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LED Tagfahrleuchten
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 21. Sep 2009, 18:30    Titel: LED Tagfahrleuchten Antworten mit Zitat

um etwas von den illegalen Xenon abzulenken möchte ich gerne je Moped eine LED Tagfahrleuchte vorn montieren statt der beiden erlaubten oder zusätzlich .

Wie verhält es sich -ist am Moped das erlaubt und dar es denn ohne abblendlicht gefahren werden so wie beim PKW .

1 oder 2 Leuchten wie beim PKW -

wer weiß was - Gschimmy oder Fahrlerer

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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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d-line75Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 21. Sep 2009, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

die Idee kam mir auch schon, nachdem ich in einer Broschüre von Wunderlich soche LED Tagfahrlichter für die Nebelleuchten von denen an der GS gesehen habe. Da stand allerdings nichts wg. TÜV oder so. Die haben 2 Stück verbaut. Allerdings ist bei Wunderlich ja fast alles TÜV-Fähig.

Man könnte da ja mal anrufen und so tun, als ob man eine GS hätte und nun wissen möchte was mit TÜV ist, auch wenn ich Ollo nicht kenne, bin ich mir aber nicht sicher, ob Ollo das glaubwürdig bringt. Mr. Green

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Gruß d-line75
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ampelixxOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 21. Sep 2009, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Freund von mir (GS-Fahrer) hat sich die Teile von Wunderlich schon mal genauer angeschaut. Angeblich, so zumindest laut Wunderlich, liessen sich diese nur zusammen mit den Nebelscheinwerfern verbauen, was aber Blodsinn ist. So wie ich ihn verstanden habe, waren sie auch beim Wunderlich-Stützpunkt hier in München der Meinung, dass das ohne weiteres alleine geht. Lässt die Vermutung nahe liegen, dass es auch legal ist.
Interessieren würde es mich auch. Wenn ich es schaffe, werd ich bei Gelegenheit selber einmal nachfragen und hier posten, falls nicht wer anderes wieder schneller war. Wink

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Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung. (Zitat Walter Röhrl)
Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her???
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Holger F.Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 21. Sep 2009, 22:27    Titel: LED Tagfahrleuchten Antworten mit Zitat

Ich hatte vor einiger Zeit auch schon mal daran gedacht eine Tagfahrleuchte statt des Ablendlichtes zu benutzen. Dazu erkundigte ich mich bei unserer hiesigen DEKRA Prüfstelle. Erste Auskunft war, ja, sollte kein Problem sein...aber wir schauen lieber noch mal in die Verordnungen. Nach einiger Zeit des Wartens bekam ich folgende Auskunft (sinngemäß).
Für Motorräder ist die Benutzung des Ablendlichtes auch am Tage vorgeschrieben. Tagfahrleuchten müssen allerdings so geschalten sein, dass sie mit dem Einschalten des "Fahrlichtes" ausgehen. Deshalb würde eine solche Leuchte keinen Sinn an einem Krad haben.
Ich habe diese Auskunft erstmal so hingenommen, da das für mich keine hohe Prirität besitzt.
Mittlerweile schaue ich da auch bei den PKW mal mit hin und habe schon Exemplare gesehen, bei denen diese Schaltung so nicht funktioniert.
Ich würde mich freuen, wenn jemand die Aussage der DEKRA widerlegen könnte. Da LED Tagfahrleuchten weniger Leistung abfordern sollten, hätte man eventuell mehr Sicherheit beim Betrieb anderer Zusatzverbraucher.
Gruß Holger
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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Mo, 21. Sep 2009, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Hab mal ein bisschen gelesen....
Einhellige Meinung..
Im Moment nicht zulässig am Krad.

In der ECE R-48 wird zwar im Punkt 6.19 nur von Kraftfahrzeugen gesprochen, aber Anbau nur paarweise und Mindestabstand 400mm zwischen den Innenkanten zulässig.

