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Fahren im Naturschutzgebiet
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d-line75Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 18:48    Titel: Fahren im Naturschutzgebiet Antworten mit Zitat

Aus gegebenem Anlass mal eine Frage!

Lege ich es falsch aus, wenn ich es so sehe, das ich in Naturschutzgebieten solange keine Durchfahrt verboten Schilder angebracht sind durchaus fahren darf? Smile

Hier gibt es auch Gebiete, die sind von einer Seite aus mit Verbotsschildern dichtgepflaster und von der anderen Seite kann ich ohne Verstoß einfahren. Was ist wenn ich dort die Kelle sehe? Sad

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Gruß d-line75
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Noch hat der Förster keine Kelle .... aber generell ist im Wald immer problematisch und im Naturschutz natürlich auf den Wegen bleiben .

wir haben es hier in Berlin-Brandenburg einfacher : Enduroschutzgebiet



31_1_b.jpg
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31_1_b.jpg



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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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BeetleOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Dir klar ist, das Du in einem Naturschutzgebiet fährts, dann gibt es dafür nur einen Smilie

Meine Meinung dazu.

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d-line75Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Beetle
ein erhobener Zeigefinger von jemanden der in Island Flußdurchfahrten und wahrscheinlich noch einiges mehr gemacht hat, wie ernst soll ich das nehmen? Laughing
Nur weil da kein Schild steht, sollte man sich nicht gleich zu den Umweltaktivisten zählen. mellow
Ich bin der Meinung leben und leben lassen, alles in Maßen. Smile

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BeetleOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

d-line75 @ Di, 27. Okt 2009, 20:14 hat folgendes geschrieben:
@Beetle
ein erhobener Zeigefinger von jemanden der in Island Flußdurchfahrten und wahrscheinlich noch einiges mehr gemacht hat, wie ernst soll ich das nehmen? Laughing
Nur weil da kein Schild steht, sollte man sich nicht gleich zu den Umweltaktivisten zählen. mellow


Das ist Bullshit - auf Island sind wir auf ausgewiesenen Strassen/Pisten gefahren. Du redest hier vom fahren in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet und regst Dich warscheinlich an anderer Stelle darüber auf, das soetwas in Deutschland immer mehr verboten wird.

Ich bin bestimmt kein Aktivist in Sachen Naturschutz. Aber ich fahre da, wo es erlaubt ist. Wenn Du das als erhobenen Zeigefinger auslegst - Bitte Exclamation

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Der EnglaenderOffline
Sahararider
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Beetle @ Di, 27. Okt 2009, 20:49 hat folgendes geschrieben:
d-line75 @ Di, 27. Okt 2009, 20:14 hat folgendes geschrieben:
@Beetle
ein erhobener Zeigefinger von jemanden der in Island Flußdurchfahrten und wahrscheinlich noch einiges mehr gemacht hat, wie ernst soll ich das nehmen? Laughing
Nur weil da kein Schild steht, sollte man sich nicht gleich zu den Umweltaktivisten zählen. mellow


Das ist Bullshit - auf Island sind wir auf ausgewiesenen Strassen/Pisten gefahren. Du redest hier vom fahren in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet und regst Dich warscheinlich an anderer Stelle darüber auf, das soetwas in Deutschland immer mehr verboten wird.

Ich bin bestimmt kein Aktivist in Sachen Naturschutz. Aber ich fahre da, wo es erlaubt ist. Wenn Du das als erhobenen Zeigefinger auslegst - Bitte Exclamation

Well said

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ampelixxOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Leider eindeutiges: NEIN!
Auch wenn mal an einem Weg kein Schild steht ist und bleibt Naturschutzgebiet eindeutig Naturschutzgebiet. Da ist das Fahren auch auf angelegten Wegen nicht erlaubt und das Verlassen der Wege auch zu Fuss verboten.

