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Fahren auf Feld- und Wirtschaftswegen
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KTM-MichiOffline
Tremalzobezwinger
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge insgesamt: 242

BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Moin,

evtl. ist ja hier ein Kompete® Person der der Verkehrsordnung 100% mächtig ist.
Frage:

Kann ich einwandfrei Feld- und Wirtschaftwege befahren, wenn diese keine einschränkende Hinweisschilder (z.B. roter Kreis auf weißem Grund (Zeichen 250), Zeichen 260 (Verbot für PKW und Motorräder), etc.?

Was ist wenn ein 3-eckiges Hinweisschild grün umrandet vor mir steht und auf eine Schutzzone (z.B. Landschaftsschutzgebiet) hinweist - dieses Schild habe ich bisher noch nicht finden können - frage nur hier rein informatiorisch - würde dort eh dann nicht fahren.

Quelle Verkehrsportal.de; verkehrszeichen.de

Ich hoffe, dass dies ein Diskussionswürdiger Stoff ist :-)

Salve

KTM-Michi

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SimonOffline
Fußrastenkratzer
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Anmeldungsdatum: 17.08.2003
Beiträge insgesamt: 816

BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Im Ösiland ist das befahren solcher Strassen generell untersagt (auch ohne Schild) siehe auch anderer Tread...

Gruss Simon

In D und CH weiss ich es nicht :-)

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ice tea-eddiOffline
Schlammspringer
Anmeldungsdatum: 26.06.2003
Beiträge insgesamt: 137

BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Servus!

Bin jetzt nicht mehr so in Straßenverkehrsrecht bewandt, aber soweit ich mich erinnere, dürfen land- und forstwirtschaftliche Wege mit KfZ benutzt werden, wenn keine entsprechende Vorschriftszeichen (runde Schilder mit rotem Rand) angebracht sind. Darum sieht man diese Schilder wahrscheinlich auch an jedem dieser Wege.

Die grünumrandete dreieckige Hinweisschilder stehen für Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturschutzgebiet. Diese Gebiete sind für den KfZ-Verkehr gesperrt.
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WalterOffline
LC8 Junkie
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Anmeldungsdatum: 14.07.2003
Beiträge insgesamt: 341

BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Simon hat folgendes geschrieben:
Im Ösiland ist das befahren solcher Strassen generell untersagt (auch ohne Schild) siehe auch anderer Tread...

Gruss Simon

In D und CH weiss ich es nicht :-)

In A steht vor Forstwegen immer ein Fahrverbotsschild(weiß, roter Rand) auf dem Forststraße steht. Hier ist generell Fahren und schieben von Fahrzeugen verboten. Mit Ausnahme der auf Zusatzschild angebrachten(meist Jäger usw.).
Sonst ist (meines Wissens) auf Straßen und Wegen das Fahren solange erlaubt, solange kein Schild anderes sagt. Zumindest habe ich das bis jetzt immer so praktiziert.

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Walter
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Zuletzt bearbeitet von Walter am Di, 23. März 2004, 22:09, insgesamt einmal bearbeitet
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BenzinschnüfflerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frag mich wozu man dann eine Kati im Ösiland braucht? wacko Laughing

und wech ...........

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der Benzinschnüffler

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SimonOffline
Fußrastenkratzer
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Walter

Du irrst Dich leider ich zittiere:

*******************************************************************
Forststraße
Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können vom Grundeigentümer, allerdings unter Bedachtnahme auf das Jagdrecht, auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.
Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Abschrankungen oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.
*******************************************************************

Siehe hierzu auch hier nach: Forumsplatz

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WalterOffline
LC8 Junkie
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Anmeldungsdatum: 14.07.2003
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Simon:
Das mit den Forststraßen stimmt, ist das was ich meine/schreib.
[/QUOTE]Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Abschrankungen oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden[QUOTE]
Hab ich zwar nicht gewusst, aber das ist immer so eine Sache mit Kontakt/Feingefühl. Wenn jemand auf meinem Privatgrund fährt, ohne mich zu fragen,mag ich das auch nicht. Aber manchmal ist auch keiner da den man fragen kann B)


P.S. Das gesagte gilt für A um Verwechslungen zu vermeiden. Habe bemerkt das hier für D begonnen wurde. Nachsicht

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Walter
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OdieOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

IMHO ist es in D per se auch nicht erlaubt unbefestigte Wege zu befahren. So dürfen laut Landeswaldsatzung z.B. Fahrradfahrer auch Waldwege nur dann befahren, wenn die Breite mehr als 3 oder 3,50 m beträgt wacko Ich denke für Mopeds gelten da noch strengere Vorschriften
Wichtig in diesem Zuzsammenhang ist auf jeden Fall §50 StVO :D

grüße

Kai


Hab hier auch noch einen schönen Link gefunden.

