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Achtung D Gäste in der CH : Knöllchenexport
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klbergmenschOffline
LC8 Junkie
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BeitragVerfasst am : Do, 10. Aug 2006, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist das denn nun andersrum - wenn ich in Deutschland mit schweizer Nummer geblitzt werde ?
Ich muss ja schliesslich irgendwo den billigen Sprit verbrennen Mr. Green
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BigvondiOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 10. Aug 2006, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

ohne Gewähr: Passiert nach meinem derz. Kenntnisstand nix.....

dies ist aber keine Aufforderung zum schnellen Fahren.....wir verstehen uns @ klbergmensch.... Wink

Frank

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Nach all den langen Jahren der Autobahnhatz mit Vollverkleidung....Endlich wieder DRECK!!! Mr. Green
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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 10. Aug 2006, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Bigvondi @ Do, 10. Aug 2006, 19:05 hat folgendes geschrieben:
ohne Gewähr: Passiert nach meinem derz. Kenntnisstand nix.....

dies ist aber keine Aufforderung zum schnellen Fahren.....wir verstehen uns @ klbergmensch.... Wink

Frank


Und ist das nun theoretisch oder praktisch?
Deine Thesen scheinen von der Praxis doch etwas abzuweichen.
Oder wieso bekommend DE Besucher die Post innert 10 Tagen,
wenn die Adressen doch so deutsch sind

Peter

PS: Ich meine das nicht persönlich, eher pragmatisch

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Peter

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Helvetic MOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 10. Aug 2006, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich könnte mich als Helvetier ja angegriffen fühlen mit all den "meidet die Schweiz" Parolen. Dem ist nicht so. Mit jedem tieffliegenden Besucher weniger in unserem ach so schönen Land nimmt auch der Verkehr ab. Das bedeutet der Verkehr wird flüssiger und mann muss mit weniger Adrinalinjunkis (oder wie man das auch immer schreibt) rechnen. So werden unsere Strassen einwenig sicherer und die Unfallstatistik sinkt. So kommt auch kein Politiker mehr auf die Idee so etwas wie Vision Sero zu fordern. Also, meidet die Schweiz. Über die Stränge könnt ihr auch in eurem Land schlagen Wink Tanken dürft ihr liebend gerne in der Schweiz. Das belebt den Markt! wub
Nichts für ungut und nicht persönlich nehmen!

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Gruss, Manuel



KTM ist eine Lebenseinstellung!
Fährst du noch oder lebst du schon?
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haegar-69Offline
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BeitragVerfasst am : Do, 10. Aug 2006, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hab im Juni Post aus Deutschland bekommen ! (bereits zum 2'ten x)
Bei "Nicht Bezahlen" wird die Einreise mit Routinekontrolle nach D bestimmt spannend wacko
Aber in D ist es grundsätzlich deutlich billiger...

Und betreffend Anti CH Parolen:
Wer weg bleiben will soll weg bleiben, wer kommen will kann kommen ...

Greez
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BigvondiOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 10. Aug 2006, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Peter,

ich nehms net persönlich.... mag ja sein, dass du Post bekommst....scheint ja mittlerweile auch in D Praxis zu werden..... doch gibt es bislang aufgrund der verschiedenen Datenschutzbestimmungen kaum Möglichkeiten die Bussgeldsünder und nicht etwa Beschuldigte in Strafverfahren (da siehts anders aus) in diversen Dateien abzuspeichern.

Aber ankässlich der Diskussion: mach mich morgen schlau bei meiner Behörde.....

bin ja auch schon ein paar Jährchen ohne Uniform.....

Letzter Stand: Vollstreckung von Knollen im Ausland nicht möglich bzw. wird nicht gemacht...

also bis morgen.....

Noch was: Ich reise gerne in die SUI. SO!!! Wink

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BigvondiOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 11. Aug 2006, 9:16    Titel: Antworten mit Zitat

LC8SuperMoto @ Mi, 9. Aug 2006, 13:14 hat folgendes geschrieben:
Hallo,
mit den wenigsten EU Staaten besteht zur Zeit ein Amtshilfeabkommen. Ich hab vor ein paar Wochen einen Zettel in I bekommen und mich bei einer Bekannten informiert die bei der Bußgeldstelle arbeitet. Es wird nichts kommen! (Ich sollte halt die nächsten 2 Jahre I meiden, weil ich in deren System bin und geringe Verstöße 2 Jahre gespeichert werden).
Für nächstes Jahr ist eine Vereinbarung aller EU Staaten geplant, Bußgelder gegenseitig einzuziehen. Bis jetzt scheitert u.a. an den sehr unterschiedlichen Staften für Verstöße.