So zumindest hat es mir einmal ein Obernaturschutzaufpassbeauftragter erklärt, nachdem er mit seinem Geländewagen vollgas über die Wiese gebrochen und mir dann fast in die Seite gefahren ist, um mich zum Anhalten zu zwingen und darüber aufzuklären, das mich das jetzt 230 Eur kosten würde und ich von Glück reden könnte, dass ich gerade noch vor der Grasnabe auf dem Weg zum Stehen gekommen bin, denn sonst wäre es noch teurer geworden. Nachdem er mein Kennzeichen mit samt Fahrzeug (und auch seinem, halb auf der Wiese stehend) fotografiert und meine Personalien aufgenommen hat, haben wir dann noch eine Weile herumdiskutiert, dass ich an einem Abzweig auf den Feldweg ins Naturschutzgebiet eingefahren bin, an dem eindeutig weder ein Verbots- noch ein Naturschutzgebietsschild stand. Ich habe ihm natürlich dann eine viertel Stunde lang voll und ganz recht gegeben, dass es sich nicht gehört, in einem Naturschutzgebiet spazieren zu fahren, es auch niemals getan hätte, wenn ich es denn hätte wissen können, wenn in irgendeiner Form ein Schild oder ähnliches gestanden wären. Auch habe ich ihn in vorsichtigen Worten unterstützt, dass es von ihm absolut notwendig war, mitten über die Wiesen zu fahren, was anhand der Fahrspuren als sichtbare Flurschäden auch auf seinen Fotos dokumentiert war, genauso wie einen Unfall mit möglichem Personenschaden billigend in Kauf zu nehmen, nur um mich auf frischer Tat zu stoppen (was ihm auch mit normaler Fahrweise gelungen wäre). Die Kreuzung, an der kein Schild stand, war ihm wohl bekannt, schon seit einer Weile, auch wenn es in seinem Verantwortungsbereich gelegen hätte, dafür zu sorgen, dass dort Schilder wieder aufgestellt worden wären.
Schlussendlich haben wir uns dann darauf geeinigt, dass er sich die Kreuzung noch einmal genau anschauen und mein Vergehen anschliessend eingehend beurteilen wollte. Gehört habe ich seitdem glücklicherweise nichts mehr.

Fazit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Verbot ist Verbot.
Das Schild Naturschutzgebiet reicht aus, dass Fahren allgemein verboten ist.
Aber wie ist das mit einer ganz gewöhnlichen Strasse, die zum Feldweg wird, einzige Zufahrt zu Häusern ist, und irgendwann wo rauskommt, wo ein Verbotsschild steht, ohne dass vorher irgendein anderes Schild gestanden hätte???

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Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her???
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d-line75Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

@apmxxl
Danke für Deinen sachdienlichen Beitrag! Smile
Also wird das befahren von Feldwegen im Naturschutzgebiet bereits als Eingriff in die Natur ausgelegt? Ich hatte genau Dein Problem, ich konnte von meiner Seite kommend gar nicht erkennen in einem Naturschutzgebiet zu sein. Ich bin nun nicht angehalten worden, aber was wäre wenn?? Also bringt mir die Lücke im Schilderwald nichts. mellow

Ich bleibe auch dabei, das ein Ackerschlepper der dort jeden Tag so oft er will offiziell fahren darf bei einmaliger Durchfahrt mehr Schaden anrichtet als ich das an allen Wochenenden eines Jahres zusammen könnte.

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BRB(Blöder Rübenbauer)Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

@apmxxl
Ihr zwei wart doch alleine,
hättest Du dem Typen da nicht mit nonverbalerKommunikation klar machen können, das er NICHT die Exekutive ist und NICHT das Recht hat, Bestrafungen durchzuführen?
Gruß-BRB

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d-line75Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Moin BRB,

gewalttätige Übergriffe in Naturschutzgebieten werden mit doppeltem Strafmaß belegt. Mr. Green
Nee, hast Du falsch gelesen, der apmxxl hatte den Feindkontakt. Der Hammer wäre dann noch, wenn er für den Flurschaden verursacht vom Oberförster aufkommen müsste. blink

