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heute beim polnischen 'TUV'
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froschiOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtl @ Di, 9. Nov 2010, 11:33 hat folgendes geschrieben:
Ja aber die Frage ist doch was ist mit einem Fahrzeug das angemeldet ist und über die zwei Jahre TÜV raus ist?


wird leider immer zurückgerechnet Sad

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to.weOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

froschi @ Di, 9. Nov 2010, 13:43 hat folgendes geschrieben:
Wichtl @ Di, 9. Nov 2010, 11:33 hat folgendes geschrieben:
Ja aber die Frage ist doch was ist mit einem Fahrzeug das angemeldet ist und über die zwei Jahre TÜV raus ist?


wird leider immer zurückgerechnet Sad


dann hat es der nette TÜV-Onkel bei mir eben anders gehandhabt.... Cool

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froschiOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

to.we @ Di, 9. Nov 2010, 13:50 hat folgendes geschrieben:
froschi @ Di, 9. Nov 2010, 13:43 hat folgendes geschrieben:
Wichtl @ Di, 9. Nov 2010, 11:33 hat folgendes geschrieben:
Ja aber die Frage ist doch was ist mit einem Fahrzeug das angemeldet ist und über die zwei Jahre TÜV raus ist?


wird leider immer zurückgerechnet Sad


dann hat es der nette TÜV-Onkel bei mir eben anders gehandhabt.... Cool


.... hab versucht Ihn zu belabbern, aber in BaWü und allgemein in D soll laut dem (wirklich) netten Herren es eben nur neu gerechnet werden wenn eben abgemeldet.

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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

also bekäme ich, wenn ich im Mai 2011 hingehe einen neuen TÜV, der nur bis 04/11 gilt und also somit gleich wieder abgelaufen ist Question
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ZehlausOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe schon von Prüfern gehört, die praktisch so vorgegangen sind, d.h. im Mai musst Du 2 mal zahlen und bekommst dann TÜV bis 04/2013. Das sind aber Geschichten ohne Beleg, also frage einfach mal beim TÜV an, denn wir haben ja mittlerweile festgestellt, dass in verschiedenen Gebieten unterschiedliche Vorgehensweisen anzutreffen sind.
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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

notfalls eben kurz ab- und anmelden, wollt ich aus Zeitgründen aber vermeiden, und kost auch Geld
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froschiOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zehlaus @ Di, 9. Nov 2010, 15:06 hat folgendes geschrieben:
Also ich habe schon von Prüfern gehört, die praktisch so vorgegangen sind, d.h. im Mai musst Du 2 mal zahlen und bekommst dann TÜV bis 04/2013. Das sind aber Geschichten ohne Beleg, also frage einfach mal beim TÜV an, denn wir haben ja mittlerweile festgestellt, dass in verschiedenen Gebieten unterschiedliche Vorgehensweisen anzutreffen sind.


.... so ist´s bei mir gewesen, als ich mal wieder die GasGas vorgeführt hatte....(ohne Blinker Wink )
Aber ich glaub da haben die etwas "Spielraum", frag doch vorher einfach beim TÜV mal an (telefonisch und Namen des Ing. merken) mach ich inzwischen immer wenn ich was spezieles hab (nur gute Erfahrungen)

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FlameDanceOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, erkundigt Euch. Im Saarland kriegst Du 2 Jahre ab Prüfdatum.
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fuckingfishOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Nov 2010, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es is ja wie es is!!!

Je nach Prüfer!!!

Ein Freund hier auf dem Land mit über 2 Jahren über hat halt eine "unzurückgerechnete" Plakette bekommen! Währe er zum Tüv in die Stadt gefahren währe er erschoßen worden!!

Wer die Möglichkeit auf "Bauerntüv" hat soll sie nutzen!!

Ach nun seh ich es......................... ich muß auch wieder Tüven!!!

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BeitragVerfasst am : Do, 11. Nov 2010, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

FlameDance @ Di, 9. Nov 2010, 16:58 hat folgendes geschrieben:
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, erkundigt Euch. Im Saarland kriegst Du 2 Jahre ab Prüfdatum.


In Hessen z.Zt. auch.

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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : Do, 11. Nov 2010, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

so wie es jetzt aussieht bekomme ich wohl einen Bauerntüv, mal sehn
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BeitragVerfasst am : So, 14. Nov 2010, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

gem. ADAC:
"Seit 01.12.1999 erfolgt eine sog. „Rückdatierung“ im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU). Bei verspätet durchgeführter HU führt dies dazu, dass die Frist für die nächste HU mit dem Monat der Fälligkeit der letzten HU beginnt. Eine HU-Fristverlängerung durch Hinausschieben der Untersuchung ist somit nicht mehr möglich. Es erfolgt vielmehr eine Rückdatierung des Beginns der HU-Frist. Wer z.B. sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Der Gesetzestext sieht von dieser Regelung keine Ausnahme vor. Vom zuständigen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMV wurde jedoch zwischenzeitlich eine Empfehlung an die Prüfstellen dahingehend herausgegeben, dass bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU durchgeführt wird, beginnen."
bei uns in Hessen wird wohl zwischenzeitlich gar nicht mehr zurückdatiert.

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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Nov 2010, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn abgemeldet, dann Einzelgutachten. Auch sehr lustig und vor allem teuer.

Aber nach etlichen Jahren Ärger mit den Jungs, hab ich eine gute Lösung gefunden. Bei uns gibt es viele kleine KFZ Werkstätten, die den TÜV ins Haus bekommen. Bei so einer hab ich meine @ abgegeben und als ich wieder kam, stand sie genau so da, wie ich sie abgestellt habe, nur mit Stempel. ...passt. hab ich dann auch später mit der WR probiert. Bis auf dass ihm die Reifen nicht gefallen haben, und da hatte der gute Mann Recht, das selbe Speil.

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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Nov 2010, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Moonrider @ Mo, 15. Nov 2010, 11:56 hat folgendes geschrieben:
Wenn abgemeldet, dann Einzelgutachten. Auch sehr lustig und vor allem teuer....
Stimmt nicht ganz..... Was länger als 18 Monate abgemeldet ist gilt als endgültig stillgelegt. Bei Wiederinbetriebnahme ist eine Vollabnahmen nach §21 StVZO nötig. ABER ab dem 01.03.07 wurde die Frist von 18 Monaten wird auf 7 Jahre verlängert. Das betrifft auch alle Kfz, die bis zum 01.03.07 die 18 Monate noch nicht komplett hatten... http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen ....... /1_vorab_informieren
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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Nov 2010, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

ktm-pilot @ Do, 11. Nov 2010, 14:22 hat folgendes geschrieben:
FlameDance @ Di, 9. Nov 2010, 16:58 hat folgendes geschrieben:
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, erkundigt Euch. Im Saarland kriegst Du 2 Jahre ab Prüfdatum.


In Hessen z.Zt. auch.

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