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Fahren im Naturschutzgebiet
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Grumpy old ManOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Okt 2009, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

BRB(Blöder Rübenbauer) @ Do, 29. Okt 2009, 10:38 hat folgendes geschrieben:
@TD und NC

Grumpy old Man @ Do, 29. Okt 2009, 9:53 hat folgendes geschrieben:
Junge, Junge, was für ein Tread! Schon interessant, was da so alles abgeht auf dieser Welt.

Nun ja, ich nehme es auch nicht immer so genau mit den Fahrverbotstafeln, in der Gegend wo ich wohne, aber ins Naturschutzgebiet bin ich noch nie gefahren. Würde ich mir nicht träumen lassen. Ist einfach ein No Go!

Das ist alles ok. so. Aber ein Naturschutzgebiet ist nicht gottgewollt und auch nicht von der Natur angelegt. Es ist ein Willkürakt, der sich durch die Interessen mehrerer Gruppen materialisiert. Was machst Du, wenn der Rest Deutschlands auch noch Naturschutzgebiet wird? Es gibt genug Naturschutzgebiete, die nur der Jagd dienen. Da wird das ganze Jahr geschont und dann im Herbst ein oder zwei Mal die Regierung eingeladen und alles abgeknallt, was rumläuft.
Auch munitionsbelastete Flächen werden einfach als Naturschutzgebiet deklariert. Irgendwann heißt alles, was außerhalb der Leitplanken der BAB liegt Naturschutzgebiet. Ich komm mir da irgendwie verarscht vor.
Gruß-BRB


Da muss ich Dir recht geben. Leider haben wir, die Motorradfahrer, sowieso schon verloren, da wir in der heutigen Hysterie des Umweltschutzes absolut keine Handhabe mehr haben. Weil es vermutlich kein unsinnigeres Fahrzeug als ein Motorrad gibt.

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BeitragVerfasst am : Do, 29. Okt 2009, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

gschimmy @ Do, 29. Okt 2009, 12:47 hat folgendes geschrieben:
Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.



Also zu Deutsch: Die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Eisverkäufer !

Wenn der Eisverkäufer einen beim Wildern erwischt, kann der den auch festhalten bis die Polizei kommt.

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Das PhantomOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Okt 2009, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es gäbe da auch noch die Möglichkeit der Festnahme durch Jedermann nach § 127 Abs. 1 StPO. Dazu müsste der Endurotreiber aber eine Straftat begangen haben. Ob es durch das Befahren eines Naturschutzgebietes zu Straftaten kommt (auch nach den Nebengesetzten) weiß ich allerdings nicht.

Am Ende kann aber immer nur eines stehen -> Naturschutzgebiet -> No Go Mad !


Gibts denn im Forum keinen Juristen?
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Das PhantomOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Okt 2009, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das dürfte der einschlägige § des StGB seien. Dieser schließt KFZ aus! Es bleibt also, unbeachtet evtl. Nebengesetzte, eine OWI...

§ 329
Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete

(1) Wer entgegen einer auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnung über ein Gebiet, das eines besonderen Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche bedarf oder in dem während austauscharmer Wetterlagen ein starkes Anwachsen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu befürchten ist, Anlagen innerhalb des Gebiets betreibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer innerhalb eines solchen Gebiets Anlagen entgegen einer vollziehbaren Anordnung betreibt, die auf Grund einer in Satz 1 bezeichneten Rechtsverordnung ergangen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.
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adviOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Okt 2009, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also, bei allen Euren Diskussionen und bei aller Lust überall fahren zu wollen ist klar.

Die Natur sollte auch ihr Recht bekommen und ich finde es ok, dass es Naturschutzgebiete gibt.
Und .... oft genug habe ich schon gedacht, ausgerechnet hier! Hier ist es am schönsten, hier würde ich jetzt gerne fahren wollen.
Aber vielleicht ist es gerade dort schön! Weil es ein Naturschutzgebiet ist!

Wäre ich nicht so ein fauler oder Mopedbegeisteter Sack, würde ich dort laufen - und hätte noch viel mehr davon.

Aber so muss ich halt rumdrehen und woanders fahren.

Für mich gilt Naturschutzgebiet Zeichen sind die einzigen, die ich respektiere und so sollte es auch sein!

Und ... woanders kann man ja frei fahren Very Happy



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BRB(Blöder Rübenbauer)Offline
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Okt 2009, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

advi @ Do, 29. Okt 2009, 20:19 hat folgendes geschrieben:
Und ... woanders kann man ja frei fahren Very Happy
Nimm es bitte nicht persönlich, aber: Ich hab keine Lust, daheim eingesperrt zu sein und mit solchen RTL-Sprüchen ruhig gestellt zu werden. Meine Freiheit muss ich immer daran messen, wie ich mich vor meiner Haustür bewegen darf, nicht in der Mongolei usw., so schön das Bild, dass Du gemacht hast, auch ist.
Gruß-BRB

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elninja13Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 0:32    Titel: Antworten mit Zitat

gschimmy @ Do, 29. Okt 2009, 12:47 hat folgendes geschrieben:
Moin!

Nur mal so zur Info...

