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Mindestprofieltiefe !
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DüsiOffline
Speichenputzer
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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 6:38    Titel: Mindestprofieltiefe ! Antworten mit Zitat

Habe letzte Woche eine Karte für den Polizeiball gelöst!
In Mariazell hat mich ein Wegelagerer ausgestattet mit einem Profieltiefenmesser in der hochgehaltenen Hand zum Benzingespräch eingeladen.

„Führerschein, Fahrzeugpapiere und Verbandszeug führen sie sicher mit!?“ war der Einstieg in unser Fachgespräch.
Als ich begann mich am ganzen Körper zu befummeln um in den 100 Taschen meiner Kombi die Papiere zu suchen hatte der Streckenposten offensichtlich Mitleid und sagte:“ Lass Stecken.“
Nahm sein Präzisionsmessgerät legte es am Vorderreifen an, las das Ergebnis ab was ihm ein für mich sehr eigenartiges Grinsen ins Gesicht zauberte.

Der Herr Rennleiter richtete sich mit geschwellter Brust vor mich auf und fragte in einem vorwurfsvollen Ton:“ Mindestprofieltiefe bei Krafträdern in Österreich/Europa?“

FLASHBACK

Da war er wieder mein Fachkundelehrer aus Mattighofen und ich hörte ihn sagen wie jeden Montag erste Stunde kurz nach der Anreise mit GTI &Co „GUTEN MORGEN Ihr Lichtorgelgeblendeten, Discoverblödeten Vollgastrottel“.

Ein Charmanter Mann genau wie der Technische Kommissar im Blaumann, der mir grad gegenüber stand.
Völlig Beeindruckt wie damals antwortete ich Demütig „1mm „
Mein Sohn der am Sozius saß sah die vielen???? um meinen Helm Kreisen.

Dann kam auch wie aus der Schulzeit bekannt ein Monolog des Weisen Vortragenden an den ich mich nicht mehr erinnern konnte.
Zum Glück war ich mit dem Crosstourer unterwegs und hatte meine Handschuhe an, denn sonst hätte ich sicher begonnen die Kette zu schmieren oder die Fingernägel zu putzen, das keinesfalls Respektlos wirken sollte aber eine antrainierte Reaktion des Flashbacks wäre.

Sein aus meiner Sicht verfälschtes Ergebnis: 1,35mm er könnte mir jetzt die Taferl abnehmen.
Wenn ich ihm aber 30.- Euronen „Schmiergeld“ rüberschiebe, und am direkten Weg nachhause Reite, ihm verspreche vor dem nächsten Ausritt mein Pferd neu beschlagen lasse, dann darf ich mir das „Blech der Freiheit“ behalten.

Hab zwar kurz überlegt ihn aufzuklären das die Honda und auch die KTM mit Benzin fahren und nicht mit Kennzeichen, und ich bei der Zulassungsstelle so ein Taferl um ein Drittel seines angebotenen Preises bekomme.
Dann viel mir aber wieder mein Sohn ein der mittlerweile schon gelangweilt am Eisen lungerte und so beschloss ich mich das Schutzgeld zu bezahlen um im Galopp die Heimreise antreten zu können.

[size=12pt]KURZVERSION[/size]

Meine Recherchen ergaben !

Der Indikator bei den Motorradreifen ist nicht Vorschrift in Europa und offensichtlich in anderen Ländern die Mindestprofieltiefe 1mm daher zeigt der eben diesen Millimeter an und verfälscht die Blickkontrolle wenn einem dies nicht bewusst ist.

Wusstet ihr das???? Oder bin ich das einzige Geistige Nackerpatzerl hier?




