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ABE,EG Nummer?- trotzdem Illegal!
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OldieOffline
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Anmeldungsdatum: 30.08.2003
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BeitragVerfasst am : Mo, 10. Nov 2003, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Wollte das Pinlock natürlich gleich testen.Also ab in den Schwarzwald.
Nach Hause in den Kombi reingesprungen, in Richtung Schwarzwald auf die Autobahn.
Nach ca.10 km in gemäßigtem Speed und langem Gang an der Polizei vorbei,die hinter einer LKW Kolonne herfuhren.Habe den LKW Konvoi sachte überholt,dann sofort auf die rechte Fahrspur vor die LKW's. und schon war der grün-silberne Merc.neben mir auf dem Mittelstreifen.
Die Diskussion zwischen der grünen Fahrerin und deren Kollegen ging bis zur nächsten Ausfahrt dann kam das Lichtband: "Bitte Folgen"
Auf dem Parkstreifen nach der Ausfahrt: Frage nach dem KFZ.Schein-Führerschein.
Soll ich denn meinen Helm abnehmen?ja bitte da kann man sich gemütlicher unterhalten.
Helm ab,Ohrstopper raus "so jetzt".
Die ABE bitte für den Sebring Twister. Antwort:Ja wissen Sie es gibt kein GA mehr seitdem eine EG Nr. auf den Teilen ist.
Ich hatte ein Schreiben vom KBA, daß keine Gutachten mehr mitzuführen sind-zum Glück!
Also der Auspuff ist so laut,daß die Plomben Klappern-entgegnete die junge Polizistin,die sich richtig gut auskannte.
Zu Ihrem Kollegen:Den Kasten für die Phonmessung hast du aus dem Auto raus? Nun schaltete ich mich ein:Dieser Auspuff wird so ausgeliefert mit EG. Nr.-"muß nicht eingetragen werden" etc. der Silencer ist drinnen und wurde nicht von mir angerührt.
Sie haben in Ihrem KFZ. Schein eine Standgeräusch von 92 und im Fahrbetrieb 78
Phon eingetragen und wenn Ihr Motorrad nach unserer Messung dies um 2 Phon überschreitet kommt das Motorrad normalerweise sofort zum TÜV.
Wenns zu laut ist wird das Motorrad Beschlagnahmt bis die Originalen Tüten wieder dran sind,dann kommt die Anzeige dann die Verhandlung,trotz der EG Nummer. Frage: wenn sich rausstellt daß ich nichts verändert habe?
Antwort:das hatten wir noch nicht,bis jetzt waren alle lauten Motorräder am Auspuff verändert.
Die Polizisten liesen mich dann weiterfahren,waren beide wirklich in Ordnung.
Werde morgen von mir aus zum TÜV fahren und die Phonzahl messen und alles in die Papiere eintragen lassen.
Fazit: Mit ABE,-EG Nr.-etc. ist der Auspuff immer noch nicht legal- wenn's der Hersteller dieses Teiles etwas mit dem Sound übertreibt.
Nach weiteren 50 km war dann aber sowieso Schluß.Ein Nagel ging durch das Profil und an der Flanke guckte die andere Seite raus.
Fazit: Ein Unglück kommt selten alleine.
Gruß Oldie
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LumberjackOffline
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Anmeldungsdatum: 13.08.2003
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 →  107.000 km

BeitragVerfasst am : Mo, 10. Nov 2003, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Strecken wie Schwarzwald, Eifel oder Raum München meiden. Da gibt es immer Probleme. Mehr dazu später.....
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Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant wenn es mit der LC8 nicht erreichbar wäre... Wink
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LumberjackOffline
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Anmeldungsdatum: 13.08.2003
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 →  107.000 km

BeitragVerfasst am : Mo, 10. Nov 2003, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

So da bin ich wieder. Mußte mir noch einen Bericht über Lengede anschauen.

Hier mal ein kleiner Auszug aus meinem alten Forum:



Beschlagnahmung der Auspuffanlage - Wann erlaubt ?



Dieser Artikel wurde von einem Polizisten (!) im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:

"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten -guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).

Quelle:Fighters-Magazin.de


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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 10. Nov 2003, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lumberjack hat folgendes geschrieben:
Strecken wie Schwarzwald, Eifel oder Raum München meiden. Da gibt es immer Probleme. Mehr dazu später.....

Wieso das denn? München ist klar, aber Eifel? Hab noch nie Probleme gehabt mit den Leuten in grün. Meist ist man eh der einzige weit und breit. Wer auf Bundesstrassen und Autobahnen rumfährt ist selber Schuld...