Bundesjagdgesetz § 25 Jagdschutzberechtigte
(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern.
Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
(3) (weggefallen)

ALso, nicht alle die im Wald in Grün mit`nem Kleineisenbeschleuniger rumlaufen haben Polizeigewalt.....
aber es gibt welche (bestätigte Jagdaufseher)...die dürfen das.....
Natürlich gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel....

VG Schimmi


wäre noch zu klären was mit "jagdschutzes" gemeint ist. ob damit auch die einhaltung von naturschutzvorgaben gemeint ist weiß ich grad nicht - bezweifel es aber stark.
ich könnt mir vorstellen das mit jagdschutz die eigentliche jagd (treibjagd usw.) und der damit verbundene schutz (zb. aussprechen von platzverweisen) gemeint ist.
ansonst bin ich der gleichen meinung wie td. pozelei darf zur durchsetzung von verwaltungsakten körperliche gewalt bzw. hilfmittel einsetzen.

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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

elninja13 @ Do, 29. Okt 2009, 23:32 hat folgendes geschrieben:
wäre noch zu klären was mit "jagdschutzes" gemeint ist.


Kein Problem

Bundesjagdgesetz § 23 Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

und dann gibts da noch das Bundeswaldgesetz und die Landeswaldgesetze

http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/index.html
http://www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgesetz/180

das Bundesnaturschutzgesetz mit den jeweiligen Landesgesetzen...

http://www.wind-energie.de/fileadmin/dokumente/Gesetze/BNatschG.pdf

etc., etc....... ich habe keine Lust das alles zu lesen

VG Schimmi

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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 9:57    Titel: Antworten mit Zitat

.... als wir im Frühjahr bei Grimme für Eingebohrene das Dammwild in den Tod getrieben haben war uns schon mulmig,jedoch wurde die Population extrem für die Jagdteröht und hier sehe ich wieder - für Geld geht in diesemLand alles -abschließend sei nochmal an den Jagdtreiber im X5 erinnert der Roman -Tatze und ? 2005 bei Grimme 1 Selbstjustiz durchgesetzt hat und der Polizist ihn dafür bestraft hat Cool anders rum wurde mir 2007 von der Forstbehörde nach einspruch einfach mit Rechtshilfe 95,-von der Einkommensteuererklärung abgezogen - so wie nun bei derKFZ Steuer blink
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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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RüttelmannOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich finde das fahren in Naturschutzgebieten einfach SCHEISSE!
Überall herumliegende halbverfaulte Baumstämme -arschglatt-, Sumpflöcher -sautief- und stinkende Gewächse noch und nöcher - PFUI!!!! Wink

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Gruß vom Rüttelmann Exclamation
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vieleicht sollten wir auch einen Jagdschein machen? Dann darf man auf jeden Fall schon mal dort sein. Mr. Green

Um mich hier noch einmal zu rechtfertigen, ich rede hier nicht von Bambis Kinderzimmer oder mache die letzte Sumpfdotterblume platt.
Es gibt ja auch Naturschutzgebiete und Naturschutzgebiete! Ich spreche hier von bewirtschafteten Flächen mit landwirtschaftlichen Verkehr. Oder von Sandabbaugebieten in denen erst Raubbau betrieben wird und dann wohl hauptsächlich aus wirtschaftlichen Gründen ein Landschaftsschutzgebiet erklärt wird. Und das Wild hat sich auch durch den Sandabbau nicht wirklich stören lassen.

Hier wurden teilweise Flächen zum Naturschutzgebiet, weil die Gemeinde woanders mal eben ein Industriegebiet erweitert hat, oder auch schön war die Flughafenerweiterung. Das nennt man glaube ich Ausgleichsflächen.

Für unsere Fernreisenden die in der Pampa fahren und Campieren ( mein Neid sei mit Euch ) wub
Nur weil da evetl. keine Naturschutzgebiete sind, schwebt ihr ja auch nicht lautlos und spurlos über Flora und Fauna. Razz

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Gruß d-line75
Cool Wenn ich hinten bin, ist hinten vorne Exclamation
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Jagdschein muß nich sein - es gibt für kleines Geld auch Holzholscheine (lasst ein kleines Zweiglein aus dem Rucksack lunzen)
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Ja, ich spiele ein Instrument, eine LC4 MittelstreckenReiseHardEnduro und eine LC8 Adventure S wub Neunfuffdscher. www.sonnenberghof-dittersdorf.com
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Abschließend kann man sagen:


Man darf Alles machen, man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen.




Gruss in die Runde
Fanch
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

gebe fanch zu 100% Recht nicken und weil es so schön ist fahre ich morgen in den Wald Rolling Eyes und werde testen was passiert , allerdings werde ich ausgewiesene Naturschutzgebiete aus Überzeugung meiden .
Aber da wo Curill (?) die Bäume wie Streichhölzer geknickt hat und die LKW´s und Raupen schöne Furchen ziehen macht das Fahren ohne Reue mega Laune Very Happy

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schreckliche Grüsse

Heagar
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Okt 2009, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

fanch @ Fr, 30. Okt 2009, 16:10 hat folgendes geschrieben:
Abschließend kann man sagen:


Man darf Alles machen, man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen.




Gruss in die Runde
Fanch

Schlimmer Spruch! Du fühlst Dich also als Krimineller, wenn Du auf einem Weg durch den Wald fährst?
Gruß-BRB blink

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