Zur Schaltung des ganzen... http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

VG Schimmi

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950SMOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 22. Sep 2009, 9:06    Titel: Re: LED Tagfahrleuchten Antworten mit Zitat

Holger F. @ Mo, 21. Sep 2009, 22:27 hat folgendes geschrieben:
Ich hatte vor einiger Zeit auch schon mal daran gedacht eine Tagfahrleuchte statt des Ablendlichtes zu benutzen. Dazu erkundigte ich mich bei unserer hiesigen DEKRA Prüfstelle. Erste Auskunft war, ja, sollte kein Problem sein...aber wir schauen lieber noch mal in die Verordnungen. Nach einiger Zeit des Wartens bekam ich folgende Auskunft (sinngemäß).
Für Motorräder ist die Benutzung des Ablendlichtes auch am Tage vorgeschrieben. Tagfahrleuchten müssen allerdings so geschalten sein, dass sie mit dem Einschalten des "Fahrlichtes" ausgehen. Deshalb würde eine solche Leuchte keinen Sinn an einem Krad haben.
Ich habe diese Auskunft erstmal so hingenommen, da das für mich keine hohe Prirität besitzt.
Mittlerweile schaue ich da auch bei den PKW mal mit hin und habe schon Exemplare gesehen, bei denen diese Schaltung so nicht funktioniert.
Ich würde mich freuen, wenn jemand die Aussage der DEKRA widerlegen könnte. Da LED Tagfahrleuchten weniger Leistung abfordern sollten, hätte man eventuell mehr Sicherheit beim Betrieb anderer Zusatzverbraucher.
Gruß Holger


Beim PKW (z.B.Audi) wird das Tagfahrlicht bei eingeschaltetem Abblendlicht und beim Blinken gedimmt...
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Stephan_HarzOffline
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zweiradlos

BeitragVerfasst am : Di, 22. Sep 2009, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Da bleibt einem wohl nur die Möglichkeit, dass Abblendlicht auf LED umzurüsten ... wenn wir schon beim PKW sind ... siehe Lexus LS600h ... wohl aktuell kaum bezahlbar ... aber in der Zukunft sicherlich realisierbar.
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der fahrlehrerOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Sa, 3. Okt 2009, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

gschimmy @ Mo, 21. Sep 2009, 23:30 hat folgendes geschrieben:
Moin!

Hab mal ein bisschen gelesen....
Einhellige Meinung..
Im Moment nicht zulässig am Krad.

In der ECE R-48 wird zwar im Punkt 6.19 nur von Kraftfahrzeugen gesprochen, aber Anbau nur paarweise und Mindestabstand 400mm zwischen den Innenkanten zulässig.

Zur Schaltung des ganzen... http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

VG Schimmi

[u]
So ich fasse das für euch mal zusammen:

Entscheidend für den Mopedfahrer ist der § 17 (2a) StVO Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

Tagfahrlicht ist kein Abblendlicht.

Anbauen darf man die Tagfahrlichter (das Krad ist ein Kraftfahrzeug)
nur verwenden is nicht.-->Verstoß StVZO.

Gruß vondemdergeradeamstrandvonromliegt

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ampelixxOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 3. Okt 2009, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

der fahrlehrer @ Sa, 3. Okt 2009, 18:47 hat folgendes geschrieben:
So ich fasse das für euch mal zusammen:

Entscheidend für den Mopedfahrer ist der § 17 (2a) StVO Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

Tagfahrlicht ist kein Abblendlicht.

Anbauen darf man die Tagfahrlichter (das Krad ist ein Kraftfahrzeug)
nur verwenden is nicht.-->Verstoß StVZO.

Gruß vondemdergeradeamstrandvonromliegt

Also Tagfahrlichter dürfen gar nicht verwendet werden, auch nicht wenn sie zusammen mit dem Abblendlicht eingeschalten sind? Sozusagen als reine Zusatzleuchten.

Gruss andenderdawoumabendsrumnochinromamstrandliegt. Wink

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BeitragVerfasst am : Sa, 3. Okt 2009, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

apmxxl @ Sa, 3. Okt 2009, 20:51 hat folgendes geschrieben:
Also Tagfahrlichter dürfen gar nicht verwendet werden, auch nicht wenn sie zusammen mit dem Abblendlicht eingeschalten sind? Sozusagen als reine Zusatzleuchten



NEIN !!!

TFL darf nicht zusammen mit ABL/FL leuchten, außer es ist gedimmt auf PosLicht niveau (siehe einige BMW).

Am Motorrad könnte es NIE LEGAL als TFL leuchten und beachte, dass das TFL immer eine Kennzeichnung: (RL) xx Gehnemigungsnummer tragen muß !