Ciao
LC8SM


So, hab mich heute morgen nochmal schlau gemacht. Richtig helfen kann dir aber kaum jemand, weil Thema so komplex und kaum jemand den Durchblick hat.

Ein sog. Vollstreckungsabkommen (beidseitig) gibt es offenbar nur mit Österreich.

Fakt ist , siehe Zitat, ab 2007 wird alles anders.... Dann wird wohl von den Mitgliedsstaaten vollstreckt werden können.

Es gibt in Deutschland allerdings so ne Art Datenbank mit den noch einzutreibenden Bussgeldern von Ausländern. Achtung Zoll und Bundespolizei, die haben Zugriff!!

Zum Thema Schweiz: Bei schwerwiegenden Verstößen von Schweizern in Deutschland kann dies der zuständigen KaPo mitgeteilt werden. Die KaPo kann diese Fälle offenbar behandeln, als sei das Vergehen in der Schweiz begangen wurden, wenn z.Bsp. in D keine Strafe entrichtet wurde / Sicherheit hinterlegt wurde.

Wie bereits geschrieben sind die Niederlande da wesentlich forscher,

über deutsche Rechtsanwälte werden die zu ahndenden Verstöße der Staatsanwaltschaft zugestellt.

Am Ende bleibt: Aufpassen und ordentlich im Gastland benehmen.

Bis denne

Frank

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klbergmenschOffline
LC8 Junkie
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BeitragVerfasst am : Fr, 11. Aug 2006, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bigvondi @ Fr, 11. Aug 2006, 10:16 hat folgendes geschrieben:
Es gibt in Deutschland allerdings so ne Art Datenbank mit den noch einzutreibenden Bussgeldern von Ausländern. Achtung Zoll und Bundespolizei, die haben Zugriff!!

So ähnlich muss es in der Schweiz auch sein. Wenn hier ein ausländisches Nummernschild gefunden wird für das noch eine Strafe offen ist gibts Parkkralle.

Bigvondi @ Fr, 11. Aug 2006, 10:16 hat folgendes geschrieben:
Zum Thema Schweiz: Bei schwerwiegenden Verstößen von Schweizern in Deutschland kann dies der zuständigen KaPo mitgeteilt werden. Die KaPo kann diese Fälle offenbar behandeln, als sei das Vergehen in der Schweiz begangen wurden, wenn z.Bsp. in D keine Strafe entrichtet wurde / Sicherheit hinterlegt wurde.

Genau so eine Horrorgeschichte hab ich auch schon gehört, allerdings mit Italien. Wenn man in Deutschland "normal" unterwegs ist dann ist man dafür in der Schweiz schnell mal den Lappen los.
Mir gehts nicht darum in Deutschland wie ein irrer rumzublochen nur weil ich CH-Kennzeichen hab, aber irgendwie ist man immer mit kalkuliertem Risiko unterwegs (mehr oder weniger). Um das richtig einschätzen zu können muss man aber erstmal wissen woran man ist.

Vonwegen Schweiz meiden - hier muss man alleine schon wegen den anderen Strassenverhältnissen langsamer fahren. Da sind 100km/h teilweise schon sehr viel. Von daher ists nicht ganz so schlimm.
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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 11. Aug 2006, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Alles Theorie

Müller D ist schon längst Kollege zum Müller CH und Müller AT.
Und zur Not tut's auch ein Handy.
Die gemeinsammen Kontrollen beider Organisationen im Grenzgebiet sind ja
bereits Tatsache. Und was an der WM funktionierte, funktioniert in der Praxis
schon lange.

Und zum Datenschutz, man tauscht ja keine Internas, nur Adressen.
Wer seine Busse nicht bezahlt, wird auf dem Rechtsweg geahndet.
Ob das schon ein Verbrechen, oder erst ein Delikt ist, kann man ja erst
nach der Beurteilung des Richters wissen, soll man jetzt zustellen?

Wichtig für Schweizer ist, dass sie wissen, dass bei der Beurteilung durch
CH Gerichte für Vergehen im Ausland, der CH Masstab angewandt wird.

