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fazer1000binich  Sponsor
Anmeldungsdatum: 12.02.2006 Beiträge insgesamt: 365
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Verfasst am : Di, 23. Jan 2007, 9:51 Titel: |
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Milan @ Mo, 22. Jan 2007, 22:08 hat folgendes geschrieben: | Ich musste Laut Lachen, als ich das oben gelesen haben wegen dem Verbot:
Dachte dann das wir bei allen LKW Lieferwagen und Limousinen jetzt die Geräte ausbauen müssen
So ein Schwachsinn.
Gerüchte Gerüchte Gerüchte.
Es war einmal ... |
Es steht alles im Text, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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jakob  Sponsor
Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge insgesamt: 445
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Verfasst am : Di, 23. Jan 2007, 17:44 Titel: |
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Rob @ Mo, 22. Jan 2007, 21:03 hat folgendes geschrieben: | Bunten Republik Absurdistan |
_________________
servus mit anander, bin 990er n fahrer somit zwerg, zahnwalt und weichei. |
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babilon  Sponsor
Anmeldungsdatum: 29.12.2005 Beiträge insgesamt: 412 KTM LC8 Adv 990, 2007 → 63.000 km HONDA NC 700 X DCT → 10.000 km
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Verfasst am : Di, 23. Jan 2007, 18:14 Titel: |
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und wer sagt, dass meine POIs nun Warnanalgen sind?
In welcher Reichweite zu den Messgeraeten darf kein POI sein?
[ironiemodus: an]
ich liebe das Gesetz, es ist wie Kaugummi, so schoen dehnbar
[ironiemodus: aus]
Gruss aus dem Land wo man Radarwarngeraete im Supermarkt einkauft
_________________ KTM 990 Adv N 2007 (245mm)
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Bruggma  Sponsor
Anmeldungsdatum: 24.03.2003 Beiträge insgesamt: 7561 Aprilia 660 Tuareg → 7.000 km Honda VF 750 SC 1982 → 102.000 km
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Milan Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge insgesamt: 1320 Alter: 51 KTM LC8 Adv 990, 2006 → 110.000 km Yamaha XTX 660 → 36.000 km KTM 1290 Super Adventure R → 25.000 km
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Verfasst am : Sa, 3. Feb 2007, 20:16 Titel: |
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Also mein Chef meint:
Er ist auch bei der ASTAG,
so lange kein Bundesgerricht Entscheid da ist.
Dürfen sie es nicht beschlagnahmen.
Ich persönlich führe jetzt einfach par Paragraven mit mir mit.
Aber warten wir mal ab
_________________ Das Leben ist zu kurz
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Bonsai Angstnippelbeschneider
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge insgesamt: 621 KTM LC8 SE 950, 2007 → 83.000 km KTM 690 RR → 35.000 km
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Verfasst am : So, 4. Feb 2007, 17:11 Titel: |
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Hallo
Hat jemand von Euch per Zufall eine aktuelle Wegpunktliste respektive POI der Blitzer, welche ich auf mein Garmin drauf spielen könnte.
Ist mir bis jetzt noch nie passiert, dass ein "Freundlicher Helfer" sich für mein GPS interessiert hätte und Grundsätzlich haben die da auch nichts zu suchen.
Ich halte es eher so, dass wenn jemand mit offenen Augen durch die Gegend fährt, rechtzeitig seine Geschwindigkeit anpasst und im Notfall richtig reagiert, dann ist dies sicherer als wenn man mit der Blechdose mit Tempomat durch die Gegend pennt.
MFG
Bonsai
_________________ KTM 950 SE Rally & KTM 690 Rally Raid
vorher:
KTM 950 Adv. 05, KTM 950 Adv. 04, KTM 640 Adv. 01, BMW R1150 GS Adventure 03, KTM 540 SC 98, KTM 640 98, KTM 620 EGS 94, |
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Milan Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge insgesamt: 1320 Alter: 51 KTM LC8 Adv 990, 2006 → 110.000 km Yamaha XTX 660 → 36.000 km KTM 1290 Super Adventure R → 25.000 km
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Verfasst am : So, 11. Feb 2007, 21:44 Titel: |
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
FAQ „Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis“
G031-1258 AR
Stand: 15.01.2007, 0945 Uhr
Nr.
Frage
Antwort
1
Welche mobilen GPS-Geräte gelten als Warngeräte, die illegal vor polizeilichen Kontrollen warnen und daher verboten sind?
Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs (Points of inte-rest) enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwa-chung) warnen, wird es zu einem verbotenen Gerät nach Artikel 57b und 99 Ziffer 8 SVG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_01.html).