(4) Die Tiefe der für die Ableitung des Wassers von der Lauffläche des Reifens erforderlichen Vertiefungen des Laufstreifens (Profiltiefe) muss im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt,

1. bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, ausgenommen Motorfahrräder, und bei Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, am gesamten Umfang mindestens 1,6 mm,
2. bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg mindestens 2 mm,
3. bei Motorfahrrädern mindestens 1 mm,
4. bei Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, sofern sie gemäß einer straßenpolizeilichen Anordnung oder gemäß § 102 Abs. 8a KFG 1967 verwendet werden, mindestens 5 mm bei Reifen in Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen in Radialbauart und
5. bei Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, sofern sie gemäß einer straßenpolizeilichen Anordnung oder gemäß § 102 Abs. 8a KFG 1967 verwendet werden, mindestens 6 mm bei Reifen in Diagonalbauart oder mindestens 5 mm bei Reifen in Radialbauart betragen.
Reifen von Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen müssen mit Indikatoren versehen sein. Diese müssen an mindestens vier gleichmäßig über den Umfang des Reifens verteilten Stellen so angeordnet sein, dass sie dauerhaft und deutlich erkennbar machen, ob die Mindesttiefe der Hauptprofilrillen von 1,6 mm erreicht oder unterschritten ist. Die Reifen dürfen keine mit freiem Auge sichtbaren bis zum Unterbau des Reifens reichenden Risse oder Ablösungen der Lauffläche oder der Seitenwände aufweisen.

(Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfra ....... tzesnummer=10011385)
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edefaulerOffline
Sahararider
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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 6:48    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn es lustig geschrieben wurde, du solltest dich ab und zu mal wieder mit der aktuellen gesetzteslage befassen....

Zitat:
Der Indikator bei den Motorradreifen ist nicht Vorschrift in Europa und offensichtlich in anderen Ländern die Mindestprofieltiefe 1mm daher zeigt der eben diesen Millimeter an und verfälscht die Blickkontrolle wenn einem dies nicht bewusst ist.


Das war mal der Indikator als es noch bei 1mm war.


Zitat:
1. bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, ausgenommen Motorfahrräder, und bei Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, am gesamten Umfang mindestens 1,6 mm,


Das gilt schon viele Jahre! Seit ca Ende der 80er oder Anfang der 90er...

Gruss

Norbert

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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 6:52    Titel: Antworten mit Zitat

@1) ja
@2) schwer aus der ferne zu beurteilen, tippe aber eher nein
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DüsiOffline
Speichenputzer
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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 7:04    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="edefauler @ Mi, 24. Mai 2017, 7:48"]auch wenn es lustig geschrieben wurde, du solltest dich ab und zu mal wieder mit der aktuellen gesetzteslage befassen....

Hallo Norbert !

Das ist mir eben deswegen bewusst geworden !
Aber das wichtigste ist das ich gelernt habe wieder über mich Lachen zu können wenn ich mal einen "Fehler" mache deshalb hab ich es auch so Geschrieben, und es tut Gut ! Very Happy
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FliegentodOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 7:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wirklich ein netter Beitrag, bei dem einige auf die Idee kommen werden an den eigenen Fahrzeugen mal die Profile zu überprüfen.
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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 8:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mr. Green

Danke, schön geschrieben !

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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 8:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Beitrag!! Very Happy

Also Hand aufs Herz, ich bin auch von 1mm bzw. dem Indikator ausgegangen. Stimmt schon, dass man sich von Zeit zu Zeit updaten sollte, aber wenn selbst bei der jährlichen Pickerl Kontrolle (österreichischer TÜV), das Thema Reifen eher nebensächlich behandelt wird, dann Prost Mahlzeit.

Ich hab meinen Führerschein 1998 gemacht, ich habe noch 1mm gelernt. Also so "lange" ist das noch nicht. Laughing

lg
Hannes

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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 8:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1992 wurde in der damaligen EG-Kommission neue Grenzwerte für die Mindestprofiltiefe von Reifen festgelegt. Europaweit müssen Sommer- und Winterreifen mindestens 1,6 mm Profil aufweisen.

