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SE und Pirelli MT21 und Zulassung
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clubchefOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 15. Mai 2007, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zehlaus @ Di, 15. Mai 2007, 14:37 hat folgendes geschrieben:
Hört auf mit der Theorie, fahrt zum TÜV!


Bleib locker! Alles easy!

Wenn ich die MT21 eingetragen bekomme, dann...

ICH HABE FEUER GEMACHT!!!

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ZehlausOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 15. Mai 2007, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dann rede jetzt auch mit einem Ball Mr. Green . Aber Du hast ja genug Info bekommen, frage einfach mal bei einigen Prüfern nach, bevor Du für die Reifen Geld ausgibst. ...und dann bitte Ergebnisposting Wink .
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 9:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich war mit meiner ADV bei TÜV und habe mir die Felgen der SE auf org. ADV-Naben mit einem 140er Hinterreifen ( allerdings ohne M&S Cool )eintragen lassen. Ich bin auch mit dem MT21 hingefahren. Allerdings hat mir diesen Reifen speziell nicht eingetragen, da keine M&S-Kennzeichnung. Da liegt definitiv daran, daß wir in D "freie Fahrt " haben, sprich keine gesetzl. Höchstgeschwindigtkeit wie in A, CH, I, NL etc. haben. Wenn ( und irgendwann wird sie kommen ) der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigtkeit einführt, dann wird es auch keine Probleme mit Reifen geben, welche min. diese Höchstgeschwindigtkeit erfüllen. Ich versuche, wenn ich endlich die Zeit dazu finde, noch über meinen Reifenhändler den MT 21 extra eintragen zu lassen, da er behauptet hatte, das wäre bei ihm kein Problem. Allerdings kommt der TÜV immer nur Dienstag vormittags ins Haus wacko

Anbei ein Auszug aus dem Gutachten gem. § 19/2 :

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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 9:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der hat dir nur die Größe eingetragen. Somit gelten Traglastindex und Geschwindigkeitsindex, die bei der Originalbereifung (ohne M+S!) in der EG-Typisierung angegeben sind.
Einen 140/80-18 70H habe ich noch nie gesehen.

Somit hast du zwar nen Eintrag, aber praktisch darfst du keinen 140er Reifen fahren.

Kommt jetzt ganz drauf an, an welchen Beamten du im Falle eines Falles gerätst...

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BeitragVerfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Mi, 30. Mai 2007, 10:20 hat folgendes geschrieben:
Da liegt definitiv daran, daß wir in D "freie Fahrt " haben, sprich keine gesetzl. Höchstgeschwindigtkeit wie in A, CH, I, NL etc. haben. Wenn ( und irgendwann wird sie kommen ) der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigtkeit einführt, dann wird es auch keine Probleme mit Reifen geben, welche min. diese Höchstgeschwindigtkeit erfüllen.

Irrtum: (Nonsens, aber Sie könnten ja einmal in D fahren . . .)

In CH muss der Reifen der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges entsprechen.
Ein A hat mir am letzten Freitag erzählt, dass er 3 Sätze Reifen für seine 11er
GS zu 47€ gekauft hat, weil die 12er einen 12Km höheren Topspeed
eingetragen hat, und die Reifenhändler deshalb die "alten H" räumen.

Zudem glaube ich, dass die Reifen mit höherem Speedindex auf unseren
Böcken länger halt (stärkere Karkasse).

Peter
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schradt Verfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 10:33 Titel:
--------------------------------------------------------------------------------
Der hat dir nur die Größe eingetragen. Somit gelten Traglastindex und Geschwindigkeitsindex, die bei der Originalbereifung (ohne M+S!) in der EG-Typisierung angegeben sind.
Das mit dem Geschwindigkeitsindex ohne M&S war mir klar, aber hast die Traglast bei deinem 140er eingetragen ? Wobei die Traglast ( bei der ADV 70 ) ist bei fast allen 140er gegeben, egal, ob MT21, TKC80, Karoo, Enduro3, Mefo-Stone, MT90 !, Scorpion Pro, Heidenau K60 etc. . Wenn ich den MT21 fahren sollte, bin ich genauso wie Du illegal auf der Strasse unterwegs, egal ob M&S eingetragen oder nicht.
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BeitragVerfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab immerhin wahlweise nen 140/80-18 70R M+S eingetragen, da gibts dann paar auf dem Markt in der Größe und ich muss nur über das fehlende M+S diskutieren, falls denn mal jemand fragen sollte. Die bisherigen 5 Sätze ohne M+S hat niemand nach gefragt...
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BeitragVerfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schradt Verfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 13:29 Titel:
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Ich hab immerhin wahlweise nen 140/80-18 70R M+S eingetragen, da gibts dann paar auf dem Markt in der Größe und ich muss nur über das fehlende M+S diskutieren, falls denn mal jemand fragen sollte. Die bisherigen 5 Sätze ohne M+S hat niemand nach gefragt...
Sicher Du hast recht, aber wenn ich mich nicht irre haben wir doch im "Schein" auch eine M&S-Paarung stehen.... Bin morgen sowieso beim TÜV, da frag ich nochmal wg. dem bereits bestehenden M&S-Eintrag nach.
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BeitragVerfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Schradt @ Mi, 30. Mai 2007, 10:33 hat folgendes geschrieben:
Einen 140/80-18 70H habe ich noch nie gesehen.