Das Eidgenössische Parlament hat diesen Artikel seinerzeit mit folgender Begründung beschlossen:
- Radarwarngeräte erlauben Fahrzeugführenden ein ungestraftes Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeiten und schliessen damit die Er-fassung gerade der notorischen Schnellfahrer aus. Solche Führer stören die Homogenität des Verkehrs und das Verkehrsklima, und sie animie-ren überdies andere Strassenbenützer zu Ge-schwindigkeitsmissachtungen.
- Die Formulierung des Artikels bezieht sich nicht nur auf die genannten Radarwarngeräte, sondern ist so allgemein gehalten, dass auch andere Mit-tel zur Störung oder Erschwerung der Polizeikon-trollen untersagt sind.
2
Gilt das Verbot des Inverkehrbringens und des Verwendens illegaler GPS-Warngeräte auch für GPS-Geräte, die nur vor fest installierten Radargeräten warnen?
Ja.
3
Gilt das Verbot des Inverkehrbringens und des Verwendens illegaler GPS-Warngeräte auch für GPS-Geräte, die nicht mit einem Handy verbunden sind?
GPS-Geräte, die zur Warnung vor Polizeikontrollen eingesetzt werden, sind auch ohne Verbindung mit einem Handy verboten.
4
Sind Mobiltelefone, die ein GPS enthal-ten, legal?
Solange ein Mobiltelefon mit GPS keine Warn-POIs enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest instal-lierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Licht-signalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen, bleibt es ein legales Gerät.
5
Es gibt PDAs, welche mit Navigations-software und mittels GPS-Maus zu ei-nem Navigationssystem werden, gleichzeitig aber auch Natel sind. Gilt dies schon als verboten oder erst dann, wenn man bei einem dieser ominösen Dienste angemeldet ist?
Solche PDAs sind nur dann verboten, wenn sie Warn-POIs enthalten, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlicht-überwachung) warnen.
6
POIs kann man selber erstellen, ich kann also alle mir bekannten stationä-ren Radaranlagen manuell eingeben; ist das auch verboten?
Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest instal-lierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsig-nalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) dür-fen weder selber manuell eingegeben, noch durch einen Hersteller, eine Verkaufsstelle, einen Informa-tionsdienst usw. angeboten oder verbreitet werden.
7
Sind Radarwarnungen per Radio, SMS, Pager, TwixRoute usw. erlaubt?
Solche Radarwarnungen sind noch nicht verboten. Das Bundesamt für Strassen wird aber bei der nächsten Revision des Strassenverkehrsgesetzes beantragen, die Warnung vor Geschwindigkeitskon-trollen über GPRS, Internet, Radio, SMS, Pager, TwixRoute usw. ebenfalls zu verbieten.
Bezüglich SMS ist zu erwähnen, dass das Lesen oder Schreiben einer SMS durch einen Fahrzeugfüh-renden während der Fahrt eine Strafanzeige (Füh-rerausweisentzug) zur Folge hat.
8
Die Radar-Info-Zentrale (www.radar.ch) bietet ein GPS-Gerät „Amigo“ mit Warn-POIs als „völlig legal“ an.
Der „Amigo“ ist illegal. Das Bundesamt für Strassen hat die Radar-Info-Zentrale aufgefordert, das Inver-kehrbringen von GPS-Geräten, die vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwa-chungen warnen sowie das Inverkehrbringen von Software-Updates über die Messstellen unverzüglich einzustellen.
Desgleichen wurde die Firma MobiRoad bzw. Mo-goRoad (http://www.mobiroad.ch/ bzw. http://www.mogoroad.ch/ und http://www.mogo.ch/) aufgefordert, ihr mit einem Handy verbundenes GPS-Gerät zur Verbreitung von Warn-POIs in Echt-zeit über beispielsweise mobile Geschwindigkeits- oder sonstige Polizeikontrollen sofort einzustellen.
9
Ist ein Navigationsgerät mit Radar-Datenbank grundsätzlich verboten oder geht es um das aktive Update während der Fahrt?
Das Navigationsgerät darf keine Warn-POIs enthal-ten.
10
Beschlagnahmt die Polizei generell alle Geräte, welche als Radarwarner miss-braucht werden könnten oder wird die tatsächliche Installation überprüft?
Es werden nur Geräte beschlagnahmt, die Warn-POIs enthalten.
11
Gibt es eine Liste von zugelassenen Geräten?
Nein, aber die Situation ist klar genug: Ein Navigati-onsgerät darf keine Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeits-messgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) enthalten.
12
Was muss ich tun, wenn mein GPS Warn-POIs enthält?
Die Warn-POIs sind zu löschen, nötigenfalls durch die Verkaufsstelle.
