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Adv wurde beim ausparken umgeschubst
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JanBOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 13:25    Titel: Adv wurde beim ausparken umgeschubst Antworten mit Zitat

Moin,
einem Bekannten haben sie seine geparkte 950 Adventure umgefahren. Irgendein Volldepp hat sie beim ausparken hinten am Koffertträger angetitscht (war auf dem Seitenständer geparkt), so dass sie schön auf die Seite rechte gerassel ist. (gepflasterte Einfahrt).
Da die Adv endurogerecht gehalten wurde, hat sie eh schon ein paar Schrammen und Macken. Jetzt ist die Frage: was tun? Da der unfähige Autofahrer das über Versicherung machen will, muss mein Bekannter wohl zum Händler und sich nen Kostenvoranschlag für die gegnerische Versicherung machen lassen...


Gibts da noch was zu beachten? Hat da jemand Erfahrung mit?

Schäden sind ein paar zusätzliche kleine Macken an Fussrasten, das Bremspedal wurde in den Kupplungsdeckel gedrückt (schöne neue Furche), Kratzer an Spiegel, Blinker, Kofferträger. Die Hamsterbacke war eh schon so verkratzt, dass man nicht sagen kann, ob was neues dazugekommen ist...Es geht nicht darum dass mein Bekannter großen Reibach damit machen will, aber ein bischen Kohle ist denke ich fällig für soviel fahrerische Unfähigkeit!
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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

alle Schäden auf der Seite angeben und pasta,
den verbogenen Kofferträger nicht vergessen

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AlpenfanOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kostenvoranschlag von ner Fachwerkstatt ist schon mal gut. Und er soll viele Fotos machen (lassen). Detail- und Fernaufnahmen. Vielleicht auch von der "Umfall"stelle.
Evtl. erstellt die gegnerische Versicherung ein Gegengutachten, einer anderen günstigeren freien Werkstatt und zahlt dann auch nur erstmal den Betrag. Grundsätzlich bekommt er auch erstmal nur den Nettobetrag (ggf. Abzüglich nochmals 10%) erstattet. Den Rest erst, wenn er die Reperatur hat durchführen lassen und die Rechnung einreicht.
Hat er einen Unfallbericht erstellt? Am besten mit dem Unfallgegner zusammen. Solche Berichte gibt´s z.B. beim ADAC auf deren HP zum Ausdrucken oder auch von Versicherungen, TÜV, etc. einfach mal googeln.
Viel Erfolg!

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martiniOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Da das ein Haftplichtschaden is,würd ich bei einem KFZ-Gutachter meines Vertrauens ein ordentliches Schadensgutachten machen lassen.Da hat man dann gleich alles ordentlich mit Bildern,eventuell Zeitwert,Höhe des Nutzungsausfalles falls man das Teil in die Werkstatt gibt,etc.Danach kann man dann entscheiden, ob selbstreparieren,Werkstatt oder fiktiv abrechnen.
Gutachten muß die Haftplichtversicherung bezahlen.
Wenn die Versicherung sich bockig anstellt,nicht lang rum ägern,gleich Anwalt des Vertrauens beauftragen.Versicherungen haben heute alle den Drang, den Geschädigten über den Tisch zuziehen und sei es nur durch verzögern.
Wer keine Ahnung von der korrekten Abrechnung hat, sollte das seinem Rechtsbeistand überlassen,dann gibts z.B. auch die dem Geschädigten zustehende Unkostenpauschale(Ca.25 Eur.)

