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Kühlflüssigkeit zu heiß - von Polizei n Ticket bekommen
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Sa, 11. Aug 2012, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ba esxauch um Kühlflüssigksit geht.....

Ichxfahre engineice das blaue und aufgrund der Höheren wärmeleitfähigkeit ist ein deutlicher unterschied vorhanden..... Zum positiven hin.

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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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HotFireOffline
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HABE FERTIG

BeitragVerfasst am : Sa, 11. Aug 2012, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

ollo 950 @ Sa, 11. Aug 2012, 11:08 hat folgendes geschrieben:
Ba esxauch um Kühlflüssigksit geht.....

Ichxfahre engineice das blaue und aufgrund der Höheren wärmeleitfähigkeit ist ein deutlicher unterschied vorhanden..... Zum positiven hin.



Könntest Du mal einen Link zu dem Zeug setzen ?

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blublappOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 11. Aug 2012, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Bitteschön, hat der Sommer früher auch verkauft Smile

http://www.mxladen.com/Engine-Ice
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Sa, 11. Aug 2012, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Genau. ..fahr ich ja auch schon 7 odr 8 jahre
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ralfiOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Sa, 11. Aug 2012, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

dafür habe ich vor jahren auch schon bezahlt und zwei Punkte kassiert.

seitdem fahre ich zwischen der linken und der mittleren spur durch. da hat bei mir noch nie die polizei was gesagt, so lange man mit mässiger geschwindigkeit durchrollt.

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LumberjackOffline
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BeitragVerfasst am : So, 12. Aug 2012, 7:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fahre immer im Stau durch die, meinst nie eingehaltene Mad , Rettungsgasse. Rolling Eyes
Rechtlich gesehen bewegt man sich auf dem dünnen Eis, was durchbrechen kann weil es als Überholvorgang gilt und somit verboten ist.
Es ist aber auch immer eine Auslegungs- bzw. Ansichtssache der .
Es wird heut zu Tage von der Polizei aber toleriert bzw. ein Auge zugedrückt.
Leider gibt es immer wieder Idioten, die der Meinung sind, das Recht selbst in die Hand zu nehmen und den Wagen dann als Waffe einsetzen.
Am Berliner Ring hatten Gschimmy und ich so einen vor uns.
Der hat mit seinem Passat die Gasse einfach vor Gschimmy zu gemacht.
Danach hat er mich mehrmals zwischen der linken Spur und der Leitplanke eingeklemmt.
Dann wurde es mir zu bunt und die Seitenscheibe wanderte nach oben und Car-Safe machte "klick"
Wäre das Fenster noch unten gewesen, hätte ich ihm eine gelangt - und das meine ich ernst. ph34r
Interessant auch der Artikel vom ADAC:
L I N K

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Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant wenn es mit der LC8 nicht erreichbar wäre... Wink
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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : So, 12. Aug 2012, 8:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Verkehr steht und man mit angemessener Geschwindigkeit (also langsam) durch die "Rettungsgasse" rollt, dann wird es meistens nicht nur von der Rennleitung toleriert, sondern auch von den anderen Verkehrsteilnehmern (Ausnahmen siehe Beispiel Lumpi).

Ein freundliches Danke ins offene Fenster beim passieren oder kurz die Hand gehoben wenn einer einen durchlässt, trägt zum besseren miteinander bei.

Das ganze auf dem Standstreifen durchziehen... da sind zumindest die Sheriffs in meinem Beritt...extrem ungnädig und die Knolle fällt dem entsprechend hoch aus.

VG Schimmi

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endlich wieder ne 950ziger im Stall
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CupraOffline
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BeitragVerfasst am : So, 12. Aug 2012, 10:21    Titel: Re: Kühlflüssigkeit zu heiß - von Polizei n Ticket bekommen Antworten mit Zitat

HotFire @ Fr, 10. Aug 2012, 22:26 hat folgendes geschrieben:

Ich würde es "FREUNDLICH" versuchen und schreiben das nach Abwägung der Rechtsgüter Du Dich gegen das Stehen bleiben entschieden hast, da die Stelle baustellenbedingt einen sehr gefährlichen Eindruck machte und Du durch das fehlen eines Warndreieck eine Gefahr für Dich und Andere verursacht hättest und einen rechtfertigenden Notstand in Deinem Handeln gesehen hast.


Worin liegt denn de Gefahr eines stehenden Fahrzeuges (eventuell noch mit Warnblinker) am Pannenstreifen in einem Stau wo mit maximal Schrittgeschwindigkeit gerollt wird?
Klar, man kanns versuchen, aber nicht jammern wenn dann am Ende abgelehnt und man noch ne richtig fette Anzeige draus macht. Nicht nur fahren am Standstreifen sondern auch Gefährdung anderer die nicht damit rechnen müssen dass da was fährt da der Streifen ja nur zum Stehen ist, nicht zum fahren....
Ich wär da vorsichtig..

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Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen ? Very Happy
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HotFireOffline
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BeitragVerfasst am : So, 12. Aug 2012, 12:19    Titel: Re: Kühlflüssigkeit zu heiß - von Polizei n Ticket bekommen Antworten mit Zitat

[quote="Cupra @ So, 12. Aug 2012, 10:21"]
HotFire @ Fr, 10. Aug 2012, 22:26 hat folgendes geschrieben:


. . . und man noch ne richtig fette Anzeige draus macht.





Von was erzählst Du hier ?

Die Polizei hat sich schon am OBEREN LEVEL (75€ / 2Pkt.) orientiert.

