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Das Neuste aus Italien...
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der kleineOffline
Asphaltcowboy
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Anmeldungsdatum: 09.02.2014
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KTM LC8-Enduro-Gespann
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 0:29    Titel: Das Neuste aus Italien... Antworten mit Zitat

...direkt aus dem Sommerloch:
N´abend,

wollte nur ma ganz kurz googeln ob´s was Neues zum M+S-Reifenthema in Italien gibt und bin dann auf folgendes gestossen:
http://www.daserste.de/information/ratgeber-servic ....... otorrad-weg-100.html

da fällt mir echt nix mehr zu ein
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Gusti1Offline
Schlammspringer
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Granpasso
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 1:10    Titel: Antworten mit Zitat

harter Tabak....hätte die "Ms.Steetfighter" das Nummerschild original belassen... Razz




Mit dem schräg stellen des Nummernschilds ist es (nicht nur für die italienische Behörde) den vorsätzlichen Versuch zu unternehmen,auf dem Radarfoto nicht erkannt zu werden!

Ich fahre nun seit 27 Jahren fast jedes Jahr mindestens ein mal nach Italien wub


Gruss vom Gusti aus der Schweiz

_________________
der Pfad ist das Ziel... wub
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LCBalticOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 7:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nun fängt die ARD auch noch mit dem billigen nazionalistischem Blödsinn an
Sinnlose Vorschriften und übereifrige Trachtenträger haben's doch überall wacko

_________________
Viele Grüße aus dem Nordosten von D
Henning
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 7:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir schon .deshalb die Absagen bei der Hardalpin von den Surfbrettfahrern .... Cool
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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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alpenfreundOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 9:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das alles so stimmt, dann brauchen sie sich net wundern, wenn die Touristen langsam ausbleiben....... einfach lächerlich das ganze....!
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Grüße Jörg
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BrillusOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 9:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die spinnen die Römer...
Aber 2006 wollten die mir auf Sardinien au die Kati wegnehmen weil ich ca. 50m ohne Helm gefahren bin! (Vom Campingplatz raus zum nächstem CP daneben-Santa Lucia) 30 min Diskussione...dann wars denen wohl zu blöd weil keiner den anderen verstanden hat! Obwohl die mir ein Heftchen gezeigt haben das auf deutsch war...Fahrzeug wird bis auf weiteres eingezogen blink

Nochmal Glück gehabt! Da hab ich mir dann morgens um halbzehn kein Knoppers gegönnt, sondern ne Halbe... Mr. Green

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Und morgen kommen alle pünklich! Wer nicht pünklich kommt, kommt FRÜHER Mr. Green
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e9925876Offline
Tremalzobezwinger
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Freunde der orangen Farbe,

so, jetzt gebe ich mal meinen Senf dazu und gleich eine Frage dann drauf!

Wenn man an seiner wub rumfummelt und das Kennzeichen flacher stellt, weil es dann cooler aussieht, dann sehe ich eine Strafe ein. Ist eine Änderung am Fahrzeug und die Zulassung ist in Frage zu stellen, Punkt.

Was passiert aber, wenn ich mir eine Freeride oder EXC kaufe, bei der von Haus aus der Kennzeichenhalter schon so flach ist, dass ich das Kennzeichnen sehr flach anbringen muss?!?!?!?

Aus meiner Sicht hat so ein "Gatschhupfer" eine ordnungsgemässe Strassenzulassung und ich habe am Fahrzeug nichts manipuliert!
Ist das dann auch ein Vergehen, weil die Nummerntafel keine 34 Grad hat oder bin ich aus dem Schneider, weil dieses Fahrzeug bereits so zugelassen wurde????

Der Gesetzgeber dürfte ja eigentlich so ein Fahrzeug nicht zulassen, wenn dadurch ein anderes Gesetz gebrochen wird oder?

Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich für alle hier niedergeschrieben.

Vielleicht gibts ja Antworten von "Rechtsverdrehern", "§-Reitern" oder jemanden von der Rennleistung unter euch, der Licht ins Dunkle bringen kann!

Lg
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Eine EXC hat mit Straßenzulassung auch 34 nur liegt in der Beigestellten Kiste ein Sportheck .... Wink
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kampfschneckeOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Straßenzulassung hat jedes Motorrad, auch eine Sportenduro, einen Kennzeichenhalter mit den besagten 34 Grad (meist ist da auch die Kennzeichenbeleuchtung und die hinteren Blinker dran.

So wie ollo sagte, haben die Sportenduros, meist ein fette Kiste dabei mit anderen Übersetzungen, Luftfilteraufsätzen, daß sie keine Luft mehr bekommen, anderen Schalldämpfer etc.

