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Post von der Rennleitung Bregenz
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FaustOffline
Tremalzobezwinger
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Anmeldungsdatum: 28.02.2004
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KTM LC8 Adv 950, 2003
QING QI 150er, 2010

BeitragVerfasst am : Sa, 18. Dez 2004, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo KTM-Gemeinde,

für die, die nicht im Winterschlaf sind, habe ich eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Mit Post letzter Woche habe ich von der Rennleitung Bregenz eine Anonymverfügung erhalten, wobei ich erst gestern (war geschäftlich unterwegs) den Brief geöffnet habe:

Verwaltungsübertretung 06.09.2004 Bregenzerwald abzüglich Messtoleranz 17 Km/H zu schnell im Ortsgebiet (50 Km/H erlaubt)
Zahlbetrag = EUR 58,-

Habt Ihr Tipps, wie ich mich verhalten soll
- weiß ich noch, wer gefahren ist ...
- ist nach 3 Monaten Verjährung eingetreten (Widerspruch)
- oder einfach die Spende zahlen

Bin für alle Anregungen dankbar, die mein persönliches Weihnachtsgeld nicht weiter schrumpfen lassen.

Bikergruß
Faust

PS: Bei uns hats seit heute Schnee ...

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*** Fahre nie schneller, wie es geht ***
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ktmduke.deOffline
Schlammspringer
Anmeldungsdatum: 14.12.2003
Beiträge insgesamt: 147

BeitragVerfasst am : Sa, 18. Dez 2004, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ faust

du bist 70 im ortsgebiet gefahren ...

ist das ja schon bescheuert genug ....

geh einfach gebückten hauptes hin zahl deine 60 eier und gut ist ......
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frankyOffline
Hinterradspezi
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Anmeldungsdatum: 15.02.2003
Beiträge insgesamt: 2627

BeitragVerfasst am : Sa, 18. Dez 2004, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Faust hat folgendes geschrieben:
Hallo KTM-Gemeinde,

für die, die nicht im Winterschlaf sind, habe ich eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Mit Post letzter Woche habe ich von der Rennleitung Bregenz eine Anonymverfügung erhalten, wobei ich erst gestern (war geschäftlich unterwegs) den Brief geöffnet habe:

Verwaltungsübertretung 06.09.2004 Bregenzerwald abzüglich Messtoleranz 17 Km/H zu schnell im Ortsgebiet (50 Km/H erlaubt)
Zahlbetrag = EUR 58,-

Habt Ihr Tipps, wie ich mich verhalten soll
- weiß ich noch, wer gefahren ist ...
- ist nach 3 Monaten Verjährung eingetreten (Widerspruch)
- oder einfach die Spende zahlen

Bin für alle Anregungen dankbar, die mein persönliches Weihnachtsgeld nicht weiter schrumpfen lassen.

Bikergruß
Faust

PS: Bei uns hats seit heute Schnee ...



@faust,

erst einmal zu Anwalt (wenn Du eine Rechtschutz hast?)

_________________
Grüss`le Franky
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froschiOffline
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Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge insgesamt: 3589
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BeitragVerfasst am : Sa, 18. Dez 2004, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

.... also ehrlich, wegen 60 Stutz zum Anwalt nee. Ich denke mal das die das schon richtig gemacht haben oder ???? Würde nur zum Anwalt wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.
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der Tod macht mir keine Angst,nur das sterben...
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ollo 950Offline
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 →  26.000 km
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BeitragVerfasst am : Sa, 18. Dez 2004, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Genau da war ich auch schon mit 40 ,- dabei -hast keine Chance zählt wie in Deutschland ,sei froh das es keine Punkte dafür gibt -war knapp
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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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FaustOffline
Tremalzobezwinger
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Anmeldungsdatum: 28.02.2004
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BeitragVerfasst am : Sa, 18. Dez 2004, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

ktmduke.de hat folgendes geschrieben:
@ faust

du bist 70 im ortsgebiet gefahren ...

ist das ja schon bescheuert genug ....

geh einfach gebückten hauptes hin zahl deine 60 eier und gut ist ......



Genau daran kann ich mich nicht erinnern, aber danke für deinen freundlichen Tipp!!

Zum Anwalt werde ich nicht gehen, dass ist die Sache nicht wert. Würde nur gerne wissen, ob nicht schon 'Verjährung' eingetreten ist, da ich die Vorschriften in Austria nicht so gut kenne - in D wäre es so!

Noch ein Hinweis, den ich anfangs vergessen habe:
Bisher habe ich in meinen 25 Mopedjahren 1x im Ösiland wegen zu forschem Fahren zahlen dürfen - habe ich sofort mit einem EC-Scheck beglichen, gebückte Haltung war nicht notwendig, da ich mich ordentlich dafür bei den netten Beamten entschuldigt habe!