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Zuletzt bearbeitet von Odie am Di, 23. März 2004, 23:05, insgesamt einmal bearbeitet
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BenzinschnüfflerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser "Weg" war nicht gesperrt. Wozu denn? Laughing


Gr__en_nderung165_030.JPG
 Beschreibung:
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adviOffline
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Beiträge insgesamt: 5442
KTM LC8 Adv 950, 2003
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Odie hat folgendes geschrieben:
IMHO ist es in D per se auch nicht erlaubt unbefestigte Wege zu befahren. So dürfen laut Landeswaldsatzung z.B. Fahrradfahrer auch Waldwege nur dann befahren, wenn die Breite mehr als 3 oder 3,50 m beträgt wacko Ich denke für Mopeds gelten da noch strengere Vorschriften
Wichtig in diesem Zuzsammenhang ist auf jeden Fall §50 StVO :D

grüße

Kai


Hab hier auch noch einen schönen Link gefunden.

Wo finde ich es da, dass ich nicht Feldwege befahren darf?
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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Regelungen sind in Deutschland Ländersache.

In NRW ist das befahren von Waldwegen, gleich mit welchem Fahrzeug, für Unbefugte generell verboten. Befugte dürfen fahren womit sie wollen - egal ob MTB oder 40 Tonner, wenns denn der Ausübung ihrer Tätigkeit dienlich ist (Wild jagen, Bäume fällen, abtransportieren,...).
Generell gibts (gabs?) ein Tempolimit von 25km/h auf Forstwegen.
Der Förster hat Polizeigewalt! Ein Jäger aber nicht - sollte man unterscheiden können happy
Feldwege darf man glaube ich befahren (wenn kein Verbotsschild dran steht), weiß es aber nicht mehr sicher.

Es gibt noch ein, zwei Enduro-Oasen in D, wo das befahren von Wald/Feldwegen erlaubt ist, sofern keine Verbotsschilder da stehn - Mecklenburg glaub ich in diesem Zusammenhang mal gehört zu haben.

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OdieOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 24. März 2004, 8:10    Titel: Antworten mit Zitat

@ advi

der erste Link sollte nur zeigen, dass in D ALLES geregelt ist, sogar der Radverkehr auf Helgoland Wink

Den zweiten Link fand ich ganz nett, weil er beschrieben hat wie und wo man legal noch Wald und Feldwege befahren kann.

Grüße

Kai

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ShortyOffline
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die drei reichen :-)

BeitragVerfasst am : Mi, 24. März 2004, 8:39    Titel: Antworten mit Zitat

...wer viel fragt kriegt viele antworten!

wer früh losfährt in kleinen gruppen (max 3 fahrer) und das ganze moderat ohne krawalltüten unter rücksichtnahme auf reiter, spaziergänger u.a. angeht- wird keine probs bekommen....

wir haben seinerzeit rundkruse bis zu 280km !!!!!! in unserem wohnort mit nahezu fast 90% off-roadanteil gefahren- alles KEIN problem, wenn man weiß wie-wann-wo.

wer natürlich seine KATUM jedem zeigen will und bei schönstem sonntagswetter mit seiner dröhntüte durch die pampa jagen will- der verliert immer!

geschnallt ??? Rolling Eyes

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grüne füße

SHORTY


...NIEMAND ist größer als ich- höchstens länger Razz
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RebhuhnOffline
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Beiträge insgesamt: 3327
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 →  1.000 km
KTM 690 R Adv
 →  20.000 km

BeitragVerfasst am : Mi, 24. März 2004, 9:00    Titel: Antworten mit Zitat


... leidiges Thema, ist aber klar geregelt, und zwar wie folgt...

gilt für Österreich:

Ist der Forstweg, Feldweg oder ähnliches im Katastar der
Gemeinde als "Öffentlicher Weg oder Strasse" eingetragen, dann gilt
dort generell KEIN Fahrverbot. Aus bestimmten Gründen
kann aber auf so einem öffentlichen Weg ein Fahrverbot
erteilt werden, ist aber eher selten. Viele Feld- und Forstwege
werden ja von der Gemeinde "Öffentlichkeit" erhalten und
sind deshalb auch öffentlich. Kann jeder bei der Gemeinde
auf Karten einsehen, nur wer tut das schon, ...

