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EPC stilllegen
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LumberjackOffline
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Anmeldungsdatum: 13.08.2003
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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Dez 2003, 7:40    Titel: Antworten mit Zitat

@ XT-Olly

Jegliche Veränderungen, sei es am Motor, Fahrwerk, Vergasersystem, Auspuff etc. müssen im Fzg.-Brief festgehalten bzw. eingetragen werden. Darunter ist auch unser EPC, weil wir einen Eingriff bzw. Veränderung am Kfz vornehmen.
Sogar die Änderung an der Übersetzung (die meisten von uns fahren ja mit einem 16er vorne) müßte von einem Kfz.Sachverständigen abgenommen werden.
Das ist wieder ein Thema wo sich die Geister scheiden.
Wollen wir keine schlafenden Hunde wecken.
Kommt es zu einem Unfall mit Todesfolge, so glaub mir, wird irgend eine Versicherung (sei es deine oder die des Unfallgegners) versuchen, dich als Fahrer mit "ran" zu bekommen. Dabei scheuen die Versicherungen heut zu Tage nicht die hohen Kosten, das Kfz. auf fehlern oder Bauartveränderungen zu untersuchen.
Habe das von einem Kumpel erfahren der Kfz.Sachverständiger bei einer gr.dt. Versicherung ist. Die tun alles um nicht oder nur zu einem Teil zu zahlen.

Wenn dich aber die Rennleitung auf Grund einer Routinekontrolle anhält geht das in der Regel im optischen und akustischen Check.
Reifen, Dämpfer, Kettenrad, event. auch Vergaser, Beleuchtung etc.

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Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant wenn es mit der LC8 nicht erreichbar wäre... Wink
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LumberjackOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Dez 2003, 7:44    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal hier nach, gehe dann auf Strafrecht und dann auf Auswirkungen im Versicherungsverhältnis und in den anderen Rubriken die danach folgen.
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Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant wenn es mit der LC8 nicht erreichbar wäre... Wink


Zuletzt bearbeitet von Lumberjack am Sa, 27. Dez 2003, 7:46, insgesamt einmal bearbeitet
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XT-OllyOffline
Kurvenräuber
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BeitragVerfasst am : Di, 30. Dez 2003, 4:26    Titel: Antworten mit Zitat

@Lumberjack

Dank Dir für den interessanten Link! Hatte leider erst jetzt Zeit zum stöbern. Interessant ist auch, daß erst bei ca. 50% Leistungssteigerung eine Verkehrsgefährdung angenommen wird.

Bei der entstehenden Abweichung der Geräuschangaben erlischt aber auf jeden Fall die ABE. Konnte nur noch nicht rausfinden, wie eine so erlöschene ABE dann diziplinarisch behandelt wird. Neuvorstellung des Fahrzeugs? Bußgeld? Punkte? Führerscheinentzug?

Daß ein Versicherer versuchen wird, sich aus der Haftung für Unfallfolgen zu mogeln, ist klar. Ob er damit bei nem simplen Geräuschdelikt Erfolg haben wird, bezweifle ich aber.

Gruß, Olly
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BenzinschnüfflerOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 12. Apr 2004, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will mal schnell nach Afrika Wink . Deswegen, und nur deswegen habe ich das EPC entrümpelt. Kommt selbstverständlich auf den ersten Asphaltmetern wieder rein Wink . Düsennadeln haben sich zufällig von Pos. 2 auf 3 von oben verstellt Razz .

PS: habt ihr auch kleine Aluringe oberhalb dieses Sicherungsklips?



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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 12. Apr 2004, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Benzinschnüffler hat folgendes geschrieben:
habt ihr auch kleine Aluringe oberhalb dieses Sicherungsklips?

Was meinst du? huh

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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 12. Apr 2004, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Achsooo, auf den Düsennadeln?

Bei der Peg waren da (anfangs) stramm sitzende Plastikringe. Hat den Sinn, dass der Clip sich nicht so einfach in die Nadel einarbeitet

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BenzinschnüfflerOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 12. Apr 2004, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das könnte so sein.

Übrigens: die letzten Amimodelle sind scheinbar ohne EPC auf den Markt gekommen wacko .

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FaustOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 13. Apr 2004, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Habe durch die neuen Einträge erst jetzt den Eintrag von Lumberjack gelesen: Er hat absolut Recht! Jedenfalls für uns 'Bürokraten' in D gilt das so. Interessantes Thema, wenn es doch hier im Forum recht häufig um Manipulationen geht.

Und was ist, wenn diese Manipulationen auf Anraten meiner Fachwerkstatt durchgeführt wurden? Was ist gesetzlich noch legal bzw. wie legen Rechtverdreher der Versicherungen dies aus? Gibt es Unterschiede bei der Bewertung der Manipulationen zwischen den einzelnen Versicherern?

Hat jemand von euch, nicht zuletzt wegen der Stilllegung des EPC bei der VS mal angefragt? Gibt es bereits Erfahrungen bei Kontrollen, Unfällen oder Ähnlichem?

Bikergruß Faust

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quildor82Offline
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BeitragVerfasst am : Do, 4. Jun 2009, 17:43    Titel: EPC Stöpsel Antworten mit Zitat

Nachdem ich ein technisches Nudelaug bin & nichts kaputtmachen will nochmal die Frage.

WO KOMMEN die Stöpsel rein???

Der Schlauch am Bild EPC Schlauch dürfte der richtige sein oder etwa nicht ??
Mein Problem ist das ich dann den 2. Schlauch nicht erreichen kann da er unter einem Kabelstrang sitzt.

Bitte um baldige Hilfe da ich mein Spielzeug am WE nach 14 Tagen Pause unbedingt wieder bewegen will




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OstMarkusOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 4. Jun 2009, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht 100% sicher, schon lange her, aber auf dem 2. pic zeigst du nicht auf den EPC Schlauch. Der 2. Schlauch ist auf der gegenueberliegenden Seite, an der Dose auf dem Vergaser. Die Schlaeuche an den Dosen abmachen und die Oeffnungen verschliessen. Den Kabelstrang kriegst du leicht hoch, wenn du den Ansaugruessel abschraubst. Und dann noch eventuelle Loecher in der Luftfilterbox dichtmachen.

Gruss aus Warschau
Markus
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OstMarkusOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 4. Jun 2009, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

gugst du hier:


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