Quelle : http://www.autobild.de/lexikon/mindestprofiltiefe-221589.html

also selbst wenn man sagt das Deutschland das erst 10 Jahre später umgesetzt hat, hat man doch irgendwie recht lange geschlafen Very Happy Mr. Green

Ich selber habe 1997 meinen Motorradführerschein geamcht und da sprach man schon von 1,6mm

es ist also nicht wirklich etwa neues..... Mr. Green

Gruss

Norbert

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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 9:13    Titel: Antworten mit Zitat

na sag ich doch, so lange ist das noch nicht - Zeit ist relativ Laughing Wink


[Spaßmodus ein:] Und wer auf seiner Enduromaschine etwas ordentliches an Reifen fährt, der hat das Problem eh nicht. Bei unter 2mm bietet der MT21 so wenig Haftung im Gelände, da ist er schon längst gegen einen neuen getauscht. [Spaßmodus aus.]

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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 9:29    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte auch meinen die Hersteller der schwarzen Socken würden reagieren, und den Indikator anpassen.

Der Indikator impliziert ja immer das da noch was "gut" is.

Ich weis, "gut" ist relativ. Es gibt ja Leute, die sich freuen endlich einen Slick zu fahren.

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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ Düsi;
Gut geschrieben, die Geschichte
Aber was mich SEHR interessiert wäre:
Was steht auf dem Strafzettel für eine Übertretung ?
Er droht mit der Abnahme der Kennzeichentafel und kassiert dann doch "nur" € 30,--.
Zudem wären abgefahrene Reifen ein "schwerer Mangel" und grundsätzlich mit einer Anzeige zu ahnden!
Hhmmm........ wirf mal einen Blick auf das Organmandat, sollte in der zweiten Zeile stehen, die Übertretung, welche TATSÄCHLICH geahndet wurde.

lg
Schlucki
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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 11:47    Titel: Das Ticket Antworten mit Zitat

So siehts aus !


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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

edefauler @ Mi, 24. Mai 2017, 9:47 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
1992 wurde in der damaligen EG-Kommission neue Grenzwerte für die Mindestprofiltiefe von Reifen festgelegt. Europaweit müssen Sommer- und Winterreifen mindestens 1,6 mm Profil aufweisen.

Quelle : http://www.autobild.de/lexikon/mindestprofiltiefe-221589.html

also selbst wenn man sagt das Deutschland das erst 10 Jahre später umgesetzt hat, hat man doch irgendwie recht lange geschlafen Very Happy Mr. Green

Ich selber habe 1997 meinen Motorradführerschein geamcht und da sprach man schon von 1,6mm

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Gruss

Norbert


Hab 98 das Plastekärtchen um Mopet erweitert, das mit den 1,6 mm war an mir trotzdem vorbeigegangen

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BeitragVerfasst am : Mi, 24. Mai 2017, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

hab mein Motorradlappen 1978 gemacht
Seitdem ist viel Wasser die Mulde runtergeflossen,
irgendeine graue Zelle, die das gewußt haben könnte, ist wahrscheinlich bei einem Alkoholunfall gestorben

Ich hätte nich mal gewußt, daß ein Motorrad überhaupt ein Profil braucht .... dachte, das gibts nur auf facebook ....

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Schlucki0606Offline
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BeitragVerfasst am : Do, 25. Mai 2017, 7:18    Titel: Antworten mit Zitat

@Düsi;
Danke für das Büderl!
Da ich selbst bei den Wegelagerern arbeite finde ich es wirklich hoch interessant......
Jeder Landespolizeidirektor gibt seinen Beamten andere Ermächtigungen zum Einheben von Strafbeträgen......in meiner Ermächtigungsurkunde (für O.Ö.) ist z.B. der § 4 KDV (Bereifung der Fahrzeuge) nicht inkludiert!!!
Wie schon oben bemerkt - abgefahrener Reifen = schwerer Mangel.....

Man(n) kann nun sagen ein seehhrrr humaner und Motorrad freundlicher Kollege oder ein Kollege der ......... gruebel

Nun ja, lange Rede kurzer Sinn, ich nehme an wir werden uns nächstes Jahr am Polizeiball kennenlernen Very Happy

Schlucki
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