Bikergruß
Faust

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FabiOffline
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BeitragVerfasst am : So, 19. Dez 2004, 0:02    Titel: Antworten mit Zitat

60 Stutz für 70 Innerorts???
Das ist ja spottbillig! Sofort bezahlen Very Happy

In der Schweiz gibt das schon ein ordentliches Verfahren mit Richter und allem drum und dran...
Die Grenze für eine Ordnungsbusse ist bei uns innerorts bei 15 km/h nach allen Abzügen. Und das kostet schon 250 Fr Mad

Gruss Fabi

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CarloOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : So, 19. Dez 2004, 9:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Faust: Wer gut schnell fahren kann muss auch gut bezahlen können. Wenn Dir Dein Weihnachtsgeld ausgeht, dann fahr' halt langsamer.

@Fabi: bei uns (Kanton ZH) ist das noch teurer. Bei der Geschwindigkeit gibts natürlich eine Verzeigung. Und so eine startet bei uns mit CHF 300.- für das Verfahren, die Strafe kommt dann noch obendrauf. Für Faust wären das im Kanton Zürich locker CHF 500.-

Und für alle nicht-Schweizer die gerne mit 150 km/h über die hiesigen Autobahnen düsen: Habt Ihr euch mal überlegt warum die Schweizer alle langsamer fahren ? Nein, das liegt nicht daran, dass hier nur arme Schlucker wohnen...

Gruss
Carlo

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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : So, 19. Dez 2004, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Für Faust wären das im Kanton Zürich locker CHF 500.-


Das Amt für Soziales und Sicherheit will auch noch ca. 500.-, plus einen
Entzug von mind. 1 Monat. Dafür lagern sie dann deine Daten.

Peter

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OldieOffline
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BeitragVerfasst am : So, 19. Dez 2004, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Carlo,
"Und für alle nicht-Schweizer die gerne mit 150 km/h über die hiesigen Autobahnen düsen: Habt Ihr euch mal überlegt warum die Schweizer alle langsamer fahren ? Nein, das liegt nicht daran, dass hier nur arme Schlucker wohnen..."

Du wirst es hoffentlich allen nicht Schweizern erklären.
Aber komm nicht mit dem Argument "Umweltschutz" oder Unfallhäufigkeit.
Das lässt sich nämlich wiederlegen.
Oldie


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CarloOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : So, 19. Dez 2004, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Oldie,

ich komm' weder mit Umweltschutz noch mit Unfallhäufigkeit sondern nur mit Bussgeld. Natürlich steht es jedem frei aus welchen Gründen er langsam fährt.

Gruss
Carlo

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FabiOffline
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BeitragVerfasst am : So, 19. Dez 2004, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

@Carlo

Ich habe es zwar noch nie getestet, aber die Gebühren sind in Obwalden etwa gleich. 300 Fr Schreibgebühr und zusätzlich noch die Busse. Der Richter kann obendrein noch den Enzug des Scheins von mindestens einem Monat verfügen.
Ich glaube, das ist gesamtschweizerisch geregelt. Da gibt es keinen Kantönligeist.

Gruss Fabi

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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : So, 19. Dez 2004, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür habt ihr ja Berge und Kurven Very Happy und wir nur Sand Laughing
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linzerOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 20. Dez 2004, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

"verjährung" würde erst nach 6 monaten eintreten... du hast jetzt zwei möglichkeiten:
1) zahlen, dann ist die sache erledigt und es liegt auch bei der behörde gegen dich nichts mehr vor.
2) nicht zahlen, dann kommt eine lenkererhebung und in weiterer folge eine anzeige, die aber sicher teurer wird, abgesehen davon wird sie in deinen akten vermerkt und wird bei weiteren vergehen berücksichtigt..
falls du wirklich nicht gefahren bist und einspruch erheben willst, mußt du die lenkererhebung/anzeige abwarten, da gegen die anonymverfügung kein einspruch möglich ist.

lg

harald
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FaustOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 22. Dez 2004, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erst mal Danke für die mehr oder wenigen guten Tipps!

Hab mit der Rennleitung gesprochen, hier das Ergebnis:

1. Wie Linzer schreibt, Verjährung erst nach 6 Monaten
2. war nicht geschl. Ortschaft, sondern 50er Bereich Andelsbuch (dort wird oft gemessen)
3. an diesem Tag war ich ganz woanders - Fehler bei Kennzeichenermittlung!

Wir haben uns noch frohe Festtage und so gewünscht!

Aus einigen Antworten habe ich entnommen, dass die Schreiber sehr negativ denken - kann vielleicht mit dem eigenen Gewissen zu tun haben, aber OK!

Wünsche allen blitzfreie Fahrt

Bikergruß
Faust

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