Z.B: Stellt einer in F seinen WW mit 110 auf den Kopf und verursacht
dadurch einen Unfall, ist er seinen Brief in jedem Fall los, weill die
Höchstgeschwindigkeit für WW in CH 80 ist und nicht 120 wie in F.

Dies funktioniert alles nur, mit ambitioniert oder gelangweilten Mitarbeitern,
aber das gilt ja überall.

Deshalb, immer etwas Bares im Sack halten, dann kann man die "Busse"
bezahlen. Zur Not wird man auch zum Bankomaten begleitet (das ist ein
Gerücht und sicher nicht wahr ;-}})

Peter

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LC8goesAlpsOffline
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BeitragVerfasst am : So, 20. Aug 2006, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss von einer sicheren Quelle, dass er zum Bancomaten begleitet wurde. Heute verwendet Spanien zumindest mobile Kreditkartenleser.

Dieser Fact den Bruggma erwaehnte (Zitat: Wichtig für Schweizer ist, dass sie wissen, dass bei der Beurteilung durch CH Gerichte für Vergehen im Ausland, der CH Masstab angewandt wird) kann wirklich fatal sein fuer Schweizer. Ich meine, wer faehrt denn schon nach Spanien runter und haelt sich an die Autobahngeschwindigkeiten. Da kommst du ja nie an.

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LC8goesAlpsOffline
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BeitragVerfasst am : So, 20. Aug 2006, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch ein Bericht eines modernen Wilhelm Tells:

Zürich
Tages-Anzeiger vom 12.10.2005
Hunderte von Bussen bleiben ohne Folgen

Richterschreck Franz-Josef Schulte-Wermeling und seine Familie zahlen in Zürich seit Jahren keine Bussen. Jetzt aber ist dem Stadtrichter der Kragen geplatzt.

Von Roger Keller

Zürich. - Im Februar dieses Jahres hat der Stadtrat von Zürich offen gelegt, wie viel er mit Ordnungsbussen einnimmt: 61 Millionen Franken waren es 2003. Noch bemerkenswerter aber: Bussen für weitere 15,2 Millionen konnte die Stadtpolizei nicht eintreiben. Fahrzeughalter mit ausländischen Kennzeichen seien dies, hiess es damals. Aber es gibt auch andere, die grundsätzlich keine Parkbussen bezahlen - ohne dass sie deswegen etwas Illegales tun. Stadtrichter-Stellvertreter Andreas Huber räumte damals auf Anfrage des TA nachträglich ein, es gebe in Zürich etwa «vier oder fünf» Leute mitsamt Angehörigen, die nichts zu befürchten hätten. Einer ist Franz-Josef Schulte-Wermeling.

Schulte gilt als Richterschreck: Seit ihn das Obergericht 1977 zu Unrecht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt hat, führt er einen Feldzug gegen die Zürcher Justiz. Dabei geht der juristisch versierte ETH-Ingenieur mit den «dummen Juristen» mitunter auch unzimperlich um: Mal packte der frühere Spitzenruderer, ein Hüne von knapp zwei Meter Körperlänge, einen Bezirksanwalt am Hosengurt, mal zielte Schulte am Obergericht mit Eiern gegen Richter, mal zerschmetterte er in Horgen zwei Stühle auf dem Richterpult. Und viele Juristen hat er schon mit Verbalinjurien der übleren Sorte eingedeckt.

Verkehrsbussen bezahlen Schulte und seine Familie seit Ende der 80er-Jahre grundsätzlich nicht. Dabei berufen sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf nahe Verwandte. Die Familie hat mehrere Autos eingelöst und argumentiert jeweils, wer gefahren sei, könne man unter Berufung auf dieses Recht nicht sagen, da sonst Familienmitglieder belastet würden.

Nachforschungen der Polizei im Verwandtenkreis sind zwecklos; die Familie fällt auch auf Fangfragen nicht herein. Das Zürcher Stadtrichteramt hat den Schultes nach Ablauf der Bedenkfrist daher schon gar keine Bussenverfügungen mehr zugestellt und die Beträge abgeschrieben - da aussichtslos. Nicht einmal die Einstellungsverfügungen fertigte es noch an.

Die Rechtsgleichheit wird verletzt
Kürzlich aber ist Stadtrichter-Stellvertreter Huber der Kragen geplatzt: Als ein Auto von Schulte an der Bucheggstrasse in Zürich geblitzt wurde, weil es 2 km/h zu schnell unterwegs war und Schulte die Ordnungsbusse von 40 Franken innert Frist wie gewohnt nicht bezahlte, fällte Huber ein Strafgeld von 500 Franken aus (plus 385 Franken Gebühren).