Gruß
Martini

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AtzimuthOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Na wenn er es der Versicherung meldet kommt die eh auf Ihn zu.
Wenn nicht soll er einfach seine anrufen und die melden sich dann bei der anderen. Kostenvoranschlag kannst Dir erstmal schenken, erstens hat der Händler damit arbeit und zweitens kostet das Deinen Kumpel im ersten Moment etwas.
In der Regel wird ein Gutachter bestellt. Da er geschädigter ist, kann er die Werkstatt wählen und mit ein wenig Glück (Zustimmung der Gegenversicherung) auch den Gutachter. Ein guter "Sachverständiger" kennt sich aus und weiß auch was er mit einberechnen kann...vermessen, etc.
Wenn sein Motorrad artgerecht gehalten ist und man das sieht, wird er um einen erhöhten Nfa- Zuschlag nicht drumrum kommen (Neu-für-alt).
Im Grunde kann er also sobald es offiziel wird nicht viel verkehrt machen, ausser beim begutachten nicht dabei zu sein. Bilder vom Ort sind immer gut, je mehr man vorbereitet ist, umso weniger Arbeit hat der Gutachter und omso netter ist er zu ihm.
Diverse Tricks kenne ich leider nicht und Dein Händler bestimmt auch nicht um den Schadenwert zu erhöhen
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PieTTOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

martini @ Fr, 12. Aug 2011, 15:23 hat folgendes geschrieben:
.. Gutachter meines Vertrauens ein ordentliches Schadensgutachten machen lassen...

Fallsch, der stellt als erstes fest, dass es keine "Aufprallschäden" sind, sondern Kratzer vom Rutschen, dann gibt es gar nichts bzw. wird es sehr schwer.

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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

genau, erstmal Rep.kostenvoranschlag vom Freundlichen + Lackierer bei Haftpflicht der Gegenseite einreichen, dabei nicht überziehen, also unter 1000 € sollte es schon bleiben, dann muß die Gegenseite einen Gutachter beauftragen, wenn sie es nicht glauben, und auch bezahlen. Die Schuldfrage muß natürlich klar und beweisbar sein.
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

martini @ Fr, 12. Aug 2011, 15:23 hat folgendes geschrieben:
Höhe des Nutzungsausfalles


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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Also mein Senf: Ein fähiger Gutachter kann die Schäden durch den Umfaller und Vorschäden unterscheiden. Somit wird sein Gutachten dem jetzt verursachten Schaden entsprechen, inklusive Nutzungsausfall usw.. Wenn das alles moderat ausfällt gibt es i.d.R. auch keine Probleme mit der Versicherung.

Alle anderen Versuch finde ich ehrlich gesagt daneben, denn es ist ja soooo schön sich durch einen solches Missgeschick den Urlaub finanzieren zu lassen, aber dadurch steigen letztlich auch die Versicherungsprämien. Wenn ein überzogener Kostenvoranschlag des "Freundlichen" überprüft wird und die "Realität" ans Licht kommt hat man ggf. auch noch mit der Rechtsabteilung wegen versuchtem Versicherungsbetrug zu tun. My2cents.
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

hat hier irgendjemand was von überzogen geschrieben, es dürfen an einem Teil natürlich nur die neuen Kratzer lackiert werden, die alten müssen bleiben Wink und Gutachter arbeiten auch nicht umsonst. Und wenn paar € für nicht anrechenbaren Aufwand mehr rauskommen, hät ich auch kein schlechtes Gewissen, mal gewinnt man - mal verliert man. Wenn die Rechtslage relativ klar ist, übernehmen Anwälte das auch gern ohne Vorleistung.
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BeitragVerfasst am : Fr, 12. Aug 2011, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

im Falle meines Schadens am Benz (Parkrempler in Polen) verzichtete die Versicherung auf einen Gutachter (weil der auch Geld kostet) und akzeptierte nach Begutachtung der Bilder den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt (knapp 3000 Euro)
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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 8:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da er geschädigter ist, kann er die Werkstatt wählen und mit ein wenig Glück (Zustimmung der Gegenversicherung) auch den Gutachter.


Da brauchst du keine Zustimmumng von der Versicherung,es ist dein Recht als Geschädigter einen Gutachter deines Vertrauens hinzuzuziehen!

Zitat:
Höhe des Nutzungsausfalles


Dafür brauchst nen guten Anwalt, bei Motorrädern gibt es diesen leider nicht


Natürlich gibst den,wenn du auf dein Motorrad angewiesen bist,z.B. wenn du kein anderes Fahrzeug auf dich angemeldet hast.