Viel illegaler als mit einer Sportenduro im Wettbewerbsoutfit kann man kaum rumfahren wub

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Grüße von Stefan
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alpenfreundOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Strafen sind schon ok, aber Moped wegnehmen wegen so einer Lappalie ist einfach eine Frechheit und weit überzogen.....
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Grüße Jörg
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franky01Online
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

mein Moped hat kein Problem mit dem Kennzeichen,

und wegen der doofen Reifen .... ich nehm nun MT21 , der hat keine M+S Kennung , damit komme ich zumindest mit diesem neuen Reifen-Gesetz nicht in Konflikt

;-)

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Schlucki0606Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich gerade etwas Zeit habe, will ich euch an meinem bescheidenen Fachwissen teil haben lassen Wink

Zur Frage von "e9925876"
Der Gesetzgeber dürfte ja eigentlich so ein Fahrzeug nicht zulassen, wenn dadurch ein anderes Gesetz gebrochen wird oder?

Vorweck - ich kann hier nur für Ö sprechen und nicht (oder nur zum Teil) für unsere Lieblingsnachbarn!

a) (Klugscheißmodus an) der Gesetzgeber lässt kein Fahrzeug für den Verkehr zu. Das macht die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Landkreisamt denke ich, nennt sich das in D?)

b) wenn ich ein Fahrzeug zum Verkehr zulassen will, gehe ich NUR mit den erforderlichen Fahrzeugpapieren zum zuständigen Amt. Das Fahrzeug steht derweilen in der Garage oder wartet, mit einem Bier, beim Wirten auf mich. Also der Beamte des "Zulassungsamtes" weis nicht, ob mein Fahrzeug, in diesen Augenblick, den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Er erteilt die Zulassung "nur" aufgrund der ihm vorgelegten Dokumente!!

c) in den Fahrzeugdokumenten wird bescheinigt, dass das Fahrzeug den geltenden Bestimmungen oder zumindest den Bestimmungen die zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung gegolten haben, entspricht. Wenn also darin bescheinigt wird, dass die Kennzeichentafel einen Winkel von XY bis YX haben muss/darf dann soll es so sein. Ich jedenfalls habe bis dato weder in einem Fahrzeugschein (hier in Ö) noch in einem Typenschein eine Angabe über den Grad/Winkel der Kennzeichentafel gelesen bzw. gefunden.

d) was die gesetzliche Grundlage betrifft so sagt der § 49 des österr. KFG:
(Auszug) "Die Kennzeichentafel muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges annähernd lotrercht und so am Fahrzeug angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar ist und durch die Kennzeichenbeleuchtung ausreichend beleuchtet wird. Es muss auf jedenfall die Umrandung der Kennzeichentafel vollständig sichtbar sein."

e) was darf der Kollege der Streckenaufsicht machen (in Ö.)?
Grundsätzlich hat der Lenker die gestzliche Verpflichtung, sich VOR Antritt der Fahrt davon zu überzeugen, dass sein Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Also nimmt er das Fahrzeug in Betrieb (er fährt) dann bekundet er damit, dass das Fahrzeug OK ist!
Eine Sicherstellung (Abnahme) des Fahrzeuges, im Zuge einer Fahrzeug- und Lenker Kontrolle ist nur bei massivsten Übertretungen, extremer Gefährdung von anderen Straßenbenützern DURCH das Fahrzeug und auch hier wieder bei zusätzlichen Vorliegen bestimmer Voraussetzungen, möglich.
Die Rennpolizei kann wohl die Weiterfahrt untersagen, aber sicher nicht bei einer "schiefen" Kennzeichentafel!!!
Normalerweise wird hier die Möglichkeit eines "Mängescheines" verwendet, wo der Lenker die Möglichkeit eingeräumt wird, bis zu einem bestimmten Datum das Fahrzeug (Kennzeichen) in einem dem Gesetz entsprechenden Zustand zu bringen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen erfolgt die Anzeige beim zuständigen Amt und eine Ladung zum Verkehrsamt! - So wäre die "normale" Vorgansweise hier in Ö.
ABER es gibt, wie in jedem Unternehmen, gute und schlechte Mitarbeiter....

Ich denke die paar Worte geben für einige genug Gesprächsstoff und ich möchte darauf hinweisen, dass ich hier nur auszugsweise die Gesetzestexte zitiert habe.

und BITTE zerreist mich jetzt nicht in der Luft Cool

lg
Schlucki
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

A ist nicht I
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

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KehrmaschineOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Aug 2014, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mir wurst,

ich fahre nicht nach Italien.

Die können ihren teueren Spagethi selber essen. Es gibt wo anders auch schöne Pisten.
Ich habe kein Problem damit, Strafe zu bezahlen wenn ich zu schnell bin oder so. Diese Geschichte (und das ist leider nicht die erste die ich gehört habe) lässt mich vermuten, dass die Italiener ihre Staatspleite über abzocken der Turisten verhindern will. Wer zahlen möchte, soll da hin fahren...

_________________
Liebe Grüße aus dem Salzburger Land
Mario
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