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BeitragVerfasst am : Sa, 3. Okt 2009, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

HotFire @ Sa, 3. Okt 2009, 21:18 hat folgendes geschrieben:
NEIN !!!

TFL darf nicht zusammen mit ABL/FL leuchten, außer es ist gedimmt auf PosLicht niveau (siehe einige BMW).

Am Motorrad könnte es NIE LEGAL als TFL leuchten und beachte, dass das TFL immer eine Kennzeichnung: (RL) xx Gehnemigungsnummer tragen muß !

Wie man sie nun nennen mag, sei mir recht egal, ob Tagfahrleuchten, Positionsleichten, Begrenzungsleuchten oder Zusatzleuchten...
Bspw: http://www.wunderlich.de/frame.php?MakeLang=wunderlich&MakeLangID=1&lay1=2&lay2=8&lay3=6&lay4=11&prodid=8600511
Wichtig wäre mir einfach, dass die Dinger leuchten, zusammen mit dem Abblendlicht und Standlicht des Hauptscheinwerfers! Und das ohne dadurch illegal zu werden.

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BeitragVerfasst am : Sa, 3. Okt 2009, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

apmxxl @ Sa, 3. Okt 2009, 21:24 hat folgendes geschrieben:

Wichtig wäre mir einfach, dass die Dinger leuchten, zusammen mit dem Abblendlicht und Standlicht des Hauptscheinwerfers! Und das ohne dadurch illegal zu werden.



Kannst Du auch vergessen ! Da nur ein Begrenzungslicht erlaubt ist !

Aber Du kannst ja Dein vorderes Standlichtleuchtmittel entfernen und deren Anschlußleitung auf den Wunderlich P_Marker legen, dass ist dann erlaubt ! (Ich gehe halt mal davon aus, dass sich Wunderlicht an die Vorschriften als Begrenzungslicht gehalten hat) Ob aber ein SATZ von den Wunderlich Dingern an einem Motorrad ohne Beiwagen erlaubt ist ???

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BeitragVerfasst am : Sa, 3. Okt 2009, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

HotFire @ Sa, 3. Okt 2009, 21:29 hat folgendes geschrieben:
apmxxl @ Sa, 3. Okt 2009, 21:24 hat folgendes geschrieben:

Wichtig wäre mir einfach, dass die Dinger leuchten, zusammen mit dem Abblendlicht und Standlicht des Hauptscheinwerfers! Und das ohne dadurch illegal zu werden.



Kannst Du auch vergessen ! Da nur ein Begrenzungslicht erlaubt ist !

Aber Du kannst ja Dein vorderes Standlichtleuchtmittel entfernen und deren Anschlußleitung auf den Wunderlich P_Marker legen, dass ist dann erlaubt ! (Ich gehe halt mal davon aus, dass sich Wunderlicht an die Vorschriften als Begrenzungslicht gehalten hat) Ob aber ein SATZ von den Wunderlich Dingern an einem Motorrad ohne Beiwagen erlaubt ist ???

Ah, wir kommen der Sache schon näher. Wink
Das wäre durchaus machbar das kleine Standlichtbirnchen ausm Hauptscheinwerfer still zu legen / zu entfernen und die Funktion auf die beiden neu hinzugekommenen Leuchten zu schalten.
Bleibt nur noch die Frage, ob die Wunderlichteile dann legal leuchten dürfen, oder nicht...??? Vielleicht weiss der Fahrlehrer als Mensch vom Fach ja noch etwas dazu zu sagen...

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BeitragVerfasst am : Sa, 3. Okt 2009, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

apmxxl @ Sa, 3. Okt 2009, 21:35 hat folgendes geschrieben:
HotFire @ Sa, 3. Okt 2009, 21:29 hat folgendes geschrieben:
apmxxl @ Sa, 3. Okt 2009, 21:24 hat folgendes geschrieben:

Wichtig wäre mir einfach, dass die Dinger leuchten, zusammen mit dem Abblendlicht und Standlicht des Hauptscheinwerfers! Und das ohne dadurch illegal zu werden.



Kannst Du auch vergessen ! Da nur ein Begrenzungslicht erlaubt ist !