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BRB(Blöder Rübenbauer)Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 27. Okt 2009, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

d-line75 @ Di, 27. Okt 2009, 22:20 hat folgendes geschrieben:
Moin BRB,

gewalttätige Übergriffe in Naturschutzgebieten werden mit doppeltem Strafmaß belegt. Mr. Green
Nee, hast Du falsch gelesen, der apmxxl hatte den Feindkontakt. Der Hammer wäre dann noch, wenn er für den Flurschaden verursacht vom Oberförster aufkommen müsste. blink

Da war die Edit schneller Very Happy
Gruß-BRB

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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Okt 2009, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er Forstbeamter ist hat er sehr wohl das recht zu strafen im gegensatz zum Jäger der auch nur ein Nutzer ist.
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Na gut wenn sie der Oberförster sind dann stellen wir das Reh halt wieder auf.
Ich glaub ich hab Tinnitus auf den Augen. Ich sehe lauter Pfeifen! wacko
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Okt 2009, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

BRB(Blöder Rübenbauer) @ Di, 27. Okt 2009, 22:10 hat folgendes geschrieben:
... nonverbalerKommunikation ...

Naja... Nachdem der Oberbrutschutzbeaufsichtigungsverantwortliche praktisch erst mal mein Kennzeichen fotografiert hatte, bevor Vorstellung und Anliegen seinerseits folgten, hätte er den Urheber der Körperverletzung leichtens ausfindig machen können. wacko Und ausserdem bin ich für sowas grundsätzlich viel zu friedlich. Rolling Eyes (Ob leider Gottes oder Gott sei dank, sei dahingestellt.)

Wie die exakte Rechtslage nach Ausnutzung aller Interpretationen aussieht, weiss ich nicht. Mir hat er allerdings glaubhaft machen können, dass er mir diese Strafe anhängen könne und dass das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen im Naturschutzgebiet grundsätzlich untersagt ist, was ich sogar nachvollziehen kann, wenn ich mir über den Sinn eines NSG Gedanken mache. Ich bin einfach froh, dass ich nicht raus schieben musste und schliesslich auch keine Zahlungsaufforderung bekommen habe. happy

Ach ja, und mit entsprechender Genehmigung darfst dann nicht nur quer durchheizen, sondern auch eine achtspurige Autobahn mitten durchs NSG bauen... wacko

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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Okt 2009, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

apmxxl @ Mi, 28. Okt 2009, 19:35 hat folgendes geschrieben:
Wie die exakte Rechtslage nach Ausnutzung aller Interpretationen aussieht, weiss ich nicht. Mir hat er allerdings glaubhaft machen können, dass er mir diese Strafe anhängen könne und dass das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen im Naturschutzgebiet grundsätzlich untersagt ist.





Wenn er dann tatsächlich ein Förster (SB ) war und dieses durch seine ordnungsgemäße Dienstkleidung und Dienstausweis sicher darlegen kann, dann ist das erst mal Gesetzt was er in seinem Revier sagt blink

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BRB(Blöder Rübenbauer)Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Okt 2009, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

HotFire @ Mi, 28. Okt 2009, 21:29 hat folgendes geschrieben:
Wenn er dann tatsächlich ein Förster (SB ) war und dieses durch seine ordnungsgemäße Dienstkleidung und Dienstausweis sicher darlegen kann, dann ist das erst mal Gesetzt was er in seinem Revier sagt blink

Deshalb darf er Dich trotzdem nicht umfahren , anfassen, wegschubsen oder anderweitig in Gefahr bringen. Schließlich bist Du nicht mit einer Atombombe unter dem Arm unterwegs und er ist nicht der Retter der Welt. Er kann sich Dein Kennzeichen notieren, wenn er es vor lauter Dreck überhaupt lesen kann Mr. Green . Alles andere ist nicht verhältnismäßig zu dem "Schaden", den Du, wenn überhaupt, gerade angerichtet hast. Schließlich ist ein Waldweg, egal wo, kein Selbstdarstellungspodium für unterbelichtete Forstbeamte...
Gruß-BRB

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