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Rade Garage
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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : So, 31. Jan 2021, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch ist denn das Risiko, kontrolliert zu werden und dass dann auch noch jemanden die Scheibe auffallen will ?
Das Risiko ist vielleicht geringer , als auf die Fresse zu fliegen.
Und dabei gibt’s dann nochmal die Chance, dass nix Wesentliches kaputt geht Oder dass man was total geschreddert hat und nicht weiterfahren kann.
Man kann auch jedes Risiko vermeiden, und das Motorradfahren an Nagel hängen.

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"Glück Auf" aus dem schönen Westerzgebirge !
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GrysuhOffline
Speichenputzer
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BeitragVerfasst am : So, 31. Jan 2021, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Also diese Aussage kann ich jetzt echt nicht nachvollziehen, ich sage ich habe keine Lust nicht weiterfahren zu dürfen, wegen einer nicht zugelassenen Scheibe und du sagst mir ich sollte aufhören zu fahren? wacko
Ja das Risiko kontrolliert zu werden ist hier sehr hoch und die Kontrolleure wissen auch was sie machen und wo sie gucken müssen.
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to.weOffline
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BeitragVerfasst am : So, 31. Jan 2021, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Grysuh @ So, 31. Jan 2021, 12:07 hat folgendes geschrieben:
Also diese Aussage kann ich jetzt echt nicht nachvollziehen, ich sage ich habe keine Lust nicht weiterfahren zu dürfen, wegen einer nicht zugelassenen Scheibe und du sagst mir ich sollte aufhören zu fahren? wacko
Ja das Risiko kontrolliert zu werden ist hier sehr hoch und die Kontrolleure wissen auch was sie machen und wo sie gucken müssen.


Stimmt schon, kommt auf die Region an. In manchen Gegenden zu manchen Zeiten ist das Kontrollrisiko mittlerweile bei 50% - dort fahre ich nicht. So meinte es glaube auch der Franky....

Scheibe etc. ist klar, nur seit wann sind Fussrasten eintragungspflichtig gruebel

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Gruß
to.we
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hakimOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : So, 31. Jan 2021, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß nicht seit wann, aber Fahrerfußrasten sind tatsächlich eintragungspflichtig, sofern sie keine ABE haben. Soziusrasten dagegen sind genehmigungsfrei. Wobei ich noch keine HU-Probleme hatte in unserer Region, mit Fahrerrasten von RADE oder auch von BOSLEY. Mit einem unzulässigen Windschild brauche ich hier aber erst garnicht zu kommen - insofern kann ich Grysuh gut verstehen.
Hakim
aus MOTORRAD-Online/Ratgeber 11.02.2009:
"Eintragungspflichtig:
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe.
"
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Scott-yOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : So, 31. Jan 2021, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hakim du machst mir fast ein schlechtes Gewissen,. Aber nur fast.
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ALT WERDEN IST NICHTS FÜR FEIGLINGE !!!!!!!!
So wie ich fahre, muss ich mir keine Sorgen machen Cool
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edefaulerOffline
Sahararider
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BeitragVerfasst am : So, 31. Jan 2021, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Fussratsenanlagen sidn Eintragungspflichtig, wenn sie die originalen Befestigungspunkte für die Fussratse verändern.
Was bei den Rade Fussrasten nicht der Fall ist.

Stichwort "zurückverlegtes Fussratsenanlage" bei Supersportlern

Gruss

Norbert

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kampfschneckeOffline
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BeitragVerfasst am : So, 31. Jan 2021, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

hakim @ So, 31. Jan 2021, 13:43 hat folgendes geschrieben:
Hallo,
ich weiß nicht seit wann, aber Fahrerfußrasten sind tatsächlich eintragungspflichtig, sofern sie keine ABE haben. Soziusrasten dagegen sind genehmigungsfrei. Wobei ich noch keine HU-Probleme hatte in unserer Region, mit Fahrerrasten von RADE oder auch von BOSLEY. Mit einem unzulässigen Windschild brauche ich hier aber erst garnicht zu kommen - insofern kann ich Grysuh gut verstehen.
Hakim
aus MOTORRAD-Online/Ratgeber 11.02.2009:
"Eintragungspflichtig:
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe.
"


Wäre es nicht einfacher die eintragungsfreien Teile aufzuführen? wacko wacko Totregulierte Gesellschaft.