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Grüße vom
Schradt

Meine Webseiten zur LC8:
http://schradt.net
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LumberjackOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 11. Nov 2003, 6:38    Titel: Antworten mit Zitat

Schradt hat folgendes geschrieben:
Wieso das denn? München ist klar, aber Eifel?

Egal bei welchen Motorveranstaltungen. Die Staatskasse bereichert sich leider immer bei solchen Events. Meist kommst du gar nicht in die Nähe des Nürburgrings. (Was Brülltüten angeht) Sad

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Zuletzt bearbeitet von Lumberjack am Di, 11. Nov 2003, 9:03, insgesamt einmal bearbeitet
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OldieOffline
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Anmeldungsdatum: 30.08.2003
Beiträge insgesamt: 1753

BeitragVerfasst am : Di, 11. Nov 2003, 8:17    Titel: Antworten mit Zitat

@Schradt,
ich hatte,wie Du aus meinem Bericht gelesen hast,auch keine Probleme.
Bin ja ohne Mängelbericht weitergefahren.Ich möchte aber mit
meinem Bike dorthin fahren wohin ich will, werde deshalb den Schreihals in die
Papiere eintragen, mit der tatsächlichen Phonzahl.
@Lumberjack
Die Praktiken der "bösen" Polizisten ist mir bekannt.
Ein ehemaliger Arbeiter von mir wurde am Bodensee mit seiner Yamaha
angehalten. Durfte erst weiterfahren nachdem seine Freundin den org.Auspuff gebracht hat.Wegstrecke vom Bodensee nach Wiesloch(bei HD) einfach 270 km.
Auch wenn hier die Verhältnissmäßigkeit nicht stimmt was willst Du machen wenn der Beamte Dich nicht weiterfahren läßt??Du kannst nur stehen lassen oder den Auspuff wechseln und evtl.später auf Schadensersatz klagen.
gruß Oldie
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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 11. Nov 2003, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

HI
Die DB Zahl steht auf dem Typenschild, rechts unter dem Lenkkopf.
Peter

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Peter

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JensOffline
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Anmeldungsdatum: 26.10.2002
Beiträge insgesamt: 797
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BeitragVerfasst am : Di, 11. Nov 2003, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

"The never ending story"

Jeder von Euch kennt das Thema Lautsrärkemessung. Daher hier die richtige Vorgehensweise:

Standgeräusch: ! da gibt es keinen Grenzwert ! es gilt nur als Schnellprüfung.
Ganz zu Anfang muß sichergestellt werden das keine Schallreflektoren ( Mauern usw. ) in unmittelbarer Nähe sind. Danach wird das Umgebungsgeräusch gemessen und dokumentiert. Liegt dies weniger als 10 dB unter dem späteren Meßwert, ist die ganze Messung ungültig.

Messung im Stand: Das Mikro in Höhe Auspuffmündung, Abstand 0,5 m, Winkel 45 Grad zur Fahrzeugachse. Bei Fahrzeugen mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei 3/4, wenn darüber ( wie bei der LC8 ) bei halber Nenndrehzahl die Drehzahl halten und dann aprupt Gas wegnehmen. Der höchste von drei Messwerten wird auf volle dB gerundet. Bei Auspuff beidseitig, wird auch beidseitig gemessen.

Fahrgeräusch: Zur Messung benötigt man eine freie Fläche, d. h. im Umkreis von 50 m kein schallreflektierendes Objekt + 20 m Meßstrecke. ( schafft kaum ein TÜV-Gelände ). In der Mitte ein Mikro rechtwinkelig im Abstand von 7,5 m und 1,2 m Höhe. Das Fahrzeug fährt mit 50 km/h jeweils im 2. u. 3. Gang die Meßstrecke. Am Beginn Vollgas, am Ende Hahn zu. in jedem Gang 2 Messungen. Aus diesen 4 Messergebnissen wird der gerundete Mittelwert ermittelt, ein dB abgezogen.

