alle unbedingt in die Berge wollen ? Ich glaube, daß es sich bei Euch in BW Richtung Schwarzwald mittlerweile auch nicht mehr anders verhält.
Bezüglich der Toleranz hat mir der TÜV irgendwas von max. 2 - 3 % erzählt. Ging um Eintragung des TKC. Wenn der neue Reifenumfang in Bezug
auf den vorherigen Umfang diese Toleranz überschreitet, muss nicht nur die Übersetzung geändert werden, sondern auch der Tacho angeglichen werden. Müsste event. nochmal den Prüfer vom TÜV-München fragen. Übrigens sehr freundlich und offen für alle Fragen. 16er legal nur mit entsprechenden Gutachten, wie ich oben bereits geschrieben habe.


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Gast8Offline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Do, 23. Dez 2004, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel hat folgendes geschrieben:
Bezüglich der Toleranz hat mir der TÜV irgendwas von max. 2 - 3 % erzählt.


Bei über 2% liegst Du schon beim handelsüblichen, legalen Stoppelreifen als Unterschied zwischen Neuzustand und gerade noch legal, bei demselben Exemplar. Dann gibt's immer noch diverse Unterschiede zwischen den einzelnen Reifentypen.

AFAIK liegt der Unterschied zwischen 16er und 17er Ritzel, also rund 6%, noch im Toleranzbereich. Des Teufels Üblen Vetter fragen würde das Rätseln hier beenden ;-)

Gruß, Ralf
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crazeOffline
LC8 Junkie
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Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge insgesamt: 253

BeitragVerfasst am : Do, 23. Dez 2004, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Gast8 hat folgendes geschrieben:

AFAIK liegt der Unterschied zwischen 16er und 17er Ritzel, also rund 6%, noch im Toleranzbereich.
Gruß, Ralf


Servus,

das Problem ist, daß das 17er Ritzel in den technischen Unterlagen der Musterzulassung vermerkt ist. Diese Daten kann die Rennleitung auch abrufen. Die Toleranz kannste also vergessen!

Eintragung hieße, daß Du eine komplette Lärm- und Abgasmessung durchführen lassen müsstest. Das ist teuer, mit ungewissem Ausgang. Wurzel allen Übels ist doch die bescheuerte Lärmprüfung. Das Mopped wird ja wegen des 16er Ritzels nicht lauter, aber bei dem Meßprozedere gerät es mit kürzerer Übersetzung in den lauteren Bereich weil es eher höhere Drehzahlen erreicht. Deswegen werden potentiell laute Moppeds in .de eben zu Tode übersetzt, damit sie auf der Messtrecke gar nicht in höhere Drehzahlen geraten, wie auch bei Buell zu sehen. Bei der alten serienmäßigen Lightning bin ich bei einer Probefahrt kaum in den 3. Gang gekommen, so elend war das Ding übersetzt.

Das ganze ist hier schon mehrere Male beschrieben worden, hab´ keine Lust es nochmal zu schreiben, fragt halt mal den Suchknecht oder Dr. Google.

Der Witz ist folgender. Bei einer üblichen Kontrolle zählt niemand die Zähne des vorderen Ritzels nach. Hinten ist es schon problematischer v. A. bei eingeschlagener Zähnezahl. Übrigens ist dringend davon abzusehen diese eingeschlagene Zähnezahl zu manipulieren, das entspricht dann einer Urkundenfälschung mit sämtlichen strafrechtlichen Konsequenzen!

Bei einem Unfall verliert man den Versicherungsschutz nur, falls nachzuweisen ist, daß der Unfall auf die Veränderung der Übersetzung zurückzuführen ist. Cave: das gilt für die Haftpflicht, eine evtl. VK ist futsch, hab´ ich aber sowieso keine. Das Risiko ist also nur mit dem 16er Ritzel überschaubar und die Sache auch IMHO wert.

Gruß, Martin

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BeitragVerfasst am : Do, 23. Dez 2004, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel hat folgendes geschrieben:
@ KTM-Michi
den wie ich von Kollegen gehört habe, ist es im Schwabenländle ( BW ) , dort wo sie alles können außer Hochdeutsch,
angeblich genauso schlimm. Müsste man Pretender mal fragen, kommt ja aus Stuttgart.

Ich kann kein Hochdeutsch, na und Very Happy Razz .
Bei uns im Schwabenländle wird´s bald noch schlimmer werden, denn unser neues "Landesoberhaupt" Öttinger ist als Motorradhasser bekannt (der wolte schon mal das Motorradfahren auf öffentlichen Straßen verbieten lassen) Mad
Zitat:
@Pretender
"Ich glaub München quallifiziert sich damit im Wettbewerb motorradfeindlichste Stadt Deutschlands" > So schlimm ist es auch nicht.  Zumindestens
auch nicht schlimmer als in anderen Großstädten, oder ?

Wäre mal interressant zu erfahren was in anderen Deutschen Großstädten so abgeht.
Zitat:
Bezüglich der Toleranz hat mir der TÜV irgendwas von max. 2 - 3 %erzählt.


Genau das hab ich gemeint. Very Happy Naja, wäre ja auch zu einfach gewesen.
Und im Getriebe? Hab sowas mal über ne BMW gelesen. Oder is das zu kompliziert und teuer?
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BeitragVerfasst am : Do, 23. Dez 2004, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

naja ich will mal vorsichtig äußern - seit dasalte Haus am spreebogen wieder voll ist sind die straßen leer von Krad-fröschen mit Ahnung - die müssen nähmlich eskorte fahn Razz

Frührer als wir hier eingesperrt waren warst du alle paar wochen dran mit einer Untersuchung die selbst den tüv übertraf -will sagen was da eingetragen wurde ist auf der Strße wieder gestrichen worden -denke da an Scheibenbremsabdeckung z.b und die spritzschutzgeschichten .

Nun is es ruhiger .....

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BeitragVerfasst am : Do, 23. Dez 2004, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Gast8 hat folgendes geschrieben:
Turbodiesel hat folgendes geschrieben:
Bezüglich der Toleranz hat mir der TÜV irgendwas von max. 2 - 3 % erzählt.


Bei über 2% liegst Du schon beim handelsüblichen, legalen Stoppelreifen als Unterschied zwischen Neuzustand und gerade noch legal, bei demselben Exemplar. Dann gibt's immer noch diverse Unterschiede zwischen den einzelnen Reifentypen.

AFAIK liegt der Unterschied zwischen 16er und 17er Ritzel, also rund 6%, noch im Toleranzbereich. Des Teufels Üblen Vetter fragen würde das Rätseln hier beenden ;-)

Gruß, Ralf



Hallo Ralf,

da die Toleranz bei max. 2 - 3 % zwischen den verschiedenen Reifentypen liegt, dürfen auch verschiedene, wenn sonstige Speziikationen passen, gefahren werden.

Woher hast Du diese Zahl ? Kannst Du mir einen Ansprechpartner nennen der das schriftlich bestätigen kann, damit ich es unserem TÜV
vorlegen kann ? Ich war bei den netten Herren vom TÜV, nur für Zweiräder zuständig. Die 2 - 3 % wurde genannt, als ich wegen dem legalen Eintragungsmöglichkeiten des TKC dort war. Alles was darüber hinausgeht, bedeutet jede Menge Anpassungen mit entsprechenden, mehr
oder weniger aufwendigen Gutachten mit den dazugehörigen Kosten > siehe auch Beitrag von craze.


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Zuletzt bearbeitet von Turbodiesel am Do, 23. Dez 2004, 23:52, insgesamt einmal bearbeitet
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