Gruß
Martini

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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 9:51    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
erstmal danke für Eure zahlreichen Tips. Mein Kumpel hat den Unfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und wird wie von denen gefordert Fotos vom "Tatort" und den Kratzern machen und diese zusammen mit dem Kostenvoranschlag des Händlers bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Mein Kumpel will sich auch keinen Urlaub finanzieren lassen, aber seinen Anspruch auf Entschädigung durchsetzen!

Ich werde berichten wie es weitergeht, da das bestimmt den einen oder andern interessiert.

Grüße
Jan
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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

martini @ Mo, 15. Aug 2011, 8:09 hat folgendes geschrieben:
Natürlich gibst den,wenn du auf dein Motorrad angewiesen bist,z.B. wenn du kein anderes Fahrzeug auf dich angemeldet hast.



Oder Du kannst Nahelegen das Du regelmäßig mit dem Motorrad die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung bestreitest und Deine Frau immer das Auto benutzt was auch auf Deinem Namen zugelassen ist, dann kann so entschädigt werden:



Nutzungsausfall_Motorrad.jpg
 Beschreibung:
 Dateigröße:  215.29 KB
 Angeschaut:  491 mal

Nutzungsausfall_Motorrad.jpg



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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

da das Thema an und für sich geklärt ist, hier eine kleine Anekdote dazu:

als ich 16/17 war hatte ich eine Honda NSR 125, damals für mich ein echt geiles Teil! Hätte nie gedacht das ich in dem Alter so einen heißen Ofen haben werde. Ein bisschen Race Feeling und zusammen mit meinem Kumpel mit RS 125 haben wir uns wie richtige Biker gefühlt.
Dann habe ich ein Schülerpraktikum in einer Computerbude (Systemhaus) absolviert. Einen schönes Tages (Freitag) parkte ich mein Mopped wieder vor dem Gebäude.
Gegen Mittag hörte ich dann (von innen) einen lauten Knall. Ich habe sofort ans Moped gedacht und ging raus. Die NSR lag auf der Seite.
Eine Kundin hatte sie mit ihrem PickUp umgefahren, ich sah die gute Frau noch weg fahren. Schäden am Moped: Tank von beiden Seiten eingebeult, Verkleidung auf beiden Seiten gerissen/ gebrochen, ein Spiegelglas hinüber.
Da ich wusste wo sie wohnt, bzw. wo die Firma (übrigens Simson Ersatzteilhandel) sitzt bin ich gleich hingefahren. Naiv wie ich mit 16 war habe ich mit ihr gesprochen, ohne Polizei, Sie gab den Unfall zu und wollte es über die Versicherung klären aber die Ersatzteile beschaffen und Montage selbst in ihrer Firma durchführen. Weil ich noch Unfallunerfahren war, wollte ich den Versicherungsaustausch am Abend telefonisch mit meinen Eltern machen.
Am Abend angerufen, plötzlich stritt sie den Unfall komplett ab (mein Vater am Telefon)!
Darauf hin gingen wir zur Polizei und erstatteten Anzeige. Am nächsten Montag ging ich wieder auf Arbeit (Praktikum) - und durfte mir Anhöhren das ich gleich wieder nachhause gehen kann und nie wieder kommen brauche. Ich würde die Kunden vergraulen! Was fürn riesen ALoch
Nagut, in den restlichen 2 Wochen konnte ich mir woanderst wenigstens bissl Geld verdienen.
Nach einiger Zeit war ein Versicherungsgutachter bei mir, hat die Stellen ausgemessen die sie mit dem PickUp berührt hat. 100%ige Übereinstimmung von der Höhe, rote Farbe vom PickUp.
Wieder einige Zeit später kam Post von der Polizei (bzw. Amtsgericht) und von der Versicherung das die Anklage fallen gelassen wurde wegen unzureichender Beweislage! Ich bliebt auf den Kosten sitzen und habe die Verkleidung selbst mit GFK geflickt, was aber nie so 100%ig war.
Die NSR hatte zwar nur 125ccm (und >30PS Cool ) aber die Verkleidung kostet wie bei ner großen.

Aus Fehlern lernt man, gut das mir das mit 16 passiert ist, danach war ich abgebrüht in Sachen Unfällen und Vertrauen.

nicht meine, aber so sah sie aus:

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