Es kommt nun ein Anhörungsbogen im Zuge des Busgeldbescheides - in dem man angehört werden soll - hier sollte man nur von Sachen schreiben die verdeutlichen das es NICHT vorsätzlich war und man nur nach Abwägung das mindere Übel gewählt hat - auch wenn es an den Haaren herbei gezogen ist - als Betroffener ist man NICHT zur Wahrheit verpflichtet !

Was soll da jetzt an FETTE ANZEIGE hinzu kommen ? Das einzige was einen nervös machen kann ist das die Bußgeldstelle den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter gibt, die dann entscheidet:

75€ / 2Pkt. oder evtl. weniger oder nix !

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LockeOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 1:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sharx,

als ich würde widersprechen.
Du hast den Seitenstreifen ja nicht benutzt um schneller vorwärts zu kommen (das sind die 75,-€ Bußgeld + Punkte + Gebühren) sondern, weil du einen techn. Defekt hattest. Demnach wäre folgendes gerechtfertigt:

Tatbestandsnummer: 102106

Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen = 5,00€

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat


Clever von Dir das Problem der Rennleitung zu zeigen. Falls die beiden fair sind bestätigen sie Dir das auch vor der Bußgeldbehörde bzw. vor Gericht falls es soweit kommt.
Wenn Du bei der Bußgeldbehörde einen Sachbearbeiter mit ein wenig Verstand hast, wird es einfach.
Wenn nicht geht es vor Gericht und dort merkst Du meist schon wie der Richter drauf ist.
Den Widerspruch kannst Du übrigens zu jederzeit zurückziehen und es bleibt bei den 75,-€, ohne Gerichtskosten.

Fesche Grüße
Sven

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Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!

(hab ich im Netz gelesen)
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schenkelOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast: such' Dir einen guten Anwalt für Verkehrsrecht, der kann Dir genau sagen, was geht, und welche Risiken damit verbunden sind.

Und außerdem wissen die Jungs ganz genau, was sie schreiben müssen, und vor allem WIE. Da kommt's schon auf Feinheiten an, die Du als Nicht-Jurist überhaupt nicht auf dem Radar hattest.

mal kurz:
Mir ist es schon zweimal passiert, daß mir einer in's Auto reingefahren ist. Beim ersten Mal war an der Unfallstelle noch alles paletti (war eine eindeutige Situation), dann haben anschließend die Probleme angefangen, als es um's Bezahlen ging. Bin zum Anwalt, war zweimal vor dem Amtsgericht, und habe recht bekommen. Dem Idioten gings nur darum, daß ich eine Mitschuld übernehme, weil er klamm war. Hab dann beim nächsten Unfall die Sache gleich einem Anwalt in die Hand gedrückt, hat mich nix gekostet und alles lief glatt.
Mit dem habe ich mich dann ein wenig mehr unterhalten, und der hat mir mal die juristischen Feinheiten erläutert. Und da geht es wirklich um Formulierungen, die man als "Normalo" äußert, und wo Dir hinterher u.U. ein Strick draus gedreht werden kann....

Also: falls Du eine hast, frag nach. Ist gut investierte Zeit.

schenkel
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich bestätigen. Mir ist neulich einer hinten rein gefahren, eindeutige Situation. Ich habe alles einem Anwalt gegeben, obwohl ich erst gedacht hatte, das geht auch so. Fing dann so an, dass die gegnerische Versicherung erstmal 4 Wochen nicht reagiert hat ... alles sehr unfein ...
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 11:31    Titel: Re: Kühlflüssigkeit zu heiß - von Polizei n Ticket bekommen Antworten mit Zitat

HotFire @ So, 12. Aug 2012, 12:19 hat folgendes geschrieben:
[als Betroffener ist man NICHT zur Wahrheit verpflichtet !



Wie kommst'n auf des schmale Brett??? Du musst nicht alles freiwillig sagen (schon gar nicht wenn es Dich belastet), aber das was Du sagst muss natürlich der Wahrheit entsprechen.

Vor Gericht scheint es allerdings manchmal so, als ob Du nicht der einzige mit Irrglauben bist...

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Gruß, Zweitmotorrad
Teuer ist, wenn´s mir nicht gefällt.
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schenkelOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz gefährlich: als Betroffener MUSST Du Dich NICHT äußern, nennt sich "Aussageverweigerungsrecht" oder so ähnlich im Beamtendeutsch.
Wenn Du allerdings was sagst, dann sollte es der Wahrheit entsprechen, sonst kannst Du Probleme bekommen.

Vielleicht meinst Du's ja auch in dem Sinne: nicht alles, was man weiß, sollte man immer sagen.....
Dann ist es nicht gelogen.... Very Happy
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HotFireOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Aug 2012, 12:28    Titel: Re: Kühlflüssigkeit zu heiß - von Polizei n Ticket bekommen Antworten mit Zitat

schenkel @ Mo, 13. Aug 2012, 11:38 hat folgendes geschrieben:
. . . Wenn Du allerdings was sagst, dann sollte es der Wahrheit entsprechen, sonst kannst Du Probleme bekommen.

Vielleicht meinst Du's ja auch in dem Sinne: nicht alles, was man weiß, sollte man immer sagen.....
Dann ist es nicht gelogen.... Very Happy




NÖ, MEINTE ICH NICHT - macht aber oft Sinn, vor allem als Betroffener vor Gericht !

Als Zeuge vor Gericht sollte man(n) da sogar sehr vorsichtig sein, da kann auch GEZIELTES WEGLASSEN ggf. schon eine falsche Zeugenaussage sein !

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Zuletzt bearbeitet von HotFire am Mo, 13. Aug 2012, 13:21, insgesamt einmal bearbeitet
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