Schaust Du hier: "140/80-18M/CTL 70H ENDUR3" steht da...

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BeitragVerfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

@Turbodiesel:
Frag' lieber mal vorsichtig beim TÜV an bzgl. der Pirelli MT21 (ohne M+S Kennzeichnung, die haben nämlich keine).

Nun zu meiner Theorie:
Wenn der TÜV Heini sich damit zufrieden gibt, mir per Einzelabnahme (Paragraph 21) die SE im KFZ Schein auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 160 o. 170 km/h zu setzten (ohne technische Modifikationen), dann darf ich (wenn es dem TÜV Heini passt) den MT21 legal fahren, falls er diesen in einer Probefahrt für tauglich befindet. Mir ist das völlig Wurst ob ich 200 km/h oder nur 160 im Schein habe, ich fahre sowieso keine Autobahn und auf Landstraße sowieso nie schneller als 120/140 Very Happy

Falls ich News bzgl. MT21 und TÜV habe, dann poste ich. Habe mir heute den Moped-Heber von HG bestellt, dann sollte dem Reifen-Wechseln auch nun nichts mehr im Wege stehen... (ohne Bock lässt sich so schwer das Rad ausbauen)

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BeitragVerfasst am : Do, 31. Mai 2007, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
clubchef Verfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 23:26 Titel:
--------------------------------------------------------------------------------
Nun zu meiner Theorie: Wenn der TÜV Heini sich damit zufrieden gibt, mir per Einzelabnahme (Paragraph 21) die SE im KFZ Schein auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 160 o. 170 km/h zu setzten (ohne technische Modifikationen),
Vergiß es. Ich war heute wg. der Bridgestone-Sache beim TÜV. §21 ist wie eine Neuzulassung mit jeder Menge Gezeter und vom Kostenfaktor gar nicht zu sprechen. Vorallem ohne techn. Modifikation die V-Max. herunter zu setzen > keine Chance, nicht mal die geringste. Entweder techn. Mod. abnehmen lassen ( 34 PS Laughing ) oder auf eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit wie in A, CH, I, F oder dem Rest in Europa warten wacko

Zitat:
clubchef Verfasst am : Mi, 30. Mai 2007, 23:26 Titel:
--------------------------------------------------------------------------------
@Turbodiesel: Frag' lieber mal vorsichtig beim TÜV an bzgl. der Pirelli MT21 (ohne M+S Kennzeichnung, die haben nämlich keine).
Was soll ich da fragen. Ich weiß, daß de MT21 kein M&S hat. Da nützt offiziell auch kein Aufkleber im Cockpit. Muss / möchte aber nächste Woche nochmal hin, wenn "Der Prüfer" wieder da ist, da ich noch ein paar Fragen habe...
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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Jun 2007, 0:08    Titel: Antworten mit Zitat

@ Placebo -es geht hier um Enduro Reifen und nicht um solche die sich wie der Sahara als diese ausgeben ......
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BeitragVerfasst am : Do, 14. Jun 2007, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

so sieht die richtige eintragung aus - nix M+S only
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BeitragVerfasst am : Do, 14. Jun 2007, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist als Speed-Index "H" angegeben, Ollo, dass sind 210 km/h, wenn ich nicht irre.

Da reicht ein MT21 mit "R" doch nicht! wacko

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Thomas
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BeitragVerfasst am : Do, 14. Jun 2007, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Endurotommi @ Do, 14. Jun 2007, 20:03 hat folgendes geschrieben:
Da ist als Speed-Index "H" angegeben, Ollo, dass sind 210 km/h, wenn ich nicht irre.

Da reicht ein MT21 mit "R" doch nicht! wacko

Genau. Und jeder Enduroreifen fällt damit auch aus. Nein, ein Enduro3 ist kein Enduroreifen.


Aber Moment mal... auf welche rechtliche Grundlage stützt sich der letzte Satz? Was ist ein "Enduroreifen"?

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