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Versicherung

 
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Hanne990Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 1. Aug 2011, 13:22    Titel: Versicherung Antworten mit Zitat

Kennt jemand eine Versicherungs-Gesellschaft, die die Motorräder auf dem Anhänger für die Zeit des Transportes für selbstverschuldete Schäden versichert????
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FlameDanceOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 1. Aug 2011, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist kompliziert und jede Versicherung und jeder Schutzbrief handhabt das anders. Diese Feinheiten stehen auf den Werbe- und Vertragsabschlußseiten nicht drin, sondern tief in den AGB versteckt.

Mal ist das Motorrad selbst versichert, wenn Motorradkasko und Motorradschutzbrief. Mal nicht, weil nicht selbst gefahren, sondern Transportschaden (ADAC).

Mal ist das Motorrad im Schutzbrief mit enthalten, wenn das Zugfahrzeug einen Schutzbrief hat (ADAC). Mal nicht (AVD, HUK24).

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ObermaatOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 2. Aug 2011, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

eigentlich ist das ganz einfach. Versicherungsschutz bietet eine Transportversicherung. Das Motorrad ist dann während des Transportes versichert, auch dann, wenn der Unfall selbst verschuldet ist ( Vorsatz ist natürlich ausgeschlossen ). Versichert wird das Motorrad zum Zeitwert, welcher vor bei Abschluss abgegeben wird. Die Versicherungssumme gilt dann als vereinbart. Man muss jedoch dazu sagen, dass die schon vernünftig und realistisch gewählt werden sollte. Im Schadenfall würde das ohnehin gepüft werden.

Versicherungsbeginn ist der erste Tag der Reise und die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Reise. Be- und Entladeschäden sind nicht versichert ( zumindest nicht bei jeder Gesellschaft ). Das Diebstahlrisiko ist ebenfalls nicht versichert, da hier die Teilkasko Deckung bietet.

Kosten: wir haben dieses Jahr für 2 LC8 und 1 Transalp um die 120 EUR bezahlt. Das ganze ist ohne Selbstbeteiligung.

Diese Art von Versicherungen ( ERGO, Allianz, AXA, Gerling, HDI, ) werden meist nur von großen Gesellschaften angeboten. Es ist aber durchaus möglich, dass nicht jede Gesellschaft dieses Risiko zeichnen möchte.

All das andere gewurschtel mit Schutzbrief und Kasko ist quatsch und bringt nichts.

Bei Fragen einfach melden.
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FlameDanceOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 3. Aug 2011, 5:36    Titel: Antworten mit Zitat

Obermaat @ Di, 2. Aug 2011, 22:32 hat folgendes geschrieben:

All das andere gewurschtel mit Schutzbrief und Kasko ist quatsch und bringt nichts.

Warum wird man darauf nicht hingewiesen von den Versicherungen, sondern merkt es erst, wenn es zu spät ist?

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ObermaatOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 3. Aug 2011, 9:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das größte Problem liegt darin, dass die Transportversicherung eben nur von den großen Gesellschaften oder von den Spezialversicherern angeboten wird. Ferner denken viele Vermittler oder Betreuer der Gesellschaften bei einer Transportversicherung an große Transporte im Bereich der Schifffahrt und des LKW-Transportes.

Man muss schon wissen, dass es so was gibt und wenn die Gesellschaft bei der man selbst versichert ist so etwas nicht anbietet, kommt man eben selten darauf, dass andere das anbieten könnten. Auch das ist ein Grund, weshalb viele Vermittler vor Ort keine Kenntnis von einer solchen Versicherung haben. Und mal ehrlich, bei meisten Gesellschaften ist die Kfz-Versicherung das Kerngeschäft, besonders bei den beliebten und günstigen Kfz-Versicherungen, die auch hier im Forum als günstige Versicherungen empfohlen werden.

Unabhängig davon haben die jeweils anderen Versicherungen auch Ihre Daseinsberechtigung. Der Schutzbrief ist beispielweise auch für den Rücktransport oder ein Ersatzfahrzeug da. Die Vollkaskoversicherung bietet eben einen 24-Stunden-Schutz für die Dauer der Anmeldung - also auch dann, wenn es einen mit der Karre aus der Kurve trägt oder das Motorrad einfach umfällt. ( meine Meinung: eine Vollkasko lohnt sich für ein Motorrad nicht, da zu teuer ).

Die Transportversicherung bietet nur Schutz für die Dauer der Reise und der Dauer auf dem Hänger; also dem Transport. Die Prämie berechnet sich nach der Dauer der Reise, dem Zielreiseland und Wert des Transportgutes. Hierfür gibt es keine Standardanträge, sondern der Antrag erfolgt formlos.