Abschließend sei noch gesagt das eine Beschlagnahmung eigentlich immer gerechtfertigt ist. Denn " VORAUSSETZUNG FÜR DIE RECHTMÄSSIGE SICHERSTELLUNG IST, DAS DER POLIZIST ZUMINDEST DEN VERDACHT HAT, DAS DAS MOTORRAD EINE GEFAHR FÜR ANDERE ODER DIE UMWELT DARSTELLT.

cu Jens ph34r

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Anmeldungsdatum: 30.08.2003
Beiträge insgesamt: 1753

BeitragVerfasst am : Di, 11. Nov 2003, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jens,
Muß Dir leider widersprechen. Nach den neuen EG Richtlinien muß der TÜV
ein 27 Seitiges EG Gutachten haben um die Werte in dem GA mit denen
am FZg.vergleichen zu können. Es ist möglich ,daß das Fzg. bei evtl. 3000 1/min oder bei evtl.6000 1/min gemessen wurde usw. Es gibt Länder wo evtl.andere Drehzahlen gemessen werden.
Dieses GA muß beim KBA angefordert werden.Dieses GA darf der TÜV jedoch nicht anfordern. Es muß von einem RAW oder einer Staatlichen Stelle(Polizei,Staatsanwalt etc.)angefordert werden.
Die Phonzahl im Stand oder das Fahrgeräusch sind wie Du richtig bemerkst, nurAnhaltspunkte,mehr nicht.
Wenn sich nach einer Beschlagnahmung herausstellt daß nichts manipuliert wurde, kann es für den Staat richtig teuer werden,wenn man alles geltend macht: Nutzungsausfall,Abschleppkosten,Ersatzfahrzeug,Gutachterkosten etc.(gibts mehrere Urteile)
Woher ich das weiß? war heute morgen beim TÜV.Der Zuständige Ing.klärte mich über alles auf mit Paragr.usw.
Sein Rat: wenn nichts manipuliert wurde, mit ruhigem Gewissen weiterfahren.
Ist trotzdem ne Undurchsichtige Situation.
Gruß Oldie
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JensOffline
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Beiträge insgesamt: 797
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BeitragVerfasst am : Di, 11. Nov 2003, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Oldie

Sicherlich hast Du Recht da die Gesetzgebung ja eh alle Monate irgendwelche Gesetze ändert gerade in Sachen Umweltschutz.

Na hauptsache die haben Ihr 27 seitiges Gutachten immer für jeden Fahrzeugtyp dabei. Laughing Laughing

Dann wäre es ja nach EU-Recht möglich das ein Fahrzeug, wenn es andere Bemessungsrichtlinien in Sachen Drehzahl gibt, z. B. in Deutschland illegal in Frankreich aber legal ist?? wacko

Wie dem auch sei für mich trifft auf jeden Fall die illegalität zu da meine Anlage eh nicht für den Strassenverkehr zugelassen ist und deshalb muss ich mich nicht mit der Staatsmacht rumstreiten. Da ist der Sachverhalt eh klar.

Cu Jens ph34r

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Idna
BeitragVerfasst am : Fr, 14. Nov 2003, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Den Artikel aus dem fighters-forum könnt ihr gleich mal in die Tonne kicken, da a) die Praxis anders aussieht und die Argumentation rechtlich nicht haltbar ist.

Ansonsten gilt: ist das Fahrzeug zu laut, gibt es eine Beanstandung. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Anlage ohne BE, eine mit BE oder die Originalanlage verbaut ist. Die Geräusche dürfen von den in den Papieren eingetragenen Werten nicht abweichen (abzgl. der Messtoleranz natürlich). Dabei ist ebenfalls egal, ob an der Anlage manipuliert wurde oder nicht.

Idna
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BeitragVerfasst am : Fr, 14. Nov 2003, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

@ Idna

Da muß ich dir schon recht geben. Dies soll aber nur ein Bsp. sein die die Toleranz der einzelnen Ordnungshüter darstellt.
Es gibt da ein schönes Bsp. was letztes Jahr im Raum München meinem Kumpel (CBR 900RR Umgabaut auf Streetfighter) wiederfahren ist.
Da wart auf der Autobahn eine Großkontrolle. Die Herren in Grün haben sich nicht groß die Mühe gemacht eine Messung durchzuführten sondern machten sich an der Zulassungsplakette zu schaffen bevor die CBR auf einen großen ADAC-Transporter kam.
Die Maschine war beschlagnahmt. Mein Kumpel nahm sich dann (leider unwissend)
einen Leihwagen und fuhr nach Wolfsburg und ging zu einem Rechtsanwalt.
Inzwischen kam Post von der Staatsanwaltschaft aus München indem das Strafmaß festgelegt wurde. 4 Punkte, 340€ Strafe, 1 Monat Fahrverbot.
Nicht rechtens war aber die Beschlagnahmung der Honda. Den genaueren Wortlaut des Schreibens habe ich jetzt nicht im Kopf.
Was später heraus kam: Ordnungswiedrigkeit in höhe von 80€, keine Punkte, kein Fahrverbot und die sofortige vollständige Herausgabe der Honda inkl. Topf
weil da die Beamten etwas in der Rechtsprechung übersehen haben.
Wie schon gesagt, den vollständigen Wortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen.
Und dies soll im Raum München kein Einzelfall gewesen sein. Man nutzt da nur die Unwissenheit der Fahrer aus. So kann man auch zu Geld kommen.