13
Bedeutet "darin mitgeführt" nach Arti-kel 57b SVG, dass man auf einer Reise, die mit Hilfe eines solchen Navigations-gerätes beispielsweise von Österreich durch die Schweiz nach Frankreich verläuft, das Gerät an der österrei-chisch-schweizerischen Grenze abge-ben muss, weil das "Mitführen" inner-halb der Schweizer Grenze nicht erlaubt ist?
Sollte die Zollbehörde bei der Einfahrt in die Schweiz ein GPS mit Warn-POIs feststellen, hat der Fahr-zeugführer oder die Fahrzeugführerin mit der Einzie-hung des Gerätes und einem Strafverfahren zu rechnen.
2/4
14
Gilt dieses Verbot auch für Notebooks und andere tragbare Computer, die ja mit entsprechender Software und einem handelsüblichen GPS-Empfänger aus-gerüstet prinzipiell ebenfalls für die Na-vigation und die Anzeige von OVIs (Or-ten von Interesse) geeignet sind.
Ja, sobald diese Gerätekombination Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwin-digkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Ka-meras (Rotlichtüberwachung) enthält.
15
Warum soll eine Karte von z. B. Twix-Route mit darauf markierten Blitzanla-gen erlaubt sein, die Verwendung eines GPS mit Warn-POIs dagegen nicht? Ein GPS gibt dem Benutzer nur die Mög-lichkeit, die Karte digital bei sich zu haben, statt analog.
GPS-Geräte mit Warn-POIs sind eine qualitativ hochstehende Weiterentwicklung von Radarwarnge-räten. Sie sind höchst präzis, zuverlässig und be-quem, denn Fahrzeugführende werden automatisch und metergenau vor tausenden von Messstellen gewarnt. Die Verwendung einer Karte dagegen ist kaum im gewünschten Sinne ausreichend praktika-bel. Dennoch wird das Bundesamt für Strassen im Rahmen einer künftigen Revision des Strassenver-kehrsgesetzes zur Diskussion stellen, ob z. B. sol-che TwixRoute-Karten verboten werden sollen.
16
Alle Navigationsgeräte basieren auf GPS und bei den meisten Geräten kann man Koordinaten definieren, die Post-stellen, McDonalds-Restaurants oder auch fest positionierte Radarkästen anzeigen. Das Ganze basiert auf der Anzeige von Längen- und Breitengra-den, und reagiert nicht auf Radarwellen oder Sonstiges. Wieso sind Radarwar-nungen mittels GPS-Gerät dann illegal?
GPS-Geräte mit Warn-POIs lokalisieren keine Ra-dargeräte im Sinne eines Radarwarngerätes, son-dern warnen umfassend vor allen in der Software erfassten Koordinaten mobiler und fest installierter Geschwindigkeitsmesssysteme wie Radar, Laser, Schwellendetektoren usw. GPS-Geräte arbeiten auf Grund der empfangenen Satellitensignale praktisch metergenau und warnen Fahrzeugführende mit höchst zuverlässiger Sicherheit vor Messstellen. Sie sind eine qualitativ hochstehende Weiterentwicklung der Radarwarngeräte.
17
Eigentlich wäre es schon sehr interes-sant geklärt zu haben, was die BG-Rechtssprechung dazu meint. Denn die heutige Gesetzeslage ist absolut unklar, wenn es um den Zusammenhang von auf elektronischen Strassenkarten (GPS) abgebildeten Radarfallen geht.
In Bezug auf GPS mit Warn-POIs ist die Situation nach Artikel 57b SVG klar, auch wenn kein Bundes-gerichtsentscheid vorliegt.
18
Das heisst, dass nicht der POI-Warner an sich, sondern die Verwendung (bzw. bereits das Laden) der Warnpunkte "Radar", "Polizeikontrolle" etc. verboten ist, während die Verwendung von Warnpunkten wie "Gefährliche Kurve", "Schulhaus/Kinder", "Gefährlicher Rechtsvortritt" sowie Stauumfahrungen "TCM/RDS" gestattet sind.
In Bezug auf Warn-POIs sind nur jene illegal, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwin-digkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Ka-meras (Rotlichtüberwachung) warnen, unabhängig davon, wie diese POIs im System benannt werden. Alle übrigen POIs sind selbstverständlich in Ord-nung.
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Das Ziel einer polizeilichen Radarkon-trolle ist doch, die Verkehrssicherheit an gefährlichen Stellen zu sichern. Wenn ich jetzt mittels einem Radarwarngerät auf eine derartige Radarkontrolle auf-merksam gemacht wurde, und ich des-wegen mein Tempo drossle, ist das polizeiliche Ziel doch erreicht. Wieso sind diese Radarwarngeräte dann trotz-dem verboten?
Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzu-passen, namentlich den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Die vorgeschriebenen Höchstge-schwindigkeiten gelten immer und nicht nur dort, wo kontrolliert wird. Nur wer seine Fahrweise danach ausrichtet, verhält sich verkehrssicher.
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Gilt das Verbot nur für fix installierte Geräte oder auch für portable Navigati-onsgeräte welche mit Saugnapf instal-liert sind?
Es gilt für alle Arten.
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Ist ein Navigationsgerät mit Radarwar-ner auch verboten, wenn es nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist z. B. auf dem Beifahrersitz liegt (Pager funktio-nieren auf diese Art und Weise)?
Ja.
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Bei Softwarelösungen besteht die Mög-lichkeit, die Radar-Warnfunktion auszu-schalten. Ist die Deaktivierung genü-gend, um dem Gesetz zu entsprechen?
Nein, das Ausschalten alleine genügt nicht. Es dür-fen keine Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwa-chung) enthalten sein.
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Bei unseren Systemen sind die fixen Radargeräte ab Werk auf der Karten-CD gespeichert. Der Kunde kann keine weiteren POIs speichern. Ist dies er-laubt?
Nein, das Verbot gilt grundsätzlich für alle Navigati-onssysteme, die Warn-POIs über Messstellen mobi-ler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgerä-te oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) enthalten.
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Bonsai Angstnippelbeschneider
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge insgesamt: 621 KTM LC8 SE 950, 2007 → 83.000 km KTM 690 RR → 35.000 km
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Verfasst am : So, 11. Feb 2007, 23:05 Titel: |
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Milan wir leben ja wirklich in einem Polizeistaat
_________________ KTM 950 SE Rally & KTM 690 Rally Raid
vorher:
KTM 950 Adv. 05, KTM 950 Adv. 04, KTM 640 Adv. 01, BMW R1150 GS Adventure 03, KTM 540 SC 98, KTM 640 98, KTM 620 EGS 94, |
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Milan Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge insgesamt: 1320 Alter: 51 KTM LC8 Adv 990, 2006 → 110.000 km Yamaha XTX 660 → 36.000 km KTM 1290 Super Adventure R → 25.000 km
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Verfasst am : Mo, 12. Feb 2007, 6:17 Titel: |
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Hurra
Es Lebe die Schweiz
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Erich Speichenputzer Anmeldungsdatum: 02.04.2003 Beiträge insgesamt: 24
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Verfasst am : Mo, 12. Feb 2007, 9:27 Titel: |
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Denke mal, man wird einen kreativen Weg finden, damit umzugehen.
Alles eine Frage der Zeit. Sehe das eher alls echte Challenge !
Muß ich mir wohl doch noch eines zulegen, mit einer einfallsreichen Lösung!!
Wie wäre es z.B., wenn künftig keine "Gefahrenwarnungen" mehr ausgeben wird, aber man stattdessen gelegentlich einen Gruß von zuhause, z.B. "Hallo mein Schatz" erhält ??
Ist natürlich purer Zufall, wenn die letzte in der Nähe einer Gefahrenstelle (natürlich keine Radarfalle) ankommt !
Liebe Softwareentwickler, ich verlasse mich hier auf Eure Kreativität !!!
Nehmt die Herausforderung an !!!
mfg Erich
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MST9999 LC8 Junkie
Anmeldungsdatum: 12.07.2004 Beiträge insgesamt: 387
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Verfasst am : Di, 13. Feb 2007, 10:44 Titel: |
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Buhhh
Zum Glück habe ich keine Radar POI's auf meinem 276C installiert... ich habe eine Radar-Overlay-Karte - die warnt nicht - zeigt nur an
Gruss Marco
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OntheFly Angstnippelbeschneider
Anmeldungsdatum: 03.02.2004 Beiträge insgesamt: 723 KTM LC8 Adv 950, 2003 → 52.000 km Bandit kult 1200 SA → 86.000 km GR 650 → 270.000 km
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Verfasst am : Di, 13. Feb 2007, 10:54 Titel: |
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Da beliebn aber noch zwei fragen offen:
Sind POIs von Radaranlagaen ausserhalb der Schweiz auch verboten?
Darf ich mir die Radaranlagen und Blitzerampeln auswendig merken?
Grüsse Lars
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Milan Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge insgesamt: 1320 Alter: 51 KTM LC8 Adv 990, 2006 → 110.000 km Yamaha XTX 660 → 36.000 km KTM 1290 Super Adventure R → 25.000 km
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Verfasst am : Di, 13. Feb 2007, 21:02 Titel: Neues Navi |
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Hab mir jetzt ein neues Navi gekauft
Beschreibung: |
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Dateigröße: |
58.85 KB |
Angeschaut: |
4352 mal |

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