Das größte Problem bei Versicherungen aller Art ist, dass jeder seinen Bedarf kennen muss. Wenn man den kennt, kann man auch gezielt danach fragen und bekommt auch die entsprechenden Angebote. Zumindest bei den großen Gesellschaften. Die „Discount-Versicherer“ können aber einen solchen Service an Beratung nicht immer bieten – leider. Dazu kommt noch, dass man es als nervig empfindet sich mit Versicherungen „rum zu ärgern“ und sich damit überhaupt beschäftigen muss. Nur wenige möchten eine Vertreter zu Hause haben, denn man hat schon alles und braucht nichts mehr – weil mal dafür verständlicher Weise kein Interesse hat.

Im Gegensatz werden Dinge, für die man sich interessiert bis auf das kleinste und noch unwichtigste ausdiskutiert – wie auch hier im Forum, was wiederum auch verständlich ist Very Happy
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Hanne990Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 3. Aug 2011, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

@ Obermaat

Danke, genau das habe ich gemeint und in der Zwischenzeit bei der Mannheimer Versicherung eine Versicherung angeboten bekommen.
soll 120,-€ kosten... zwei LC 8 SMT(Zeitwert 16 T€) Zeitraum 8 Tage.
Gibts bei der Ergo für 125,-.
Werden wir abschließen. Bisher nie über dies Art von Schadensmöglichkeit nachgedacht....
ADAC u. HUK bieten dazu nichts an.

Danke

Hanne

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BeitragVerfasst am : Mi, 3. Aug 2011, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es auch nicht ganz zur Frage passt, aber immerhin zum Thema Versicherung: Ende 2003 hatte ich das Problem ein nagelneues noch nicht zugelassenes Motorrad in der Garage stehen zu haben. Wäre die Maschine zuvor angemeldet gewesen und nur stillgelegt ist das kein Problem, war sie ja aber noch nicht. Die Lösung ist es auch hier nachzubohren, man kann die sogenannte Ruheversicherung nämlich auch separat abschliessen, ich glaube das waren unter 10.-€ im Monat. Sowas beruhigt dann doch schon etwas.
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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

FlameDance @ Mo, 1. Aug 2011, 14:55 hat folgendes geschrieben:
Das ist kompliziert und jede Versicherung und jeder Schutzbrief handhabt das anders. Diese Feinheiten stehen auf den Werbe- und Vertragsabschlußseiten nicht drin, sondern tief in den AGB versteckt.

Mal ist das Motorrad selbst versichert, wenn Motorradkasko und Motorradschutzbrief. Mal nicht, weil nicht selbst gefahren, sondern Transportschaden (ADAC).

Mal ist das Motorrad im Schutzbrief mit enthalten, wenn das Zugfahrzeug einen Schutzbrief hat (ADAC). Mal nicht (AVD, HUK24).


Mir hat das keine Ruhe gelassen, ich transportiere das Moped auch mal im
Vito, beide bei der Zürich versichert.

Nach dem 4. Anruf in Serie bin ich bei der Fachfrau für Transportschäden
gelandet. Es ist auch bei uns so, ein nicht selbst zum Unfall gefahrenes
Fzg ist nicht versichert! Ob Anhänger oder Van, eingelöst mit Vollkasko,
hin oder her.

Diese Thema interessiert keine Sau, man wird weitergereicht.

Was bleibt ist für wenig Geld eine auf die Dauer beschränkte Transport-
versicherung. Ich hoffe ich denke daran wenn ich im Winter mal schnell
von A nach B verschiebe oder dem Kollegen helfe.

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Peter

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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Passt auch nicht ganz zum Ausgangsthema. Aber wie schaut´s denn aus, wenn meiner Käthe mit Saisonkennzeichen ( ) außerhalb der Saison im "ruhenden Verkehr" was passiert.
Hab derzeit noch VK, aber ab kommender Saison voraussichtlich nur noch TK.
Mein Versicherungsvertreter meinte zwar mal, dann sei sie trotzdem versichert. Aber die Versicherung wird doch sicher versuchen, nix zahlen zu müssen!?!?
Hat da jemand schon mal Erfahrung machen müssen? unsure

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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Alpenfan

Ich kann das nur von meinem Wohnwagen und CH Umgebung beantworten.
Wir werden gezwungen, eine sogenannte Stand-Versicherung abzuschliessen,
ist eigentlich nichts anderes als eine Teil-Kasko für den "ruhenden" Verkehr.

Der Blitz schlägt ein, das angrenzende Gebäude fängt Feuer, dann bist Du
haftpflichtig. Wie das nun mit meiner still gelegten 550Four geregelt ist,
(werden sollte) keine Ahnung, hoffe einfach dass kein Blitz einschlägt ,-}

Ich denke unser Brandstifter wird uns bald belehren . . .

