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Standlicht 990er?
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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich verstehe das so...

Kraftfahrzeuge müssen 2 Begrenzungsleuchten haben...Punkt

Ausgenommen sind Krafträder ohne Beiwagen und mehrspurige KFZ mit einer Gesamtbreite von weinger als 1000 mm.
Diese benötigen keine 2 Begrenzungsleuchten.
Da steht nicht das sie keine Begrenzungsleuchten benötigen.

Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen;

Das heißt für mich...sie müssen eine haben,
aber diese darf im Hauptscheinwerfer integriert sein...


und Satz 5 sagt das die Begrenzungsleuchte/n immer leuchten müssen wenn Abblend-, oder Fernlicht an sind.....

um leuchten zu können müssen sie also
1. verbaut sein und
2. bei allen KFZ in der Art funktionieren......

Ich habe auch so manchmal meine liebe Not mit dem Amtsdeutsch.... Wink

Hier nochmal ein Link zu einem Kommentar von Hella
http://www.open-pr.de/news/76832/direct-Position-z ....... chtiger-Einsatz.html

Da wird zwar eher auf mehrspurige KFZ eingeganegen,
Wären Kräder ausgenommen, dann hätte es sicherlich mit drin gestanden.

VG Schimmi

P.S.: Grade noch mal gegoogled...
Auszug aus einem Kommentar in einem anderen Forum
Zum Thema Standlicht, habe grade mal mit dem TÜV telefoniert...
Möps die schon mit einer EG Betriebserlaubnis zugelassen worden sind, müssen zwingend ein Standlicht haben.

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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

gschimmy @ Do, 28. Jun 2007, 13:47 hat folgendes geschrieben:
Also ich verstehe das so...

Kraftfahrzeuge müssen 2 Begrenzungsleuchten haben...Punkt

Ausgenommen sind Krafträder ohne Beiwagen und mehrspurige KFZ mit einer Gesamtbreite von weinger als 1000 mm.
Diese benötigen keine 2 Begrenzungsleuchten.
Da steht nicht das sie keine Begrenzungsleuchten benötigen.

Es steht aber genau so wenig da, dass sie welche benötigen.
gschimmy @ Do, 28. Jun 2007, 13:47 hat folgendes geschrieben:

Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen;

Das heißt für mich...sie müssen eine haben,
aber diese darf im Hauptscheinwerfer integriert sein...


Warum "aber"?
gschimmy @ Do, 28. Jun 2007, 13:47 hat folgendes geschrieben:

und Satz 5 sagt das die Begrenzungsleuchte/n immer leuchten müssen wenn Abblend-, oder Fernlicht an sind.....

um leuchten zu können müssen sie also
1. verbaut sein und
2. bei allen KFZ in der Art funktionieren......

Ich habe auch so manchmal meine liebe Not mit dem Amtsdeutsch.... Wink


STVZO hat folgendes geschrieben:
Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden.

Exclamation
Was schlussfolgerst du, wenn Satz 5 gestrichen wird?

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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

wacko
Frank, vergiss es......
dat diskutiere ich jetzt nicht mehr weiter...

ruf den TÜV an, oder

schau mal hier rein

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_985950/R-50-Beleuchtung-Kraftraeder.pdf

Seite 21...da sind u.a. räumlichen Lichtverteilungen für Begrenzungsleuchten bei Krädern aufgeführt.

Die Arbeit den ganzen Mist so aufzuführen würde sich keiner machen wenn es nicht Pflicht wäre.


VG Schimmi

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motophilOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

gschimmy @ Do, 28. Jun 2007, 14:23 hat folgendes geschrieben:
Die Arbeit den ganzen Mist so aufzuführen würde sich keiner machen wenn es nicht Pflicht wäre.


Meine 2001er LC4 Enduro hat kein Standlicht. Nichtmal das Birnchen dafür. Und die ist zugelassen...

- Philip
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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

motophil @ Do, 28. Jun 2007, 14:52 hat folgendes geschrieben:
gschimmy @ Do, 28. Jun 2007, 14:23 hat folgendes geschrieben:
Die Arbeit den ganzen Mist so aufzuführen würde sich keiner machen wenn es nicht Pflicht wäre.


Meine 2001er LC4 Enduro hat kein Standlicht. Nichtmal das Birnchen dafür. Und die ist zugelassen...

- Philip


EU oder deutsche Zulassung?

....da gibt es Unterschiede.....

und meine 2001er LC4 640Adv. die hat eine Begrenzungsleuchte Wink

hier geht es aber um die 990ziger und die dürfte eine EU Zulassung haben...da ist es PFLICHT

VG Schimmi

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elninja13Offline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Question
was macht ihr denn hier für eine lustige diskussion.
im rechtsverdreher-blabla ist es doch so geregelt - alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. nach dem gleichen prinzip iat das wörtchen "dürfen"zu interpretieren.
ergo - einspurige kfz dürfen damit ausgerüstet sein, müssen aber nicht. wenn ein kfz, egal ob ein,- oder zweispurige, mit einer oder zwei begrenzungsleuchten ausgerüstet ist, dann muss/müssen diese zusammen mit abblenlicht oder fernlicht leuchten.
Cool