Die Busse sei deshalb so hoch, begründete Huber in der Verfügung, weil Schulte «notorisch einen beträchtlichen Teil seiner Lebensenergie darauf verwendet, sich insbesondere im Rechtsbereich Strassenverkehr durch extrem querulatorisches Verhalten einen immer weiter gesteckten individuellen Rechtsfreiraum zu erschleichen». Das sei «unduldbar» und widerspreche der Bundesverfassung (Rechtsgleichheit).

Huber versucht, den querulatorischen Willen in den Akten mit einer Liste von rund 150 Bussen zu belegen - Bussen, für die das Stadtrichteramt seit 1999 das Verfahren eingestellt hat. Immer aus demselben Grund: «Mangels Nachweises der Täterschaft.» Für Schulte ist klar, dass Huber mit einer solchen Begründung - einer pauschalen Sammelstrafe für etwas, was straffrei geblieben und verjährt ist - bei keinem Gericht durchkommen wird.

Zudem sagt Schulte einmal mehr, er sei gar nicht am Steuer seines Autos gewesen. Laut der Verfügung von Huber ist Schulte auf den Radarbildern «einwandfrei identifizierbar». Ein Blick in die Akten belegt jedoch einwandfrei das Gegenteil: Am Steuer sitzt nicht Schulte, der 66-jährig ist, ein breites und kantiges Gesicht sowie einen Schnauz hat. Zu erkennen ist auf der schlecht aufgelösten Fotografie vielmehr ein vielleicht 40-jähriger schnauzloser Mann mit einem Gesicht, das in der Kinnpartie spitz zuläuft. Und vor allem: dessen Augenpartie durch den Rückspiegel an der Frontscheibe abgedeckt ist. Schulte ist überzeugt, dass er mit einem solchen «Beweisstück» ohnehin nicht gebüsst werden kann. Für ihn sind das Bild und das Vorgehen ein Beweis mehr, wie schlampig und fehlerhaft die Justiz arbeitet.

Zeugnisverweigerung: ein Unsinn?
Hintergrund der Verfügung des Stadtrichters könnte ein anderes Verfahren sein: Huber wollte kürzlich Untersuchungsgebühren aus einem Fall eintreiben, der ins Jahr 1995 zurückgeht und beim Stadtrichteramt liegen geblieben ist. Damals sollte Schultes Ehefrau mit 100 Franken gebüsst werden, weil sie am Mythenquai den Veloweg nicht benutzte und stürzte. Grund für die Busse laut Huber damals: «Nichtbeherrschen des Fahrrades». Während die Busse verjährt war, hätte es für die Spruchgebühren gerade noch reichen können. In diesem Streit geht es um Verfahrensfragen, bei denen Schulte schwer beizukommen ist. In seiner wortreichen Begründung an das Obergericht beklagte sich Huber, er habe sich von Schulte mit «Verbaljauche» übergiessen, dessen «berühmte Fäkaltelefonate» anhören und sich «zutiefst unter der Gürtellinie angesiedelte Sottisen des Querulanten-Gatten» gefallen lassen müssen.

Das Obergericht wies die Beschwerde von Huber dieser Tage ab - die Kosten von 250 Franken sind nicht mehr einzutreiben. Schulte erhielt eine Entschädigung. Doch damit kein Ende: Den «Querulanten-Gatten» liess sich Schulte nicht gefallen. Er hat Huber wegen Ehrverletzung eingeklagt. Schulte vermutet, dass sich Huber deswegen nun an ihm rächen wollte. Huber ist derzeit nicht erreichbar. Sein Chef Basil Müller wollte sich zu dem laufenden Verfahren auf Anfrage nicht konkret äussern. Er nehme aber an, dass sein Kollege «zureichende Gründe» gehabt habe.

Und auch wegen der Begründung der jüngsten Busse mit dem «querulatorischen Verhalten» will Schulte den Stadtrichter einklagen, weil sie verleumderisch sei. Am meisten wundert sich Schulte über die Untätigkeit der Zürcher Politiker, denn er selber hält das Zeugnisverweigerungsrecht für «einen Unsinn», der abgeschafft gehöre. Denn dieses Recht werde nur missbraucht, besonders im Verkehrsbereich, aber nicht nur dort. Es wurde kürzlich auf Konkubinatspaare ausgeweitet.

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