AutorHotFireDatumMi, 13. Aug 2014, 11:01Aufrufe 27992 BeschreibungWenn MFK oder Polizei mal wieder was zu Meckern haben. KategorieKTM LC8 TechnikTypLC8 Adventure (alle)
"Die Bestätigung zur Auspuffanlage 600.05.099.000 wurde von uns 2009 zurückgezogen. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Strassenverkehrsämtern, dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und uns bezüglich der Legalität dieser Schalldämpferanlage haben
uns zu diesem Schritt gezwungen.
In der EU ist die Anlage zu den KTM-Modellen 950 Adventure 03-08 zugelassen, da bei Euro 2 homologierten Modellen nur der Nachweis zum Geräusch, nicht aber zum Abgas verlangt wird. Als Folge dessen wurden in den Schalldämpfern keine Kats verbaut.
In der Schweiz ist der Fall anders gelagert, da beim Vorhandensen eines Kats in der originalen Schalldämpferanlage zwingend in der Nachrüstanlage der Einbau eines oder mehrerer Kats verlangt wird sowie der Nachweis des Abgasverhaltens. Das wäre die von der MfK angesprochene „5er ID-Nummer“. Eine solche existiert nicht zu diesen Schalldämpfern. Versuche mit mehreren Nachrüstkats beim DTC ergaben keine homologierbaren Abgaswerte, worauf wir diese Bestätigung stilllegen mussten.
Es leider deshalb nicht möglich, eine aktualisierte Version des Beiblattes zu erstellen welche von der Mfk akzeptiert würde.
Besten Dank für Ihr Verständnis"
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