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Idna
BeitragVerfasst am : Fr, 14. Nov 2003, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sprach ja nur über Fakten, nicht über die manchmal fragwürdige Vorgehensweise der (speziell) Münchner Polizei...

Idna
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OldieOffline
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Anmeldungsdatum: 30.08.2003
Beiträge insgesamt: 1753

BeitragVerfasst am : Sa, 15. Nov 2003, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

@Idna,
Hallo Idna,
Absolut richtig.Es ist egal, ob mit oder ohne EG.Nummer,ABE usw.
Jedoch ist es für die Folgekosten Relevant mit den Nummern.
Wenn das Teil, unmanipuliert und ein ABE oder ne EG Nummer hat,
kann der Besitzer nicht bestraft werden.
Dann ist der Hersteller des Teiles haftbar und zwar für alles,wenn's Teil nicht ok.ist.
Niemand erwartet von dem Käufer,daß er Phonmessungen durchführt bei einem geprüften Teil,welches ohne Eintragung in die Papiere angeboten wird.
Habe mich diese Woche richtig mit dieser Sache befaßt.
2 Rechtsanwälte sowie ein TÜV Ing. gaben unabhängig voneinander folgendes von sich:
Wenn die Polizei das Bike beschlagnahmt, müssen diese einen Zustandsbericht vom Motorrad anfertigen(nach verlangen)müssen auch den Grund
der Beschlagnahmung draufschreiben
Dann soll man sich ein Taxi rufen lassen, welches einem dann nach Hause bringt -
egal wie weit es ist.Wichtig ist,daß die Polizei das Taxi bestellt ???
Zuhause dann natürlich-Rechtsanwalt,sämtliche Kosten inkl. Nutzungsausfall oder Leihmotorrad geltend machen.Dies ist natürlich Kostenintensiv und soll aber lt. den beiden RAW den gewünschten Erfolg bringen.
Die ganze Aktion ist langatmig, kann deshalb nur bei einem reinen Gewissen durchgezogen werden.
Ich hoffe daß niemand in die Situation kommt.
Gruß Oldie
Gewissen
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ice tea-eddiOffline
Schlammspringer
Anmeldungsdatum: 26.06.2003
Beiträge insgesamt: 137

BeitragVerfasst am : So, 16. Nov 2003, 2:09    Titel: Antworten mit Zitat

Servus, Oldie

Ich bin auch der Meinung, dass dem Besitzer nicht zugemutet werden sollte, Fahrzeugteile mit ABE oder EG-Nummer nach dem Kauf nochmals auf die Zulässigkeit überprüfen zu müssen.

Zu Deinen letzten Posting hätte ich zwei Dinge anzumerken:

Bei polizeilichen Maßnahmen - auch bei Beschlagnahme - muss der Grund für die Maßnahme in aller Regel angegeben werden, und ein Schriftsatz - Durchschrift des Beschlagnahmeformulars - dem Betroffenen ausgehändigt werden. Außer er lehnt es ausdrücklich ab.

Die Sache mit dem Taxi verstehe ich nicht ganz. Ich als Polizist habe bislang nur in Ausnahmefällen jemanden ein Taxi gerufen - ob böser Mann oder nicht. Ich würde aber auch z.B. jemanden, der kein Handy hat, nicht auf einem Autobahnparkplatz sitzen lassen.

Auch würde ich es nicht empfehlen bei wirklich weiten Entfernungen mit dem Taxi zu fahren. Wenn ich also z.B. den Mitti (hallo, Mitti!) in Berlin mit seinen Krawalltüten erwischen würde, würde er irgendwann gerne nach Österreich zurückkehren. Er setzt dann einen guten Rechtsanwalt ein und bekommt Recht. Hier könnte er jedoch schlecht die Erstattung der Taxirechnung von vielleicht 1.200 Euro fordern. Das würde aller Wahrscheinlichkeit nach abgelehnt werden, denn das würde ja in keinem Verhältnis z.B. zu den Kosten einer Zugfahrt (so 150-200 Euro ??) stehen.

Ciao, Eddi.
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