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BOS an 2007er legal.

 
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danfz6Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 9. Jan 2012, 19:54    Titel: BOS an 2007er legal. Antworten mit Zitat

Hoi zusammen...

Tut mir leid, dass ich euch wieder mit dem Thema komme. Ich kenne mich leider in der deutschen Gesetzgebung nicht so gut aus wie bei uns in der CH...

Die Frage: ist ein BOS ohne Kat in der BRD an einer 2007er Adventure legal fahrbar?

Für die rasche Antwort danke ich euch im Voraus!

Grüsse Danfz6

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Stephan_HarzOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 9. Jan 2012, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

ja.
http://forum.lc8.info/download.php?id=9551

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KeineTausendMeterOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 10. Jan 2012, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

...ohne Kat!?
Ich sach

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mmirohoOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 10. Jan 2012, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

bis einschließlich 2008 auf jeden fall legal!!!
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jan 2012, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissen bis an die 2006er Modelle legal, alles danach muss mit Kat gefahren werden. mich wenn ich falsch liege, zu 100% weiß ichs auch nicht dry
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Stephan_HarzOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jan 2012, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

KeineTausendMeter @ Di, 10. Jan 2012, 16:43 hat folgendes geschrieben:
...ohne Kat!?
Ich sach


Dann les Dir doch mal die ABE durch ... da steht doch ohne Kat.

"Durch den Anbau des Austauschschalldampfers Typ 5009 entfallt der serienmai3ige Katalysator. By attaching the non-original exhaust silencers type 5009 the original catalyst is omitted.

Die ABE ist 100%ig auch für das Modelljahr 2007. Meiner Meinung nach gilt sie nicht für die Modelle ab 2009, da die anders homologiert sind.

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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jan 2012, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

"Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad (vom Hersteller) angegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht – zumindest sind die Überwachungsvereine in den meisten Bundesländern entsprechend instruiert worden. Als Obergrenze für den ausschlaggebenden CO-Gehalt gelten in jedem Fall 4,5 Volumen-Prozent. Und das sollte ein vernünftig eingestelltes Motorrad auch ohne Kat schaffen."

Heißt für mich (kann auch falsch liegen) dass eine 2006er LC8 mit Kat (original) noch mit Töpfen ohne Kat "verschönert" werden darf, vorausgesetzt die Kats haben (Produktspezifisch) ihre EG-Betriebserlaubnis vor dem 18. Mai 2006 erhalten.
Da ich nicht weiß bis zu welchem Baujahr die EFI nach Euro2 zugelassen wurde, und ab welchem Baujahr ab Euro3, müsste man das entsprechend herausfinden.

Ergo, ist dein Motorrad original Euro2 zugelassen, so kannst du einen Sportauspuff der vor dem 18. Mai 2006 seine EG-Betriebserlaubnis erhalten hat verbauen. Ist es Euro3 zugelassen brauchst einen Auspuff nach diesem Termin (also mit Kat).

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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jan 2012, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

um das herauszufinden steht ja in der ABE die "EG-Typ-genehmigungs-nummer EC-Type-approval number"

... und soviel ich weiß, sind die Modelle 2006-2008 gleich homologiert. Das hat jetzt nichts mit dem einzelnen Baujahr des Fahrzeugs zu tun, sonders es geht hier um die "EG-Modell-Zulassung".

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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jan 2012, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

wenn 2006 bis 2008 gleich homologiert sind, dann hätten wir das ja geklärt! Smile Dann darfste die nämlich da ranschrauben!
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BeitragVerfasst am : Do, 12. Jan 2012, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Outdoorer @ Mi, 11. Jan 2012, 14:19 hat folgendes geschrieben:
"Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad (vom Hersteller) angegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht – zumindest sind die Überwachungsvereine in den meisten Bundesländern entsprechend instruiert worden. Als Obergrenze für den ausschlaggebenden CO-Gehalt gelten in jedem Fall 4,5 Volumen-Prozent. Und das sollte ein vernünftig eingestelltes Motorrad auch ohne Kat schaffen."

Heißt für mich (kann auch falsch liegen) dass eine 2006er LC8 mit Kat (original) noch mit Töpfen ohne Kat "verschönert" werden darf, vorausgesetzt die Kats haben (Produktspezifisch) ihre EG-Betriebserlaubnis vor dem 18. Mai 2006 erhalten.
Da ich nicht weiß bis zu welchem Baujahr die EFI nach Euro2 zugelassen wurde, und ab welchem Baujahr ab Euro3, müsste man das entsprechend herausfinden.

Ergo, ist dein Motorrad original Euro2 zugelassen, so kannst du einen Sportauspuff der vor dem 18. Mai 2006 seine EG-Betriebserlaubnis erhalten hat verbauen. Ist es Euro3 zugelassen brauchst einen Auspuff nach diesem Termin (also mit Kat).

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Dein Informationsstand ist auch meiner.
Ich meine mich zu erinnern, daß es an einem Stichtag lag; daher 2006 legal, ab 2007 illegal ohne Kat.
Steht in irgendeinem Fred mit Akras: Auch von KTM mit ABE verkauft, aber daduch legal?
Dafür wurden die Akras günstiger abverkauft, Ende 2008 oder so...

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