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Peter

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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wir haben bei der R&V nen Flottentarif. Unser Anhänger kostet mit Transportversicherung (500 Euro S 88,- im Jahr. Allerdings sind dabei nur Transportschäden bis 20.000 Euro versichert.
Das tolle ist dabei das es unabhängig vom Zugfahrzeug ist. D.h. wenn mein Vater seinen Heizkessel auf der Dosenbahn verliert und es kein Vorsatz war wird's bezahlt.
Vorraussetzung für den Tarif is halt mind. drei selbstfahrende KFZ/Krad und ein Gewerbebetrieb.
Das tolle ist halt das man je nach Schadensfall die Fahrzeuge Prozentetechnisch einfach tauschen kann. So kommen wir auf Preise da schlackern andere mit den Ohren.
Und nein ich arbeite nicht bei der R&V oder allgemein bei ner Versicherung.

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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Obermaat @ Di, 2. Aug 2011, 22:32 hat folgendes geschrieben:
Das Diebstahlrisiko ist ebenfalls nicht versichert, da hier die Teilkasko Deckung bietet.


Die Teilkasko setzt aber doch ordnungsgemäßen Diebstahlschutz voraus. Also wenigstens Lenkschloß. Auf dem Hänger ist aber der Lenker idR gerade, weil der Eimer in der Schiene steht. M.E dann auch kein TK-Schutz, es sei den es war ein großes Vorhängeschloss dran...

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Gruß, Zweitmotorrad
Teuer ist, wenn´s mir nicht gefällt.
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BeitragVerfasst am : Mi, 17. Aug 2011, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zweitmotorrad @ Mo, 15. Aug 2011, 23:17 hat folgendes geschrieben:
Obermaat @ Di, 2. Aug 2011, 22:32 hat folgendes geschrieben:
Das Diebstahlrisiko ist ebenfalls nicht versichert, da hier die Teilkasko Deckung bietet.


Die Teilkasko setzt aber doch ordnungsgemäßen Diebstahlschutz voraus. Also wenigstens Lenkschloß. Auf dem Hänger ist aber der Lenker idR gerade, weil der Eimer in der Schiene steht. M.E dann auch kein TK-Schutz, es sei den es war ein großes Vorhängeschloss dran...


Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz immer von dem entsprechenden Bedingungswerk abhängig.

Sollte dort geschrieben sein, dass das Fahrzeug mit den üblichen Sicherungen gesichert sein muss, dass muss das Lenkradschloss aktiviert sein; allerdings eben nur sofern dieses auch Sinn macht und vor allem möglich ist.

Vor der Reform des Versicherungsvertragsgesetztes( VVG ) galt im Falle einer grob fahrlässigen Herbeiführung das "alles oder nichts"- Prinzip. Das bedeutete, dass im Fall einer grob fahrlässigen Herbeiführung die Entschädigungszahlung komplett abgelehnt werden konnte. Hier war es allerdings notwendig, dass der Versicherer nachweisen konnte, dass man tatsächlich grob fahrlässig gehandelt hat.

Seit dem das neue VVG in Kraft ist muss der Versicherer eine Mitverschuldensquote bilden. Hierbei muss geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer im besonders groben Maße fahrlässig oder eben nur minderschwer fahrlässig gehandelt hat. Es kann auch hier zu Abzügen in Höhe von 100% kommen!

Im Klartext: wenn die Karre auf dem Hänger steht und das Lenkradschloss nicht aktiviert werden kann, so kann keine grob Fahrlässigkeit seitens des Versicherer eingeredet werden, denn das Schloss konnte nicht aktiviert werden. Ferner muss eine Kausalität zwischem dem Diebstahl und dem nicht betätigen Schloss vorhanden sein.

Hier stellt sich die Frage: wäre der Hänger samt Motorrad auch entwendet worden, wenn das Lenkradschloss aktiviert gewesen wäre? Die Antwort wäre wohl ja. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass die Motorräder erst abgeladen werden, denn Diebe würden eher den gesamten Hänger mitnehmen - geht schneller und ist auch einfacher. Also hat das nicht betätigte Lenkradschloss keine kausalen Zusammenhang mit dem Diebstahl.

Viele Versicherer verzichten seit dem Inkrafttreten des neuen VVG generell auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Im Bedingungswerk steht dann, dass der Versicherer bei Vorsatz leistungsfrei ist. Vorsatz scheidet aus.

Aber: es kann dennoch sein, dass aufgrund von Verletzungen von vertraglichen Obliegenheiten Kürzungen vorgenommen werden ( beispielsweise keine unverzügliche Anzeige der Polizei, den Versicherer erst spät informiert, etc. )

Nichts desto trotz schadet es nicht wenn das Motorrad auf dem Hänger mit nem Schloss oder ner Kette gesichert wird ( ist auch für das eigene Gefühl besser ). Im Ergebnis nicht teuer und vom Zweck her einem Lenkradschloss gleichzusetzen.

Ich werde mich aber mal schlau machen und nach entsprechender Rechtsprechung schauen, sofern das hier gewünscht wird.
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