Die Bezeichnungen Forst- Güter- Feldweg, o.ä. spielen hier überhaupt
keine Bedeutung.

Leider ist dies vor Ort nicht erkennbar, da ja nirgends ein
Katasterauszug angebracht ist, genausowenig wirbt
niemand für diese "Öffentlichkeit", an vielen Wegen
ist auch nicht ersichtlich, ob privat oder öffentlich.

Jedoch sind z.b. in meiner Gemeinde wesentlich
mehr Feldwege öffentlich, als man glaubt, da gibt´s
oft Vereinbarungen zwischen Landwirten und
Gemeinde, z.b. Grundeigentümer des Weges ist
der Landwirt, die Gemeinde pflegt und erhält den
Weg, daher Status öffentlich, das ist oft eine
Bedingung für die Gemeinde für die Erhaltung.

Ich schätze, dass in Tourismusgebieten, Tirol
oder Sbg z.b., es vielleicht weniger solche
öffentlichen Wege gibt, als sonst, weiß ich
aber nicht.

Viele Verbotsschilder an solchen Wegen sind eigentlich
gesetzwidrig und dienen oft nur zur Abschreckung bzw.
zur Haftungsausschließung, werden halt fast immer
vom Grundeigentümer angebracht, obwohl oft
von der "Öffentlichkeit" = Gemeinde = Bürger erhalten
werden. Viele private tolerieren durchaus die
Benützung ihrer privater Feldweg, jedoch bringen
sie Verbotsschilder an, um ev. Haftung bei Unfällen
auszuschließen. Es gibt da einenPräzedenzfall,
wo ein Mountainbiker auf privaten Waldweg gestürzt ist,
dann den Landwirt verklagt hat, er hätte doch
den Weg von Wurzeln befreien müssen, Landwirt
wurde tatsächlich teilschuldig gesprochen, eigentlich
pervers, daher plötzlich viele Verbotsschilder in
einem Jahr.

Das Befahren von privaten Feldwegen ist generell
verboten, da ja nicht öffentlich, unabhängig ob
Schild Fahrverbot oder nicht, leider ist dies ja
nicht erkennbar.

Meine Praxis: Ich fahren durchaus "viel" auf solchen
Wegen, meide aber jedenfalls Dämmerungszeiten
(Jagdbetrieb, ist echt wichtig), fahr hier immer
einen Gang niedriger, nehme Rücksicht auf
Landwirtschaftsverkehr und Spaziergänger,
hatte in den letzten 15 Jahren viele Begegnungen mit
Jägern, Wanderern, Landwirten, ... und NIE ein
Problem, ... hab sogar mal ein Glas Most (tut leid Gschimmy)
am Feld bekommen ...

... eigentlich ganz klar geregelt, ...

Quelle: OberOberAmtsDirektor meiner Gemeinde ist ein guter
Freund von mir, der verrät mir immer die neuen "öffentlichen"
Wege happy , ausserdem hab ich beruflich "leider" viel mit Behörden
(Jagd, BH´s, Natur, ...) zu tun, hab das schon hundertmal
mit denen durchgekaut, ist wirklich so, ...

Übrigens: Standardstrafe bei Befahren von nicht öffentlichen Wegen
und Anzeige (was übrigens sehr selten vorkommt) ca. 25.- Euro,
hab da indirekt Einsicht in genau diese "Strafakten" und schau
mir diese natürlich auch immer an happy .

LG

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SimonOffline
Fußrastenkratzer
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Anmeldungsdatum: 17.08.2003
Beiträge insgesamt: 816

BeitragVerfasst am : Mi, 24. März 2004, 9:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Motto:

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

oder anders Gesagt:

Respektiere Dein Gegenüber dann hast Du die reale Chance, dass er es Dir gleich tut...


Habe schon oft Jogger und Reiter angetroffen auf meinen Touren, immer im Schritttempo vorbei und ein freundliches "Grüezdi" hat noch immer geholfen. Bei extrem schreckhaften Pferden aber auch Kühen habe ich schon den Wecker ausgemacht und gewartet bis sie mich passiert hatten. Des öffteren kamen da Kommentare wie Danke oder das ist jetzt aber nett oder einfach nur "muuuhhh" ;-)

Leben und leben lassen, cu Simon

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