Aber Du kannst ja Dein vorderes Standlichtleuchtmittel entfernen und deren Anschlußleitung auf den Wunderlich P_Marker legen, dass ist dann erlaubt ! (Ich gehe halt mal davon aus, dass sich Wunderlicht an die Vorschriften als Begrenzungslicht gehalten hat) Ob aber ein SATZ von den Wunderlich Dingern an einem Motorrad ohne Beiwagen erlaubt ist ???

Ah, wir kommen der Sache schon näher. Wink
Das wäre durchaus machbar das kleine Standlichtbirnchen ausm Hauptscheinwerfer still zu legen / zu entfernen und die Funktion auf die beiden neu hinzugekommenen Leuchten zu schalten.
Bleibt nur noch die Frage, ob die Wunderlichteile dann legal leuchten dürfen, oder nicht...??? Vielleicht weiss der Fahrlehrer als Mensch vom Fach ja noch etwas dazu zu sagen...




MOTORRAD STANDLICHT UPDATE:


BEGRENZUNGSLEUTE: nach StVZO zulässig / nach EG vorgeschrieben !
(analog Standlicht)

ANZAHL: StVZO 1 / nach EG 1 oder 2

BREITE: StVZO nur im Scheinwerfer / nach EG symmetrisch zur Motorradlängsmitte

HÖHE: StVZO bis 1500 mm / EG sagt 350 mm - 1200 mm

WEITERES ZUM STANDLICHT LAUT EG: mind 400 mm Abstand voneinander (bis 1300 mm Fahrzeugbreite) oder mind. 600 mm Abstand voneinander (über 1300 mm Fahrzeugbreite) und maximal 400 mm Abstand von den Fahrzeugaußenkanten (Kofferträger nicht vergessen).

Generell laut ECE/R53 (5.17) Beleuchtung Lichtsignaleinrichtung Motorraeder ist ein TAGFAHRLICHT nicht zulässig ich denke auch nicht, dass die StVZO da was anderes sagt !!!


Die Angaben in mm dürfen eine Toleranz von +/- 3 % aufweisen.

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der fahrlehrerOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 19. Okt 2009, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

der fahrlehrer @ Sa, 3. Okt 2009, 18:47 hat folgendes geschrieben:
So ich fasse das für euch mal zusammen:

Entscheidend für den Mopedfahrer ist der § 17 (2a) StVO Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

Tagfahrlicht ist kein Abblendlicht.

Anbauen darf man die Tagfahrlichter (das Krad ist ein Kraftfahrzeug)
nur verwenden is nicht.-->Verstoß StVZO.



So bin aus dem Urlaub zurück und hab mal nen Blick in die EG Typ Verordung und in die anderen Richtlinien geworfen.

TFL sind am Krad nicht zulässig.
Abbiegelicht/ leuchten sind am Krad nicht zulässig (nur falls jmd noch auf die Idee kommen sollte)


Ich fasse das Thema Beleuchtung Vorne am Krad zusammen:
Aus den Einzelvorschriften der EG und den ECE Regelungen sowie der 159. FKT Sitzung geht hervor,
dass keinesfalls alle möglichen Scheinwerfer gleichzeitig an einem Fahrzeug montiert sein dürfen.

Folgende Konstellationen in der EG sind möglich:

    *2 Scheinwerfer, die gemeinsam Fern- und Abblendlicht abstrahlen

    *1 Scheinwerfer für Abblendlicht und zwei Scheinwerfer für Fernlicht

    *2 Scheinwerfer für Abblendlicht und ein Scheinwerfer für Fernlicht

    *Die jeweiligen Paare haben die Begrenzungsleuchtenpaare integriert oder es ist nur eine einzige Begrenzungsleuchte angebracht, die dann in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen muss.

    *Zusätzlich darf noch ein Nebelscheinwerfer in der Mitte angebracht sein, außer, wenn zwei Nebelscheinwerfer mit jeweils zwei anderen vorderen LTE ineinander gebaut sind.

    Es sind also maximal 5 Scheinwerfer an einem EG-Krad möglich. (national nach StVZO 4).



Das mit der nationalen StVZO können wir uns i. d. R. "schenken". Ich gehe nicht davon aus das sich jemand die Mühe macht die Beleuchtung komplett auf den Stand der StVZO umzurüsten.

Das sollte jetzt eigentlich alle Fragen um die Beleuchtung vorne an einem EG Krad beantworten. Es fehlen nur die Fahrtrichtungsanzeiger.



Gruß Marc

derauchabundzufehlermacht

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