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'07er @ Zubehörauspuff mit Kat oder ohne?

 
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da_zeroOffline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Feb 2013, 19:04    Titel: '07er @ Zubehörauspuff mit Kat oder ohne? Antworten mit Zitat

Moin,

ich habe mal eine Frage zu dem o.g. Thema:

Ich habe eine '07er Adventure, die ursprünglich in Italien zugelassen wurde.

Bisher deutete alles, was ich bisher gefunden habe, darauf hin, das in den Auspuff ein Kat muss.

Ich bin aber per Zufall in der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch Fahrzeugschein genannt Wink ) über die Ziffer 6 gestolpert. In der ist das Datum 08.12.2005 vermerkt. In der Erklärung heißt es, dass das das Datum zu Buchstaben K ist, das wiederrum die Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE ist.

Heißt das frühe Datum der EG-Typgenehmigung, dass ich ohne Kat unterwegs sein darf, oder bin ich da auf dem Holzweg?

Vielen Dank schon vorab!

Gruß da_zero
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Jogi SEOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Feb 2013, 19:13    Titel: Abgasschlüssel Antworten mit Zitat

Was steht denn unter Ziffer 14.1?
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da_zeroOffline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Feb 2013, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Ziffer 14.1 steht 0212...
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heinzOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Feb 2013, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Servus,
ich meine gelesen zu haben das die Adv. bis 2009 oder so, keinen Kat brauchen, gib Deine Frage mal in der Forensuche ein, das wurde schon mehrmals diskutiert.
Übrigens Willkommen hier.

_________________
Gruß aus dem Allgäu
Heinz

irgendwas isch ja immer Wink
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Jogi SEOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Feb 2013, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Abgasschlüssel 0212 bedeutet Euro 3, also muss entweder der originale Kat drinbleiben oder Austauschschalldämpfer mit Kat.

Jogi
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sinclairOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Feb 2013, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß ist das Homologationsdatum für das entsprechende Modell entscheidend.
Heißt, dass bis Bj. 2007 ohne Kat ok war.
Ich fahre selbst von Anfang an mit Akras und hatte noch nie Probeleme mit TÜV oder Rennleitung.
Es müsste hier aber einige Threads zu dem Thema geben.
Irgendwann hatte sich bei den ganzen Diskussionen herauskristallisiert, dass bis 2006 definitv ok ist, und ab 2007 Grauzone. Ab 2008 ist Kat Pflicht soweit ich mich erinnere, weil dann Neu homologi dingens wurde.
Gruß.
Goran
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da_zeroOffline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Feb 2013, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ Heinz,
die meisten Forenbeiträge habe ich durch zu dem Thema. Aber nirgends ist das Thema "abschließend" behandelt.

Es gibt eigentlich nur ein paar Erfolgserlebnisse von einzelnen Usern beim TÜV / DEKRA.

Ich denke, ich werde mal nachhaken beim TÜV... 2007er scheinen schwierig zu sein in der Hinsicht Razz

Mal gucken was kommt... blink

Noch ein Nachtrag, mir ist gerade aufgefallen, dass meine als VBKVA440 eingetragen ist.

Ist das vielleicht noch ein 2006er Modell, das erst 2007 zugelassen wurde?
Dann wäre es ja einfach Mr. Green
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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Feb 2013, 0:42    Titel: Antworten mit Zitat

Meine ´06er heißt auch unter E: VBKVA440... brauchts mehr ?
Unter 14 (14.1 gibts da nicht) : 2002/51;B: AB 150 ccm

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"Glück Auf" aus dem schönen Westerzgebirge !
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HotFireOffline
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HABE FERTIG

BeitragVerfasst am : Di, 5. Feb 2013, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

GANZ KURZ UND KNAPP:


NICHT ZULÄSSIG AB 1.1.2007 (ANMELDEDATUM) IM SINNE DER DEUTSCHEN GESETZGEBUNG !



KTM.jpg
 Beschreibung:
 Dateigröße:  209.17 KB
 Angeschaut:  927 mal

KTM.jpg



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bagimanOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 20. Apr 2013, 6:54    Titel: Auspuff ohne Kat Antworten mit Zitat

ganz knapp:

ich fahr an der 2007 @ einen BOS Auspuff ohne Kat, hab die entsprechende ABE dazu, und das ist legal!
Der TÜV sieht das zwar nicht gern (musste mir auch schon entsprechende Kommentare anhören), deswegen mach ich hier trotzdem nichts verbotenes.

Man sollte unterscheiden zwischen:
- Polizeikontrolle: hier ist die ausgestellte ABE rechtlich gültig, und der @-Fahrer sollte im Fall einer Kontrolle nicht belangt werden.
Wichtig: das gilt nur für die 2006/07 @, die ein Datum der Typzulassung vor Ende 2005 hatten. Nur dort ist der Entfall des Kats rechtlich möglich.

- TÜV: Wie oben beschrieben, hat der TÜV-Prüfer einen gewissen Ermessensspielraum. Er kann sich quer stellen und den Auspuff ohne Kat nicht akzeptieren. Was kann man dagegen tun: entweder zum nächsten Prüfer fahren, oder vorübergehend die Original-Töpfe anbauen (gibts billig bei ebay).

Für den Akra-Auspuff gilt dasselbe: 4.5 % CO-Gehalt sind erlaubt (siehe oben), das ist der Grenzwert für einen Auspuff ohne Kat. Mit Kat wären's 0.5 %.

Ich hoffe, das hilft euch.
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SquisherOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 20. Apr 2013, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

hab diese Woche die AU bekommen trotz Akra, aber wie schon gesagt nur weil der Prüfer willig war.
allerdings war mein CO Wert nicht sehr hoch, min. 0,28 max. 1,1 - auch das hat den Prüfer milde gestimmt. schlimmer war das seine GS draußen stand und er den Itsnota Aufkleber deuten konnte ;-)

Max. Wert bei Euro 3 ist 0,3

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