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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

elninja13 @ Do, 28. Jun 2007, 15:31 hat folgendes geschrieben:
Question
was macht ihr denn hier für eine lustige diskussion.
im rechtsverdreher-blabla ist es doch so geregelt - alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. nach dem gleichen prinzip iat das wörtchen "dürfen"zu interpretieren.
ergo - einspurige kfz dürfen damit ausgerüstet sein, müssen aber nicht. wenn ein kfz, egal ob ein,- oder zweispurige, mit einer oder zwei begrenzungsleuchten ausgerüstet ist, dann muss/müssen diese zusammen mit abblenlicht oder fernlicht leuchten.
Cool


FAAAALSCH

Alle KFZ müssen Begrenzungsleuchten haben.
Normalerweise 2 Stück.
Kräder dürfen als Ausnahme von der Regel, auch nur eine haben und diese darf auch im Hauptscheinwerfer verbaut sein.
Aber vorhanden sein muß eine Begrenzungsleuchte.....nach EU Zulassung

Capice Wink

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flopsOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

elninja13 @ Do, 28. Jun 2007, 15:31 hat folgendes geschrieben:
Question
was macht ihr denn hier für eine lustige diskussion.


Jaaaaa lass sie doch - ich find es ja grad so lustig...

Ich glaub (bis auf ein paar ganz wenige Freaks) hat sich noch keiner ein
Stand- (oder heisst es nun doch Park- oder Begrenzungs- oder Positions-
oder Irrlicht) zusätzlich drangeschraubt (nicht mal ich obwohl ich vorne
und hinten mehr Licht dran habe als Serie ist) oder weggeschraubt um 5,8 Gramm Birnchen zu sparen...

Ergo: die meisten Bikes (sogar KTMs die ja fast nie so fahren wie sie
gekauft wurden) sind in dieser hinsicht Serie. Und da die Kisten ja
irgendwann mal legal zugelassen wurden (zumindest am aller ersten Tag Wink Wink )
ist es wohl legal mit oder ohne. Von mir aus auch noch abhängig
davon ob EU oder D-Recht.

Ich fahr jetzt jedenfalls zum Polo oder Louis und hol mir noch zwei
Parklichter - dann hab ich drei und dann frag ich unsere Streithähne ob das legal ist Mr. Green Mr. Green

flops
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ZehlausOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ähem, entschuldigt bitte, aber ich komme mal zum Beginn des Freds zurück: Laut Schaltplan der Repanleitung ist das "Standlicht" ganz normal bei der 990er vorhanden. Vielleicht ist das Leuchtmittel ja nur defekt Rolling Eyes ? So nur diskutiert die §§ weiter! (Im Schaltplan ist übrigens ein Lichtschalter eingezeichnet wacko )
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alpenfreundOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

äähh, is euch fad oder is schlechtwetter in D??? is doch sch....egal Wink

lg jörg

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Grüße Jörg
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momaxmomaxOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Viel wichtiger wäre, die Kati hätte eine Warnblinkfunktion wub
Das Standlicht ist auch prima, sonst wäre die Fuhre nicht mehr zu sehen, fällt mal das Fahrlicht aus.
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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

momaxmomax @ Do, 28. Jun 2007, 16:28 hat folgendes geschrieben:
Viel wichtiger wäre, die Kati hätte eine Warnblinkfunktion wub


Hat sie, aber AFAIK nur in Kombi mit der KTM-Alarmanlage..
zumindest die 950ziger.

Als Nachrüstung wäre meine Empfehlung
http://www.volkmarheinz.de/elektronik.htm#elektronik4
Hatte ich auch an meiner 950ziger.

VG Schimmi

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andialexsarahOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vor lauter Neugier hab´ich bei meiner Kantn nachgeschaut (Adv. 2006). wub Selbstverständlich besitzt mein Mopped ein BEGRENZUNGSLICHT. Es ist aber nicht auf den ersten Blick zu sehen, weil es AUSSERHALB des Reflektors ist. Das Lämpchen befindet sich in Fahrtrichtung rechts unterhalb des Reflektors. Wink


grüße aus Kärnten
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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

andialexsarah @ Do, 28. Jun 2007, 19:59 hat folgendes geschrieben:
Vor lauter Neugier hab´ich bei meiner Kantn nachgeschaut (Adv. 2006). wub Selbstverständlich besitzt mein Mopped ein BEGRENZUNGSLICHT. Es ist aber nicht auf den ersten Blick zu sehen, weil es AUSSERHALB des Reflektors ist. Das Lämpchen befindet sich in Fahrtrichtung rechts unterhalb des Reflektors. Wink

Ach?





Das haben alle LC8 Adventure schon immer gehabt. Sogar die Ami-Variante, da nur oben, wo bei uns das Fernlicht sitzt.



Und wo ist der Schalter um das Begrenzungslicht unabhängig vom Fahrlicht anzuschalten? Na?

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andialexsarahOffline
Speichenputzer
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BeitragVerfasst am : Do, 28. Jun 2007, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt hier "ACH"? weißt du´s besser? dry





LG aus Kärnten
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