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Kühlflüssigkeit zu heiß - von Polizei n Ticket bekommen
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HotFireOffline
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Anmeldungsdatum: 11.04.2007
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HABE FERTIG

BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zweitmotorrad @ Mo, 13. Aug 2012, 11:31 hat folgendes geschrieben:
HotFire @ So, 12. Aug 2012, 12:19 hat folgendes geschrieben:
als Betroffener ist man NICHT zur Wahrheit verpflichtet !



Wie kommst'n auf des schmale Brett??? Du musst nicht alles freiwillig sagen (schon gar nicht wenn es Dich belastet), aber das was Du sagst muss natürlich der Wahrheit entsprechen.

Vor Gericht scheint es allerdings manchmal so, als ob Du nicht der einzige mit Irrglauben bist...



Als erstes stehe ich gerne auf schmalen Brettern . . .


. . . und jetzt zum Thema,

denn mein Thema war: das "rechtliches Gehör" im Anhörungsbogen zur Bußgeldangelegenheit als "BETROFFENER" - im Text steht demnach "Ihnen wird vorgeworfen" !!!

Hier gibt es KEINE PFLICHT die Wahrheit zu sagen außer Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Adresse und ggf. Beruf, zur Sache kannst Du Lügen, was hinzu dichten, was weg lassen und/oder etwas Wahrheit sagen - ganz nach Deinem Belieben (darfst nur dadurch nix Strafbewährtes machen wie "falsche Verdächtigung usw usw. und auch hier gibt es sogar Ausnahmen davon.)

Oder findest Du da mehr als ich in §55 OWiG ??? Ich finde anders lautendes nur in der Zivilprozessordnung in § 138 ZPO - wovon wir hier aber absolut nicht reden !





Siehe hierzu auch die Veröffentlichungen von:

RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de:
L I N K Exclamation


RA Jochim Schiller, © jochim-schiller.de:
L I N K Exclamation


WIKI, Rechte des Beschuldigten:
L I N K Exclamation





HotFire hat folgendes geschrieben:
IN DIESEM SINNE WOLLTE ICH NOCH MAL ERWÄHNEN WIE TOLL ES IST, WENN LEUTE "KEINE AHNUNG" HABEN - DENNOCH ANDEREN TIPPS GEBEN ZU WOLLEN DIE DANN GENAU GEGENTEILIGES BEWIRKEN wacko


MEIN TIP DAZU: THOMAS (SHARX) NIMM DIR NEN ANWALT UND SAGE/SCHREIBE NIX SELBER !!!

. . . denn genau wie LOCKE schrieb, würde ich versuchen ggf. auch durch Lügen bis sich die Balken biegen, es runter zu brechen auf:

Zitat:
Bussgeldkatalog: Kennzahl 102106

Kennzahl: 102106
Verstoß: Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen.
Verletzte Vorschrift: § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat
Bußgeld: 5.00 EUR


oder evtl. sogar

Zitat:

Eistellung der Ordnungswidrigkeiten Verfolgung lt. § 47 (1) OWiG


bei vorhandener Rechtsschutzversicherung sogar

Zitat:

Eistellung der Ordnungswidrigkeiten Verfolgung lt. § 47 (2) OWiG

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heinzOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Servus,
eine gute Alternative wäre auch einfach zu bezahlen und die Zeit die der juristische Aufwand beansprucht zum Arbeiten gehen und Geld verdienen, ich sehe da ein gutes Gewinnpotential.

Aber jeder wie er meint.

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Gruß aus dem Allgäu
Heinz

irgendwas isch ja immer Wink
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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

ich würds auch zahlen und unter Erfahrung abbuchen.

Außerdem könnte man ja mal gegenrechnen, wie oft man bei irgendwas nicht ganz Richtigem NICHT erwischt wurde.
ich glaub, das könnte dann auf einmal ziemlich billig erscheinen ;-)

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HotFireOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

heinz @ Mo, 13. Aug 2012, 18:15 hat folgendes geschrieben:
. . . einfach zu bezahlen . . .



franky01 @ Mo, 13. Aug 2012, 19:09 hat folgendes geschrieben:
. . . ich würds auch zahlen . . .




So hat´s Vater Staat gerne und wenn die ganzen "unter Verlaub" dummen Deutschen es so handhaben, wird die Messlatte für die Vergehen natürlich gerne erst mal ganz oben angelegt - in Frankreich würden die Leute die Streifenwagen abfackeln !

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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat


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The KidOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ruhig, Brauner, hooooo.

Im Grunde habt ihr beide recht.
Trotzdem Danke an HotFire für Aufklärung und Links !
Zuletzt bleibt einfach die Frage nach Aufwand und Kosten.
Die muß jeder für sich selbst beantworten... Wink

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ZweitmotorradOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

@Hotfire: Hast recht. Ich war in Gedanken tatsächlich bei der Zeugenaussage.

Mit dem Lügen wäre ich trotzdem vorsichtig. Denn es ist nicht positiv zulässig zu lügen, sondern Lügen ist unter bestimmten Voraussetzungen (Belastet keinen anderen, ...) straffrei. Das ist aber eigentlich ein Unterschied.

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Gruß, Zweitmotorrad
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