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Festigkeitsgutachten Behr Felgen

 
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IF3Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 22. Mai 2020, 19:21    Titel: Festigkeitsgutachten Behr Felgen Antworten mit Zitat

Ich brauche Eure Hilfe. Ich habe für meine neue Superenduro einen Satz Supermoto Behr Felgen dazu bekommen. Die Felgen benötige ich nicht und will Sie verkaufen. So, nun kommt es. Der potentielle Käufer war heute beim TÜV und bekommt die Felgen nicht eingetragen, weil wohl ein Festigkeitsgutachten fehlt. Dazu muss ich sagen, die Felgen waren bei mir eingetragen und ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis liegt auch vor. wacko Was kann ich tun? unsure
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QuercusilexOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 23. Mai 2020, 8:25    Titel: Antworten mit Zitat

Schick mal dem Turbodiesel ne PN.
Vielleicht täusche ich mich ja, aber der Thomas hatte traditionell gute Beziehung zum TÜVler seines Vertrauens und sehr häufig irgendwelche Eintragungen durchbekommen. Vielleicht hat er ja in seinem Aktenfundus noch was Brauchbares diesbezüglich.
Ob er hier noch mitliest , weiß ich nicht, aber ne PN sollte ihn erreichen - ggf. auch übers Nachbarforum (EU) probieren für die Kontaktaufnahme...

Habediere

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kampfschneckeOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 23. Mai 2020, 8:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hast du evtl. den Händler, der diesen Sumo Satz hergestellt hat.

Es gibt die Firma HE-Motorradtechnik, die bieten dafür Gutachten an bzw. TÜV-Eintragungen, aber nur für ihre.

Ich würde dem Käufer auch eine Ablichtung meines FZ-Scheins zukommen lassen, inkl. des Gutachtens, das müßte reichen.
Und der Käufer soll mal eine andere Prüfstelle kontaktieren und sich ein wenig schlau machen, wo Motorradbelange wohlwollend behandelt werden, das ist wieder so ein typischer Fall von Korinthenkackerei.

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BeitragVerfasst am : Sa, 23. Mai 2020, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Moin 🐌, die Felgen sind von Behr und Kopie FZ Schein reichte auch nicht. wacko

Danke Dir.

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WolferlOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 23. Mai 2020, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Schick mir mal deine email Adresse als PM
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BeitragVerfasst am : Sa, 23. Mai 2020, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wolferl @ Sa, 23. Mai 2020, 13:50 hat folgendes geschrieben:
Schick mir mal deine email Adresse als PM


Haste. 😁

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edefaulerOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 23. Mai 2020, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich würde dem Käufer auch eine Ablichtung meines FZ-Scheins zukommen lassen, inkl. des Gutachtens, das müßte reichen.
Und der Käufer soll mal eine andere Prüfstelle kontaktieren und sich ein wenig schlau machen, wo Motorradbelange wohlwollend behandelt werden, das ist wieder so ein typischer Fall von Korinthenkackerei.


Die zeiten sind lange vorbei und wenn man einen Prüfer hat der das so noch auf eine Kappe nimmt, dann hat man ganz viel Glück und muss beten das er noch lange seinen Job macht.
Mittlerweile werden alle Eintragungen die gemacht werden in den Zentralen geprüft ob da auch wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Eine Eintragung die nicht auf einem Gutachten (egal in welcher Form) basiert ist rechtlich nichts Wert! Das war es noch nie.
Es beruhigt nur den Fahrer bei einer Kontrolle, wenn der Polizist sich auskennt, was immer mehr vorkommt, dann ist im Zweifellsfall trotzdem das Ende der Fahrt erreicht.

Gruss

Norbert

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BeitragVerfasst am : So, 24. Mai 2020, 9:18    Titel: Antworten mit Zitat

Tja RRRecht und Ordnung....und immer wieder die Digitalisierung, die alles so schön einfach macht - auch die Überwachung.
So ein Prüfer wird also in seiner Entscheidungskompetenz vom Zentralcomputer einfach entmündigt, so würde ich das sehen, hätte ich diesen Job.

Mannomann! Ein Ingenieur, hat 4 Jahre dafür studiert (oder länger), kennt sich mit Technik aus. Dann kommt ein Motorrad auf den Hof: Behrfelgen (ist ja jetzt keine Chinesen Nachbau sondern Erstausrüster), Original-Naben, vernünftig eingespeicht, Bremsen ok, Bremssattelbefestigung wie es soll, Tachoantrieb angepaßt an der Radumfang. Dann mache ich eine ausführliche Probefahrt mit Bremsen und verschiedenen Fahrzuständen, dauert halt 30-40 min. - und wenn das positiv verläuft ist alles i.O. und ich kann das eintragen.
Und mittlerweile ist die rechtliche Regelung wohl so, daß die Prüfer eigentlich keine eigene Entscheidung mehr treffen dürfen, wegen Haftung etc. - wie traurig.

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Grüße von Stefan
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BeitragVerfasst am : So, 24. Mai 2020, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

🐌 Amen.
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SiregonOffline
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BeitragVerfasst am : So, 24. Mai 2020, 11:47    Titel: TÜV Prüfer Antworten mit Zitat

Nur mal so als direkt betroffener TÜV-Mitarbeiter (aber nicht für den Straßenverkehr..... bevor ich hier mit Anfragen überhäuft werde Cool:

Man ist kein Sachverständiger mehr, der mit Sachverstand eigenständige Entscheidungen treffen kann. Sondern man ist ein Mitarbeiter einer akkreditierten Prüforganisation, der nach dem QM-Handbuch der Organisation zu prüfen hat.

Die Organisation versucht alles um Ihre Mitarbeiter an die (digitale) Kette zulegen, denn die Organisations-Akkreditierung hängt davon ab. (ein QM-Audit ist Fliegenschiss dagegen) Medienberichte über "lockere" Prüfer führen regelmäßig zu noch schärferen Maßnahmen.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen "Prüfer" und "Gutachter".
Der Prüfer ist der normale "Sachverständige" an der Prüfstelle und hat überhaupt keine Entscheidungsgewalt, er stellt nur fest, ob das Fahrzeug sicher ist und ob es den vorgelegten Unterlagen (Fahrzeugzulassung) entspricht.
Der Gutachter kann anhand von Unterlagen (Gutachten) Veränderungen am Fahrzeug befürworten.

So war es auch bei mir, im eigenen TÜV-Netzwerk, schwierig einen Gutachter zu finden, der bereit war die 19"/17" Eintragung bei meiner 950 SE zu befürworten.

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Brrrrrruuuummmm
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