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Grüße von Stefan
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hakimOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Mo, 1. Feb 2021, 7:11    Titel: Antworten mit Zitat

edefauler @ So, 31. Jan 2021, 18:27 hat folgendes geschrieben:
Fussratsenanlagen sidn Eintragungspflichtig, wenn sie die originalen Befestigungspunkte für die Fussratse verändern.
Was bei den Rade Fussrasten nicht der Fall ist...

Hallo Norbert,
danke, das war mir so nicht bekannt.
Hakim
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edefaulerOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 1. Feb 2021, 7:59    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

das ist die Aussage von meinem Prüfer, mit dem hatte ich mich darüber mal unterhalten

Gruss

Norbert

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BeitragVerfasst am : Mo, 1. Feb 2021, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

edefauler @ Mo, 1. Feb 2021, 6:59 hat folgendes geschrieben:
Moin,

das ist die Aussage von meinem Prüfer, mit dem hatte ich mich darüber mal unterhalten

Gruss

Norbert


War so auch mein Kenntnisstand, daher die Verwunderung und die Frage.

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Gruß
to.we
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BeitragVerfasst am : Mo, 1. Feb 2021, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich tendiere zu einem Fahrzeugschein wie bei meiner HPN Rolling Eyes
Der originale Schein ist bis unterkante vollgeschrieben, dann hängt noch mal ein Beiblatt dran in der gleichen Größe wie der FZ, dieses Beiblatt (leer ohne Grunddaten) ist auch wieder zu 2/3 vollgeschrieben. Very Happy

Und jetzt kommt es, jedes Mal beim TÜV fragt mich der Prüfer nur " Alles beim alten, wie immer ? Und ist noch nie gefahren, macht einen kurzen Rundgang, und macht sein Kleberl drauf. Er weis aber auch das er sich auf mich verlassen kann. Wink Bis auf den Lenker den hab ich bis heute noch nicht eingetragen, keine Zeit und auch Geld Verschwendung. Rolling Eyes

Und dann bei einer Kontrolle mit der Rennleitung , O-Ton: UIII das ist aber ne Menge, wird wohl so alles passen, aber der vordere Reifen sollte bald gewechselt werden. OK mach Ich

Aber nur so am Rande, hab auch im Sommer die HU vor mir mit der Adv, bin gespannt was mein Prüfer zur Carbon-Maske sagt ( Kanntenschutz und so) Die Lampen hab ich schon vorher mit Ihm durchgesprochen. Meinte alles OK, da E- Zeichen kein Problem.

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Gruß Günter

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BeitragVerfasst am : Do, 4. Feb 2021, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sach nur Bedenkenträger und Zahnwälte sollten nur orginal mit VW Golf und Allwetterreifen fahren .
Eine KTM in orginalzustand ist doch unfahrbar und naklar baut Rade viele Sachen nicht zu Ende gedacht .....(Unterfahrschutz aus Carbon,Fussrasten nicht offroadtauglich...)aber baut und ist günstig .
Wer in Südwestdeutschland wohnt hat nicht mein Beileid....

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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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BeitragVerfasst am : Do, 4. Feb 2021, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ne Fußraste hab ich noch nie Eintragen lassen. Hat auch noch nie Jemanden interessiert.
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BeitragVerfasst am : Fr, 5. Feb 2021, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Motorrad wird auch nicht mehr gefahren vom TÜV: 98cm Sitzhöhe ist das Problem. Very Happy

Ich finde, daß Rade einen guten Job macht mit kleinen Einschränkungen: die Fussrasten sind nicht stabil genug, da gab es schon Bruch.
Die Original Rally Rasten von KTM sind dagegen unkaputtbar.

Die Lampenmaske in Carbon ist einfach schön und gut gearbeitet, das Licht ist ein Riesenschritt im Vergleich zur Serie.
Von den ganzen Rallyvorbauten hört man viel Gutes - für weniger Geld und Gewicht kannst du z.B. keine EXC zur Rallymaschine umbauen.

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Grüße von Stefan
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BeitragVerfasst am : Fr, 23. Feb 2024, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Leuds.
Habe heute einen Rade Rally LED Kit bestellt Smile
Freu mich sehr darauf.
Dachte das das Kit straßentauglich ist und nun lese ich gerade das die Maske
Probleme bei den Sheriffs geben kann.
Bzgl TÜV mache ich mir keine Sorgen, aber wehe ich komme in eine Kontrolle!
Ich wohne im Südwesten und hier wird leider öfters kontrolliert.
Bisher hatte ich Glück........
Gibts von euch schon neue Erfahrungswerte desbzgl?
Danke euch

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Grüße
Eddy
KTM GO!! for it
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